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An den

Magistrat

der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden

 

Wiesbaden, 07.052019

 

 

 

In der Anfrage Nr. 112/2019 zum Einbruchdiebstahl in das Standesamt wurde die Frage 3. seitens des Magistrats nicht zufriedenstellend beantwortet. Zwar sind Sachwerte und die Sperrung von Signaturkarten mitgeteilt worden, jedoch ist weiterhin unklar, welche Möglichkeiten sich den Dieben insbesondere mit den Stempeln und Siegeln bieten. Darüber hinaus stellt sich die generelle Frage nach der diebstahlsicheren Verwahrung von sensiblen behördlichen Instrumenten.

 

Ich frage den Magistrat:

  1. Welche Dokumente lassen sich konkret mit den entwendeten, nicht-digitalen Objekten wie Stempeln und Siegeln fälschen bzw. was ist deren zweckmäßige Verwendung?
  2. Werden aufgrund des Vorkommnisses die Sicherungsstandards weiterer Ämter überprüft bzw. sind effektivere Sicherungskonzepte für diese angedacht?
  3. Bestehen Kenntnisse über den wenige Tage vorher begangenen Einbruchdiebstahl in das Standesamt in Kronberg im Taunus bzw. gibt es Anhaltspunkte über eine Verbindung zwischen beiden Taten?

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

Ralf Offermanns
Stadtverordneter

AfD Stadtverordnetenfraktion