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An den

Magistrat

der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden

 

Wiesbaden, 12.04.2021

 

Frage des Stadtverordneten Roman Bausch für die Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung

 

 

Mit der Verteilung ihrer Fraktionszeitung in die Wiesbadener Haushalte Ende Januar 2021 hat die

CDU-Fraktion die Empfehlungen der hessischen Revisionsämter zur Vermeidung verdeckter Parteien-finanzierung innerhalb der engeren Vorwahlzeit missachtet.

 

 

Ich frage den Magistrat:

  1. Hat die CDU-Fraktion die Fraktionszeitung teilweise oder ganz aus Fraktionsmitteln bezahlt und falls ja, hat das Revisionsamt die CDU-Fraktion bereits zur Rückerstattung dieser Mittel an die Landeshauptstadt Wiesbaden aufgefordert oder wird das Revisionsamt dies noch tun?
  2. Wie hoch ist der Betrag, den die CDU-Fraktion für die Fraktionszeitung aus Fraktionsmitteln bezahlt hat?
  3. Wie hoch ist der Betrag, den das Revisionsamt in diesem Zusammenhang bei der CDU-Fraktion beanstandet hat oder beanstanden wird?
  4. Bis wann muss die CDU-Fraktion den beanstandeten Betrag gegebenenfalls an die LHW zurückerstatten?

 

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

Anja Philipp

Fraktionsgeschäftsführerin

AfD Stadtverordnetenfraktion