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05.12.2017 Dieselfahrverbot vermeiden

Dieselfahrverbot vermeiden

 

1. Antrag

 

Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 05. Dezember 2017

 

Begründung:

Die Landeshauptstadt Wiesbaden gehört zu denjenigen Städten, die in die Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen zu hoher Stickoxid-Werte einbezogen sind. Die Klage der DUH richtet sich nicht direkt an die Landeshauptstadt Wiesbaden, sondern an das Land Hessen, das der Landeshauptstadt Wiesbaden Vorgaben machen muss, mit welchen Maßnahmen die notwendige Absenkung der Stickoxid-Werte erreicht werden soll. Ein höchstrichterliches Urteil (Bundesverwaltungsgericht) in den Musterprozessen gegen die Städte Düsseldorf und Essen ist für Februar 2018 zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass das Bundesverwaltungsgericht Dieselfahrverbote als zulässig erklären und für den Verzicht auf solche Fahrverbote andere sehr konkrete und wirksame Maßnahmen als Voraussetzung fordern wird.

 

Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Sauberkeit wolle beschließen:

den Oberbürgermeister zu beauftragen, mit der hessischen Landesregierung Gespräche zur Vermeidung eines absoluten Dieselfahrverbotes kurzfristig aufzunehmen.

Ziel der Gespräche muss es sein, die Landesregierung davon zu überzeugen, dass mit dem Projekt „Emissionsfreier ÖPNV Wiesbaden 2022“ der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH und dabei insbesondere mit dem Bau der CityBahn, eine ganz wesentliche Absenkung der Stickoxidwerte erreicht wird. Erhöht werden könnte diese Wirkung durch eine Selbstverpflichtung der Stadtverwaltung, ihre Dienstfahrzeuge ebenfalls bis 2022 auf E-Betrieb umzustellen, und durch die Anweisung an alle städtischen Gesellschaften, ebenfalls eine solche Umstellung bis 2022 zu vollziehen.

 

2. Rede

Dr. Klaus-Dieter Lork

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

für die Landeshauptstadt Wiesbaden besteht die Gefahr, dass durch das Land Hessen in naher Zukunft ein Dieselfahrverbot in Städten verhängt wird. Ganz abgesehen von der Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte durch ein solches Fahrverbot wären die  Folgen für Berufspendler und Handwerksbetriebe enorm.

Hintergrund ist die Klagewelle der Deutschen Umwelthilfe. Es ist zu befürchten, dass das diesbezügliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Dieselfahrverbote in Städten für zulässig erklärt, deren Stickoxid-Werte die Grenzwerte überschreiten.

Dieselfahrverbote, die durch die Bundesländer für die jeweiligen Städte ausgesprochen würden, ließen sich nur durch konkrete und wirksame Gegenmaßnahmen vermeiden.

Leider wurden in der Vergangenheit diesbezügliche Vorschläge der AfD-Fraktion, wie z.B. die Wirkung von Titandioxid oder die Aufstellung von City-Trees entweder ganz verworfen oder auf die lange Bank geschoben.

Mit der Umstellung der ÖPNV-Flotte auf Elektrobetrieb und dem Bau der Citybahn sind nach Ansicht der AfD-Fraktion ganz konkrete und wirksame Schritte in der Planung bzw. Ausführung, die ein Dieselfahrverbot vermeidbar machen würden.

Ziel unseres Antrags ist es daher, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Maßnahmen der hessischen Landesregierung zu kommunizieren um so ein drohendes Dieselfahrverbot kurzfristig zu vermeiden. Ich bitte daher um Zustimmung für unseren Antrag.

Vielen Dank.

 

3. Ergebnis

Der Antrag der AfD wurde nach einem Vortrag des Dezernenten Herrn Kowol durch Aussprache für erledigt erklärt.

 

4. Pressemitteilung der AfD-Fraktion

Eine Pressemitteilung erfolgte nicht.

 

5. (Online verfügbare) Pressereaktionen

Es gabe keine (online verfügbaren) Pressereaktionen.