An
Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Gerhard Obermayr
über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 05.10.2021
Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat
gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Stand der Umsetzung der Auflagen der RVS Südhessen für das Ostfeld
Mit Beschluss vom 7. Mai 2021 (Drucksache Nr.: IX / 141.4) genehmigte die Regionalversammlung Südhessen (RVS Südhessen) die von der Landeshauptstadt Wiesbaden beantragte Zielabweichung vom Flächennutzungsplan für das Ostfeld.
Die Genehmigung erfolgte allerdings nur unter Auflagen. So ist beispielsweise die Zulassung ausdrücklich an die Bedingung geknüpft, dass die Entwicklungssatzung nicht im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens für unwirksam erklärt wird. Der Auszug des Beschlusstextes der RVS im Wortlaut:
„IV. Die Abweichungszulassung erlischt, wenn die Entwicklungssatzung Ostfeld der
Landeshauptstadt Wiesbaden im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens für
unwirksam erklärt und die zur Unwirksamkeit führenden Fehler nicht innerhalb
eines Jahres in einem ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB
behoben werden, oder die Genehmigung eines geänderten oder neu
aufgestellten Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Wiesbaden im Hinblick
auf die Darstellungen innerhalb des Entwicklungsbereichs Ostfeld bestandskräftig
versagt wird.“
Weiter wird der LHW die unter Punkt VI. die Auflage gemacht „im Zuge der
Durchführung der Entwicklungsmaßnahme Schienenanschlüsse zu planen,
herzustellen und in Betrieb zu nehmen. Der Regionalversammlung Südhessen ist b
2022 jährlich ein Bericht vorzulegen, der den jeweiligen Planungsstand,
insbesondere im Hinblick auf geschlossenen Vereinbarungen mit Dritten (DB Netz,
Rhein-Main-verkehrsverbund, Landeshauptstadt Mainz etc.) enthält. (Fehler übernommen)
Außerdem wird unter Punkt VII. die Erstellung eine konkrete Betroffenheitsanalyse für die Landwirte verlangt, in der von der LHW der Nachweis zu führen ist, „dass die
Existenzsicherung der betroffenen Landwirte im Rahmen der Vorschriften des
Baugesetzbuches gewährleistet ist.“ Die Genehmigung bzw. Änderung des Flächennutzungsplans tritt erst in Kraft, wenn diese Betroffenheitsanalyse erstellt, und der Nachweis der Existenzsicherung der Landwirte erbracht ist.
In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:
-
- Wie ist der aktuelle Sachstand bei der vorliegenden Normenkontrollklage gegen die städtebauliche Entwicklungssatzung für das Ostfeld? Bis wann rechnet der Magistrat mit einem Ergebnis des Verfahrens?
- Welche Vorkehrungen hat die LHW für den Fall getroffen, dass die Normenkontrollklage oder eine andere Klage in diesem Zusammenhang Erfolg hat und damit sowohl die Genehmigung der Zielabweichung als auch der Erwerb der Fläche zu einem günstigen Preis hinfällig sind?
- Ist das finanzielle Risiko für die LHW für den Fall, dass die Normenkontrollklage oder eine andere Klage in diesem Zusammenhang Erfolg hat und die Entwicklungskosten für das Ostfeld in der Folge deutlich höher ausfallen als bisher geplant, im Haushaltsplan 2022/2023 abgebildet? Fall nein, warum nicht? Falls ja, in welcher Form und in welcher Höhe?
- Mit welchen zusätzlichen Kosten kalkuliert die LHW für den Fall, dass der Flächenankauf nicht zu den über die SEM möglichen Niedrigpreis, sondern zum regulären Preis erfolgen müsste?
II.
- Wie ist der Sachstand mit Bezug auf den jährlich vorzulegenden Bericht zur Schienenanbindung und die explizit genannten geschlossenen Vereinbarungen mit Dritten wie DB Netz, Rhein-Main-verkehrsverbund, Landeshauptstadt Mainz?
- Wie ist der aktuelle Sachstand bei der geforderten Betroffenheitsanalyse mit Nachweis der Existenzsicherung der Bauern? Wurde eine entsprechende Analyse bereits beauftragt oder fertiggestellt? Falls nein, wann ist damit zu rechnen?
- Trifft es zu, dass bereits eine Reduzierung der zu bewirtschaftenden Fläche eines landwirtschaftlichen Betriebes um mehr als 10% als existenzgefährdend eingestuft wird? Und trifft zu, dass Landwirte im Ostfeld teilweise mit Flächenverlusten von bis zu 30% betroffen wären?
Dr. Eckhard Müller Anja Philipp
Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsführerin
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion