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Frau Stadtverordnetenvorsteherin

Christa Gabriel

über Amt 16

Schlossplatz 6

65183 Wiesbaden

 

 

            Wiesbaden, den 13.05.2019

 

 

Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat

gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

 

 

 

Umsetzung des Medienentwicklungsplans 2.0

 

Laut dem städtischen Medienentwicklungsplan (MEP) 2018-2021 beläuft sich der finanzielle Bedarf zur Aus- und Aufrüstung aller Wiesbadener Schulen mit Computern, Tablets etc. für das Jahr 2020 auf 1.060.000 €. Für das Jahr 2021 ist dieselbe Summe als Bedarf für die Infrastruktur veranschlagt. Von der Rathauskooperation wurden dem Budget des Dezernats III für den Doppelhaushalt 2020/21 jedoch lediglich 500.000 € pro Jahr für den MEP zugesetzt.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:

 

  1. Ist die Differenz durch Drittmittel bspw. von Bund/Land gedeckt?
  2. Wenn nein: wie wirkt sich die Unterdeckung auf die Anschaffung von IT für Schulen in diesem Doppelhaushalt aus?
  3. In der Sitzungsvorlage 17-V-40-0015 vom 20. Juni 2017 ist davon die Rede, dass „die dauerhafte und gleichmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Medienentwicklungsplan für die weitere planvolle Ausstattung der Wiesbadener Schulen unumgänglich sei“. Hält der Magistrat die gewünschte Bereitstellung derzeit für gegeben und auch zukünftig für gesichert?

 

 

 

Dr. Klaus-Dieter Lork                                                            Philipp Schumacher

Schulpolitischer Sprecher                                                      Politischer Referent

AfD Stadtverordnetenfraktion                                               AfD Stadtverordnetenfraktion