An
Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Christa Gabriel
über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 09. Januar 2018
Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat
gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Haushaltsentlastung im Zusammenhang mit dem Ball des Sports
Mit Beschluss vom 17.11.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, eine dauerhafte Entlastung des städtischen Haushalts um mindestens 100.000,- EUR zu erzielen, indem Sponsorengelder eingeworben werden (Beschluss Nr. 0430 / 16-V-01-0030).
In diesem Zusammenhang fragen wir den Magistrat
- Wurde der Haushalt für die Jahre 2018/19 um 100.000,- EUR p.a. entlastet?
- Falls ja, an welchen Stellen im Haushalt wird die Entlastung sichtbar?
- Falls ja, wodurch wird die Entlastung des Haushalts für die Jahre 2018/19 konkret erzielt?
- a. Wie wirkt sich der Rabatt der städtischen Rhein-Main-Hallen GmbH in Höhe von 100.000 EUR p.a. auf Mieteinnahmen für die Vermietung an die Deutschen Sporthilfe zur Ausrichtung des Balls des Sports auf die Gewinnabführung an die Stadt für die Jahre 2018/19 aus?
- b. Handelt es sich bei diesem Rabatt um entgangene Einnahmen für den städtischen Haushalt, die der unter Punkt 1.-3. angesprochenen Entlastung entgegen wirken?
Dr. Eckhard Müller Robert Lambrou
Fraktionsvorsitzender Stadtverordneter
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion