An
Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Christa Gabriel
über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 13.05.2019
Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat
gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Umsetzung des Medienentwicklungsplans 2.0
Laut dem städtischen Medienentwicklungsplan (MEP) 2018-2021 beläuft sich der finanzielle Bedarf zur Aus- und Aufrüstung aller Wiesbadener Schulen mit Computern, Tablets etc. für das Jahr 2020 auf 1.060.000 €. Für das Jahr 2021 ist dieselbe Summe als Bedarf für die Infrastruktur veranschlagt. Von der Rathauskooperation wurden dem Budget des Dezernats III für den Doppelhaushalt 2020/21 jedoch lediglich 500.000 € pro Jahr für den MEP zugesetzt.
In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:
- Ist die Differenz durch Drittmittel bspw. von Bund/Land gedeckt?
- Wenn nein: wie wirkt sich die Unterdeckung auf die Anschaffung von IT für Schulen in diesem Doppelhaushalt aus?
- In der Sitzungsvorlage 17-V-40-0015 vom 20. Juni 2017 ist davon die Rede, dass „die dauerhafte und gleichmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Medienentwicklungsplan für die weitere planvolle Ausstattung der Wiesbadener Schulen unumgänglich sei“. Hält der Magistrat die gewünschte Bereitstellung derzeit für gegeben und auch zukünftig für gesichert?
Dr. Klaus-Dieter Lork Philipp Schumacher
Schulpolitischer Sprecher Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion