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14.09.2017 Beschwerden über Straßenmusik

Beschwerden über Straßenmusik

 

1. Frage

Jürgen Wernergold

Im Stadtparlament antwortete Stadtrat Kowol als Dezernent für Umwelt und Verkehr am 29.6.17 auf die Frage von Frau Weinerth (CDU), wie viele Beschwerden es über Straßenmusik in Wiesbaden im Jahr 2016 gegeben habe: „Bei der Straßenverkehrsbehörde gab es im Jahr 2016 eine Beschwerde (im Jahr 2015 sechs Beschwerden).“

In einem Artikel der Welt mit dem Titel „Lärmbelästigung durch Straßenmusik nimmt stark zu“ vom 17.7.16 heißt es: „Einen Anstieg können auch die Behörden in Wiesbaden verzeichnen: Gab es 2014 57 Beschwerden, waren es 2015 schon 111.“

Ich frage den Magistrat:

 1. Wie kommen die erheblich voneinander abweichenden Beschwerdezahlen aus der Stellungnahme des Dezernenten Kowol und dem Artikel aus Welt vom 17.7.16 zustande?

 2. Werden Beschwerden von Bürgern nach Behörden getrennt voneinander erfasst, egal ob es sich um den gleichen Beschwerdegrund handelt?

 3. Falls Beschwerden nach Behörden getrennt erfasst werden, warum berücksichtigte Herr Kowol diesen Umstand in seiner Antwort nicht?

 

2. Antwort

Zu 1:

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung habe ich im Rahmen der Fragestunde Frau Stadtv. Weinerth ausschließlich die Zahlen nennen können, die mir auf Rückfrage von den mir obliegenden Ämtern genannt wurden. Eine Berichterstattung mit abweichenden Zahlen der WELT waren mir zu dem Zeitpunkt nicht bekannt.

 

Zu 2:

Grundsätzlich werden die unzähligen Beschwerden zu den unterschiedlichen Themen und Fachlichkeiten nicht alle statistisch erfasst, damit wären alle Behörden angesichts der hohen Fallzahlen und der großen inhaltlichen Ausdifferenzierung schlicht überfordert.
Soweit dies

  • für das Beschwerdemanagement,
  • aufgrund einer besonderen inhaltlichen Bedeutung,
  • aufgrund rechtlicher Vorgaben
  • oder aufgrund einer stetig hohen Nachfrage

erforderlich ist, werden einzelne Beschwerdetatbestände vorrangig statistisch erfasst. Beschwerden von Bürger/-innen gehen bei den jeweiligen Fachämtern und dem Bürgerreferat ein. Letzteres reicht die Anfragen an die Fachämter weiter.

Oft kann telefonisch bereits Abhilfe geschaffen und so unkompliziert die Lösung des Konfliktes erzielt werden. Auch hier erfolgt im Regelfall keine statistische Dokumentation. Im konkreten Fall der Straßenmusiker wurden sowohl beim Umweltamt, der Straßenverkehrsbehörde, als auch bei der Leitstelle der Stadtpolizei, jeweils unabhängig voneinander Beschwerden eingereicht bzw. dorthin weitergeleitet.

Anfragen/Beschwerden beim Umweltamt wurden nicht erfasst. Gezielt nachgefragt berichtet man hier von vielleicht 3-4 Anrufen im Jahr 2016. Beim Straßenverkehrsamt gibt es aus 2016 einen Vorgang, im Übrigen werden auch hierzu dort keine statistischen Erhebungen gemacht.

Zu 3:

Die genannten Zahlen basierten auf Angaben der meinem Dezernat angehörigen Ämter 34 und 36. Auf welcher Basis die WELT ihre Daten zusammentrug, ist mir nicht bekannt. Eventuelles, weiteres Zahlenmaterial des Ordnungsamtes waren mir bislang ebenfalls nicht bekannt.

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