Transparenz der Fraktionsmittel
1. Antrag
Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung des Revisionsausschusses am 01. November 2017
Gemäß § 36a Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) haben die Fraktionen über die Verwendung ihrer Mittel einen „Nachweis in einfacher Form zu führen.“ Darüber hinaus führt § 7 der Bestimmungen über die Finanzierung der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden aus, dass das Revisionsamt im Rahmen seiner Prüfungen über die Verwendung der städtischen Leistungen Einblick in Belege und Überweisungsträger nehmen kann. Eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Verwendung der Fraktionsmittel ließe sich für das Revisionsamt leichter prüfen, wenn sich die Fraktionen zu einer Übermittlung entsprechender Belege im Rahmen des jährlichen Verwendungsnachweises verpflichten würden.
Der Revisionsausschuss wolle beschließen:
- 6 Satz 1 der Bestimmungen über die Finanzierung der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung wird wie folgt ergänzt:
„Die Fraktionen haben über ihre Ausgaben, die sie aus städtischen Mitteln einschließlich Rücklagen, Zinserträgen und finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten finanzieren, Rechnung zu legen (Verwendungsnachweis). Der Rechnung sind die entsprechenden Belege und das Kassenbuch beizufügen.“
- 7 Satz 1 und 2 der Bestimmungen über die Finanzierung der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung werden wie folgt geändert:
„Das Revisionsamt prüft jährlich die Rechnungslegung. Im Rahmen seiner Prüfungen über die Verwendung der städtischen Leistungen gemäß § 3 nimmt es Einblick in Belege und Überweisungsträger der Fraktionen.“
2. Ergebnis
Der Antrag der AfD wurde durch den Geschäftsordnungsantrag „durch Aussprache für erledigt“ erklärt.
3. Pressemitteilung der AfD-Fraktion
Eine Pressemitteilung erfolgte nicht.
4. (Online verfügbare) Pressereaktionen
Es gabe keine (online verfügbaren) Pressereaktionen.