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An den

Magistrat

der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden

 

Wiesbaden, 01.11.2021

 

 

Frage des Stadtverordneten Denis Seldenreich für die Fragestunde der Stadtverordneten-versammlung

 

Immer wieder stehen E-Scooter quer zum Gehweg und zwingen Passanten zum Ausweichen. Nicht nur die Nutzer der Roller stellen diese teils fußgängergefährdend ab, sondern offenbar auch die Anbieter selbst.

Beispielfoto

 

 

Ich frage den Magistrat:

  1. Hat die LHW den Anbietern von Leih-E-Scootern Vorgaben für die Aufstellung von E-Scootern gemacht und falls ja, wie genau lauten diese Vorgaben? Falls nein, warum nicht?
  2. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die LHW im Falle, dass E-Scooter-Anbieter sich nicht an die städtischen Vorgaben halten und/oder in anderer Weise gegen geltendes Recht verstoßen?
  3. Wie viele und welche Verstöße von E-Scooter-Anbietern gegen Vorgaben der Stadt und/oder geltendes Recht gab es bisher und wie wurde dagegen vorgegangen?
  4. Sieht der Magistrat hier auch Verbesserungsbedarf und was ist in dieser Hinsicht geplant?