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Frau Stadtverordnetenvorsteherin

Christa Gabriel

über Amt 16

Schlossplatz 6

65183 Wiesbaden

 

 

            Wiesbaden, den 09.06.2019

 

 

Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat

gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

 

 

Digitalisierung von Amtsgeschäften und Behördengängen

 

Nach Onlinezugangsgesetz (OZG) sind alle staatlichen Ebenen dazu verpflichtet, ihre Verwaltungsdienstleistungen bis spätestens Ende 2022 auch in elektronischer Form anzubieten. In Wiesbaden wurde mit dem Bürgerservice–Portal Wiesbaden bereits eine Seite geschaffen, über die Behördengänge online erledigt werden können. Allerdings umfasst das Portal nur einen Teil aller Verwaltungsdienstleistungen. Ein anderer Teil ist über die Seite wiesbaden.de abrufbar, wenn sich auch „in elektronischer Form“ an dieser Stelle weitgehend auf die Bereitstellung von Email-Adressen und Formularen in pdf-Form beschränkt.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:

 

  1. ) Wie oft wurde die Seite Bürgerservice–Portal Wiesbaden seit 2014 aufgerufen? (die Antwort bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)

b.) Wie viele Verwaltungsvorgänge wurden seit 2014 über die Seite abgewickelt? (eingereichte Anträge etc.; die Antwort bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)

c.) In welcher Weise bewirbt die Stadt das Bürgerportal?

 

  1. ) Welche digitalen Angebote gibt es neben dem Bürgerservice-Portal und der Seite wiesbaden.de noch?
  • Welche Dienstleistungen finden auf den genannten Seiten noch keine Berück-

sichtigung?

 

  1. ) Wie oft wurde der „Digitale Briefkasten“ seit Inbetriebnahme von Bürgerseite aus genutzt, um Dokumente an die Stadt zu senden?

(die Antwort bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)

b.) In welcher Weise wirbt die Stadt für die Nutzung des „Digitalen Briefkastens“?

  1. ) Welche Dokumente (Bescheide etc.) kann die Stadt auch auf rein elektronischem Weg rechtssicher an die Bürger verschicken?

b.)  Welche Dokumente müssen nach aktueller Gesetzeslage per Post an die Bürger verschickt werden?

b.) Macht die Verwaltung die Bürger aktiv darauf aufmerksam, dass der postalische Weg (vielfach?) durch den elektronischen ersetzt werden könnte?

 

  1. Wann genau soll die Zusammenführung aller städtischen Online-Angebote in einer eigenen, übersichtlichen und intuitiv zu bedienenden Homepage stattfinden?

 

  1. ) Wie beurteilt der Magistrat die Umsetzbarkeit einer Bürgerservice-App, wie sie der Main-Taunus-Kreis jüngst eingeführt hat, für Wiesbaden?

b.) Welche Voraussetzungen technischer, administrativer und juristischer Art müssen erfüllt sein, damit eine solche App auch für Wiesbaden entwickelt werden könnte?

 

 

 

 

Dr. Eckhard Müller                                                                 Philipp Schumacher

Fraktionsvorsitzender                                                            Politischer Referent

AfD Stadtverordnetenfraktion                                               AfD Stadtverordnetenfraktion