An
Herrn Sebastian Rutten
Vorsitzender der Ausschuss für
Soziales, Integration, Kinder, Familie und Wohnen
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 03.05.2022
Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Kinder, Familie und Wohnen am 11. Mai 2022
Aktueller Stand zu den in der LHW angekommenen Flüchtlingen aus der Ukraine
Begründung:
Seit Beginn des Ukrainekrieges verlassen zahlreiche Menschen das Kriegsgebiet. Nach Schätzungen des Sozialdezernenten muss die LHW mit der Ankunft von 120 neuen Flüchtlingen pro Woche rechnen, die schnellstmöglich eine Unterkunft benötigen. Laut Presseberichten ist die Kapazitätsgrenze der Landeshauptstadt mit den bis zum 22.04.2022 angekommenen 3.320 Flüchtlingen erreicht.
Antrag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration, Kinder, Familie und Wohnen wolle deshalb beschließen,
die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen,
der Magistrat wird gebeten, zu berichten:
- Wie viele Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, Notunterkünften, Hallen, angemieteten Hotels und angemieteten Wohnungen kann die LHW insgesamt stellen?
- Wann und bei welcher Personenzahl an Flüchtlingen rechnet der Magistrat damit, die absolute Grenze der Aufnahmekapazität der LHW erreicht zu haben? Was geschieht nach Erreichen dieser Grenze?
- Werden Flüchtlinge aus der Ukraine in denselben Unterkünften untergebracht wie bereits hier wohnenden Flüchtlingen aus anderen Ländern? Falls nicht, welche Unterkünfte innerhalb des Stadtgebietes sind ausschließlich für ukrainische Flüchtlinge vorgesehen?
- Findet eine getrennte Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden nach Herkunftsländern, Geschlecht, Einzelpersonen und Familien statt?
- Welche Mietverträge mit Unterkunftsanbietern für Flüchtlinge und Asylsuchende bestehen seitens der LHW aktuell und zu jeweils welchen Konditionen?
- Welche neuen Mietverträge kommen aufgrund der Ukraine-Flüchtlinge jetzt noch hinzu? Wie sind hier die Konditionen, Laufzeiten, Kündigungs- und Verlängerungsmöglichkeiten, Mietpreise und sonstige Kosten? Beinhalten diese Kosten auch bereits Instandhaltungs- und Reparaturkosten?
- Wurden in diesem Zusammenhang Erstattungskosten von Bund und Land für die Versorgung der Flüchtlinge aus der Ukraine gegenüber der LHW zugesagt und falls ja, in welcher Höhe? Falls nein, welche Auswirkungen hat dies auf den Doppelhaushalt 2022/23 und folgende?
- Welche Vorkehrungen werden getroffen, um die Sicherheit der ukrainischen Flüchtlinge, insbesondere der Frauen und Kinder, zu gewährleisten?
- Die Ukraine hat darum gebeten, die Kinder nicht in Integrations- bzw. Willkommensklassen zu unterrichten. Fällt diese Entscheidung in die Zuständigkeit der Kommunen und wenn ja, wird diesem Wunsch seitens der LHW entsprochen?
Monika Giesa Stefan Beckmann
Stadtverordnete Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion