An
Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Christa Gabriel
über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 08.08.2018
Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat
gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Funkausrüstung der Stadtpolizei
Die Stadtpolizei nutzt aktuell für ihren Funkverkehr internetfähige Mobilfunkgeräte, sogenannte Smartphones, in Verbindung mit einem Handbedienteil, an dem per Steckverbindung ein Kopfhörer angeschlossen werden kann.
Nach Erkenntnissen der AfD-Fraktion sind die Handbedienteile zu einem großen Teil defekt.
In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:
- Trifft es zu, dass die Stadtpolizei derzeit hauptsächlich oder ausschließlich mit der
beschriebenen Ausrüstung operiert?
- Handelt es sich bei der beschriebenen Ausrüstung um Eigentum der Stadt Wiesbaden oder ist die Ausrüstung ganz oder teilweise von einem Dritten gegen Zahlung zur Nutzung über lassen?
- Falls es sich um überlassene Ausrüstung handelt, welche Teile betrifft dies?
- Wie hoch sind die an den Dritten zu zahlenden Kosten für die Überlassung im Einzelnen?
- Trifft es zu, dass die Handbedienteile zu einem großen Teil nur eingeschränkt brauch- bar oder gänzlich unbrauchbar sind?
- Falls dies zutrifft, auf wie viele Bedienteile von welchem Gesamtbestand der
Handbedienteile trifft dies zu?
- Wie viele der Handbedienteile sind noch voll gebrauchsfähig?
- Welcher Art sind die auftretenden Defekte?
- Welche Maßnahmen plant der Magistrat zur Abhilfe und wann werden diese ggfls. umgesetzt?
- Welche technischen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen wären erforder- lich, um die Stadtpolizei mit einer Funktechnik analog derjenigen der Landespolizei auszurüsten?
Dr. Eckhard Müller Anja Philipp
Fraktionsvorsitzender Politische Referentin
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion