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Frau Stadtverordnetenvorsteherin

Christa Gabriel

über Amt 16

Schlossplatz 6

65183 Wiesbaden

Wiesbaden, den 09. Januar 2018

 

Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat

gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

 

Haushaltsentlastung im Zusammenhang mit dem Ball des Sports

 

Mit Beschluss vom 17.11.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, eine dauerhafte Entlastung des städtischen Haushalts um mindestens 100.000,- EUR zu erzielen, indem Sponsorengelder eingeworben werden (Beschluss Nr. 0430 / 16-V-01-0030).

 

 

In diesem Zusammenhang fragen wir den Magistrat

 

 

  1. Wurde der Haushalt für die Jahre 2018/19 um 100.000,- EUR p.a. entlastet?

 

  1. Falls ja, an welchen Stellen im Haushalt wird die Entlastung sichtbar?

 

  1. Falls ja, wodurch wird die Entlastung des Haushalts für die Jahre 2018/19 konkret erzielt?

 

  1. a. Wie wirkt sich der Rabatt der städtischen Rhein-Main-Hallen GmbH in Höhe von 100.000 EUR p.a. auf Mieteinnahmen für die Vermietung an die Deutschen Sporthilfe zur Ausrichtung des Balls des Sports auf die Gewinnabführung an die Stadt für die Jahre 2018/19 aus?

 

  1. b. Handelt es sich bei diesem Rabatt um entgangene Einnahmen für den städtischen Haushalt, die der unter Punkt 1.-3. angesprochenen Entlastung entgegen wirken?

 

 

 

Dr. Eckhard Müller                                                     Robert Lambrou

Fraktionsvorsitzender                                                Stadtverordneter

AfD Stadtverordnetenfraktion                                   AfD Stadtverordnetenfraktion