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An
Herrn Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gerhard Obermayr

über Amt 16
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden

 

Wiesbaden, den 10.11.2021

 

Antrag der AfD-Stadtverordnetenfraktion für die Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2021

 

Keine „Gendersprache“ in der Verwaltung der Landeshauptstadt Wiesbaden

 

Begründung:

Der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt in seiner Pressemitteilung vom 26.03.2021, Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder andere verkürzte Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern nicht in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung für Schulen, Verwaltung und Rechtspflege aufzunehmen.

Auch die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, hat sich in einem Schreiben an das Kanzleramt, die Ministerien und die obersten Bundesbehörden für den Verzicht auf Sonderzeichen und die Beibehaltung des generischen Maskulinums in der offiziellen Kommunikation ausgesprochen (FAZ, 07.10.2021, S. 11). Einer Umfrage von Infratest Dimap für die „WELT am Sonntag“ zufolge, lehnen auch fast zwei Drittel der deutschen Bevölkerung das Gendern ab.

Entgegen diesen Empfehlungen und dem Mehrheitswillen der Bevölkerung wird die „Gendersprache“ jedoch in Veröffentlichungen und Mitteilungen der Stadt Wiesbaden, des Magistrats und der Beteiligungsgesellschaften in zunehmendem Umfang verwendet.

 

Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1. Der Magistrat möge berichten:

 

  1. ob der Magistrat die geänderte Schreibweise veranlasst hat? Falls ja, wann und mit welcher Begründung? Falls nein, auf welcher Rechtsgrundlage sieht sich die Verwaltung ermächtigt, die Genderschreibweise zu verwenden?

 

  1. inwieweit in den Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften Genderschreibweisen praktiziert werden und ob es dazu Beschlussfassungen in den Aufsichtsgremien gab?

 

  1. ob dem Magistrat Pläne der hessischen Landesregierung zu Regelungen oder Empfehlungen zur Verwendung der „Gendersprache“ in der offiziellen Kommunikation der Kommunen bekannt sind?

 

  1. welche Bedeutung die Empfehlung des Rats für deutsche Rechtschreibung und die Meinung der Mehrheit der deutschen Bevölkerung für den Magistrat im Hinblick auf sein Verwaltungshandeln und auf den Sprachgebrauch der Verwaltung haben?

 

  1. Der Magistrat möge veranlassen:

 

  1. die Verwendung von Genderschreibweisen in der Stadtverwaltung zu untersagen, falls keine rechtlichen Verpflichtungen für die Stadt zur Verwendung der „Gendersprache“ vorliegen.

 

  1. die Eigenbetriebe anzuweisen, auf die Verwendung der „Gendersprache“ zu verzichten.

 

  1. In den Beteiligungsgesellschaften darauf hinzuwirken, auf die Verwendung der „Gendersprache“ zu verzichten.

 

 

Dr. Eckhard Müller                                                                            Willi Ullrich

Fraktionsvorsitzender                                                                       Politischer Referent

AfD Stadtverordnetenfraktion                                                          AfD Stadtverordnetenfraktion