An
Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Christa Gabriel
über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 02.09.2019
Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat
gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Nebentätigkeiten der Geschäftsführer städtischer Mehrheitsgesellschaften
Mit der Pressemitteilung von Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende vom 12.08.2019 wurde die Notwendigkeit von zwei Geschäftsführern in städtischen Unternehmen berechtigterweise in Frage gestellt. Unabhängig davon, ob die Unternehmen zukünftig durch eine Doppelspitze vertreten werden oder nicht, ist es im Sinne einer adäquaten Unternehmensführung unerlässlich, die Aufmerksamkeit uneingeschränkt auf die Geschäftsführertätigkeit richten zu können. Nebentätigkeiten beeinflussen diese Aufmerksamkeit, im äußersten Fall zum Nachteil der städtischen Mehrheitsgesellschaften. Darüber hinaus können auch Interessenkonflikte zwischen Geschäftsführer- und Nebentätigkeit entstehen, die zu Lasten der Unternehmen der LHW gehen.
In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:
- Von wie vielen genehmigten Nebentätigkeiten durch Geschäftsführer städtischer Mehrgesellschaften hat der Magistrat derzeit Kenntnis?
- Wie viele Geschäftsführer städtischer Mehrheitsgesellschaften üben mehr als eine genehmigte Tätigkeit aus?
- Wie wird gewährleistet, dass der Zeitaufwand bzw. der prozentuale Anteil für genehmigte Nebentätigkeiten nicht mit der Geschäftsführertätigkeit in den städtischen Mehrheitsgesellschaften kollidiert und wie wird die Einhaltung eines bestimmten Maximalzeitaufwands (bspw. 5% für Nebentätigkeit) kontrolliert?
Dr. Eckhard Müller Jens Schaefer
Fraktionsvorsitzender Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion