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An den

Magistrat

der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden

 

Wiesbaden, 10.05.2021

 

Frage des Stadtverordneten Denis Seldenreich für die Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung

 

Kurz vor der Entscheidung über die Genehmigung der Zielabweichung für das Ostfeldprojekt in der Regionalversammlung Südhessen informierte die LHW die Presse mit einer Pressemitteilung vom 04.05.2021 darüber, dass laut US-Streitkräften die Verlegung der Sichtflugroute zum Jahreswechsel 2020/ 2021 erfolgt sei.

In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:

  1. Handelt es sich bei der neuen Sichtflugroute, die jetzt identisch sein soll mit der Instrumentenflugroute, um eine Zusage für eine dauerhafte Änderung?

 

  1. Haben sich die US-Streitkräfte Ausnahmen offen gelassen und falls ja, welche sind dies?

 

  1. Können die US-Streitkräfte im Prinzip jederzeit bei Bedarf von der neuen Sichtflugroute abweichen?

 

 

Denis Seldenreich
Stellv. Fraktionsvorsitzender

AfD Stadtverordnetenfraktion