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Frau Stadtverordnetenvorsteherin

Christa Gabriel

über Amt 16

Schlossplatz 6

65183 Wiesbaden

 

Wiesbaden, den 08.05.2018

 

Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat

gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

 

Standorte der Luftmessstationen und Messwerte

 

Die Beurteilung der Immissionswerte der Landeshauptstadt stützt sich im Hinblick auf die Einhaltung der EU-Grenzwerte im Wesentlichen auf die Messergebnisse der zwei offiziellen Probeentnahmestellen für verkehrsbezogene Messungen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie, kurz HLNUG.  Diese stehen an der Ringkirche und an der Schiersteiner Straße.  Auch die Deutsche Umwelthilfe e.V. stützt sich bei ihren Abmahnungen und Klagen auf die offiziellen Messwerte der Luftmessstationen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Werte nach den rechtlichen  Vorgaben, beispielsweise der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung, korrekt ermittelt werden.

 

Sollten Werte ganz oder teilweise nicht korrekt ermittelt werden, weil zum Beispiel Standorte von Messstationen nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen, wären diese Werte nicht zur Beurteilung der Luftqualität in Wiesbaden heranzuziehen und Auflagen, die auf sich auf die so gewonnenen Messwerte beziehen, abzulehnen.

 

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:

 

 

  1. Welche Vorschriften aus welchen kommunalen, hessischen, nationalen und EU-weiten Richtlinien, Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Regularien sind für die Beurteilung der Luftqualität in der Landeshauptstadt rechtlich bindend und daher beispielsweise durch die Deutsche Umwelthilfe e.V. einklagbar?

 

  1. Welche einzuhaltenden Grenzwerte ergeben sich aus den unter Punkt 1 genannten Vorschriften für Wiesbaden für 2018 und die folgenden Jahre bis 2030?

 

  1. Auf welche Weise werden die Luftmesswerte für Wiesbaden ermittelt?

 

  1. Welche Messergebnisse welcher mobilen und stationären Messstationen fließen aktuell in die Beurteilung der Luftqualität nach den Maßgaben der unter Punkt 1 genannten Vorschriften ein?

 

  1. Fließen aktuell oder flossen in der Vergangenheit auch Messwerte in die Beurteilung der Luftqualität ein, deren Erhebung nicht den Vorgaben für die Messmethode oder den Vorgaben für die Platzierung stationärer Messstationen der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen oder die in Art und Umfang über die vorgeschriebenen Erhebungen hinausgehen?

 

  1. Falls nicht regelkonform erhobene Messwerte eingeflossen sind oder einfließen (siehe Punkt 5):

 

6.a.      Welche Messwerte aus welchen Messstationen oder -methoden sind dies?

 

6.b.      In welchem Maß und welcher Weise verfälschen diese Werte die Beurteilung der Messwerte für Wiesbaden im Hinblick auf die unter Punkt 1 genannten Vorgaben, insbesondere der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung?

 

  1. Welche Auflagen wurden der Stadt Wiesbaden wegen der über die offiziellen Probeentnahmestellen ermittelten Immissionswerte bisher erteilt?

 

  1. Rechnet der Magistrat in Zukunft mit einer erneuten Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen die Landeshauptstadt Wiesbaden?

 

  1. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Kosten und die verkehrstechnischen sowie stadtplanerischen Folgen einer möglichen erneuten Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. für die Bürger abzuwenden oder abzumildern?

 

  1. Auf welche Weise bezieht der Magistrat den Aspekt der Einklagbarkeit selbst auferlegter Maßnahmen durch die Deutsche Umwelthilfe in seine Pläne zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Wiesbaden ein?

 

  1. Mit welchen anderen Kommunen, Verbünden oder Gremien, möglicherweise auch auf Bundes- und EU-Ebene, befindet sich der Magistrat für ein koordiniertes Vorgehen gegen die Abmahn- und Klagewelle der Deutschen Umwelthilfe e.V. in Gesprächen und wie ist hier der Sachstand?

 

 

 

Dr. Eckhard Müller                                                     Anja Philipp
Fraktionsvorsitzender                                                Politische Referentin
AfD Stadtverordnetenfraktion                                   AfD Stadtverordnetenfraktion