An
Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Gerhard Obermayr
über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 07.03.2023
Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat
gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Fördermittel für Frauenhäuser im Stadtgebiet der LHW
Begründung:
Das Förderprojekt des Landes zur Kommunalisierung sozialer Hilfen ist Teil des hessischen Sozialbudgets. Dieses wurde 2014 im Bereich der freiwilligen Transferleistungen erstmalig neu geschaffen. Im Rahmen der freiwilligen Leistungen stellt das Land den 21 Landkreisen und 5 kreisfreien Städten ein Budget in Höhe von derzeit insgesamt 23.325.700 EUR zur Unterstützung für die einzelnen Bereiche zur Verfügung. Damit soll die bedarfsgerechte Finanzierung von Beratungsangeboten und Schutzeinrichtungen, wie beispielsweise Frauenhäuser, unterstützt werden. Durch die Krisen in den letzten Jahren sind gerade Frauenhäuser stärker frequentiert denn je.
In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:
- Welche finanziellen Mittel stellte die LHW den beiden Frauenhäusern (AWO und Diakonisches Werk) im Stadtgebiet von 2018-2022 zur Verfügung? (Bitte nach Jahr und Förderhöhe in Euro aufschlüsseln)
- In welchen Haushaltsposten (Produktnummer) wurden die in Frage 1 abgefragten Fördergelder eingeordnet? (Bitte nach Jahr, Höhe der Fördermittel in Euro und Haushaltsposten aufschlüsseln)
- Wurden kommunale Zuschüsse für bauliche Maßnahmen an den Frauenhäusern der beiden Träger der LHW im Zeitraum 2018-2022 bewilligt? Falls ja, in welcher Höhe?
- Gibt es Planungen, die Kapazitäten der Frauenhäuser zu erhöhen oder weitere Frauenhäuser im Stadtgebiet der LHW zu installieren? Wenn ja, wie ist der Stand der konkreten Planungen?
- Wie viele Anfragen (nicht Bewilligungen) auf anonyme Zuflucht bzw. Schutz von volljährigen Frauen mit Kindern und Minderjährigen registrierten beide Träger der Frauenhäuser der LHW jeweils für die Jahre 2018 – 2022?
- Wie viele der in Punkt 5 genannten Anfragen konnten im genannten Zeitraum mit einem Platz im jeweiligen Frauenhaus versorgt werden?
- Sind die Kosten und Zuschüsse für einen Platz im Frauenhaus für Selbstzahler, SGB II- und SGB VII Bezieher identisch oder gibt es hier Unterschiede? Falls ja, welche und wie drücken sich diese Unterschiede in absoluten Zahlen und relativ zueinander aus? (Bitte für die Jahre 2018-2022 getrennt nach Jahren und Trägern aufschlüsseln)
- Wie hoch waren die Kosten und Zuschüsse für die tatsächlich vergebenen Plätze in den Frauenhäusern in den Jahren 2018-2022 für Selbstzahler, SGB II- und SGB VII Bezieher? (Bitte für die Jahre 2018-2022 getrennt nach Jahren und Trägern aufschlüsseln)
- Ist dem Magistrat bekannt, ob die Platzvergabe bei den Trägern der beiden Frauenhäuser der LHW einer Priorisierung folgen? Falls ja, welches sind die Kriterien in absteigender Reihenfolge? Falls nein, warum nicht?
Monika Giesa Stefan Beckmann
Stadtverordnete Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion