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An
Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Gerhard Obermayr

über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden

Wiesbaden, den 01.02.2022

 

Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat
gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

 

Fragen zur Projektskizze „Walhalla“

 

Begründung:

 

Am 16. Dezember 2021 beschloss die Stadtverordnetenversammlung bei Enthaltung der AfD die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ für das Vorhaben „Walhalla“. Bestandteil der Beschlussfassung war laut Sitzungsvorlage mit Ziffer 21-V-03-0014 auch die Einreichung einer Projektskizze, die der Vorlage jedoch nicht beigefügt war.

Der Magistrat steht in der Pflicht, den Verdacht auszuräumen, dass nicht alle Stadtverordneten zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über denselben Kenntnisstand verfügten. Der Prozess sollte in seinen Einzelschritten transparent gemacht werden.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:

 

 

  1. Wer hat wann die Anfertigung der Projektskizze, auf welcher rechtlichen Grundlage beauftragt?
  2. Welche Kosten sind der LHW für die Erstellung der Skizze durch die SEG entstanden?
  3. Lag dem Magistrat die Projektskizze bei seiner Beschlussfassung zum Fördermittelantrag vor? Falls nein, warum nicht?
  4. Wodurch und wann erlangte der Magistrat erstmals Kenntnis vom konkreten Aussehen der Skizze?
  5. Trifft es zu, dass den Stadtverordneten zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Fördermittelantrag, am Dezember 2021, die Skizze noch nicht offiziell vorlag? Falls ja, warum nicht?
  6. Welchen Personen oder Gremien lag die ausgefertigte Skizze zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vor?
  7. Wann wurde oder wird die Projektskizze den Stadtverordneten offiziell zur Kenntnis gegeben?
  8. Trifft es zu, dass die Skizze der Presse vor den Stadtverordneten vorlag, so dass Letztere die Skizze erst durch die Berichterstattung des Wiesbadener Kuriers am 19.01.2022 zu Gesicht bekamen?
  9. Ist der laut Presseartikel des Wiesbadener Kuriers vom 19.01.2022 in der Skizze markierte Teilabriss des Walhalla unter Denkmalschutzvorgaben möglich und wie wird dies begründet?
  10. Was passiert mit den beantragten Fördermitteln, wenn der Teilabriss nicht möglich ist?

 

 

 

 

 

Dr. Klaus-Dieter Lork                                                 Stefan Beckmann
Stadtverordneter                                                       Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion                                   AfD Stadtverordnetenfraktion