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An
Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Christa Gabriel

über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden

Wiesbaden, den 08. November 2017

 

Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat
gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

 

Vergabepraxis städtischer Gesellschaften

 

 

Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien auf EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene bestimmt.

 

In diesem Zusammenhang fragen wir deshalb den Magistrat

 

  1. Gilt das Vergaberecht für alle städtischen Gesellschaften der Landeshauptstadt Wiesbaden?
  2. Halten sich alle städtischen Gesellschaften an das geltende Vergaberecht für öffentliche Aufträge?
  3. Falls Frage 2 nicht eindeutig mit „ja“ beantwortet werden kann, was gedenkt der Magistrat konkret zu unternehmen um sicherzustellen, dass sich alle städtischen Gesellschaften zuverlässig an das Vergaberecht für öffentliche Aufträge halten?

 

 

 

 

 

 

Dr. Eckhard Müller                                                     Robert Lambrou
Fraktionsvorsitzender                                                 Fraktionsgeschäftsführer
AfD Stadtverordnetenfraktion                                   AfD Stadtverordnetenfraktion

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