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14.09.2017 Feuergefährliche Fassadendämmung in Wiesbaden

Feuergefährliche Fassadendämmung in Wiesbaden

 

1. Frage

Dimitri Schulz

Die Brandkatastrophe im Londoner Grenfell Tower vom 14.6.2017 hat 80 Menschenleben gefordert und ist maßgeblich auf eine in Brand geratene Fassadenisolierung aus Polystyrol zurückzuführen.

Als Reaktion auf die Katastrophe bat der hessische Wirtschaftsminister Al-Wazir in einer Mitteilung vom 30.6.2017 alle hessischen Kommune und kreisfreien Städte um eine zeitnahe Überprüfung aller vor 1984 gebauten Hochhäuser.

Ich frage den Magistrat:

 1. In welchem Stadium befindet sich die Überprüfung des Hochhausbestands der Landeshauptstadt Wiesbaden?

 2. Wie viele ordnungsrechtliche Maßnahmen wurden gegen Hauseigentümer aufgrund von festgestellten Brandschutzmängeln seit 2010 seitens der Landeshauptstadt Wiesbaden verhängt?

 3. Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen fordert ein Verbot von Polystyrol-Dämmungen ab einer Gebäudehöhe von 7m. Wird sich auch der Magistrat in der aktuellen Novelle der Hessischen Bauordnung für ein Verbot von Polystyrol-Dämmungen ab einer Gebäudehöhe von 7m einsetzen?

 

2. Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Frage des Herrn Stadtverordneten Dimitri Schulz beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1:

Innerhalb der Landeshaupstadt Wiesbaden befinden sich 73 Hochhäuser. Für 67 dieser Hochhäuser wurde eine Baugenehmigung vor 1984 erteilt.

Das Bauaufsichtsamt und die Feuerwehr Wiesbaden untersuchen derzeit gemeinsam zunächst die 45 Wohnhäuser und im Anschluss daran die 22 Bürohochhäuser, für die eine Baugenehmigung vor 1984 erteilt wurde, hinsichtlich ihres Fassadenaufbaus. Im Vorfeld wurden bereits alle Eigentümer der Wohnhochhäuser schriftlich über die beabsichtigte Überprüfung unterrichtet und ihnen dabei der zwischenzeitlich ergangene Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) vom 08.08.2017 zur Überprüfung der Außenfassaden von Hochhäusern bekannt gegeben. Unabhängig davon werden Hochhäuser als so genannte Sonderbauten alle 5 Jahre einer wiederkehrenden Sicherheitsüberprüfung durch Bauaufsichtsamt und Feuerwehr unterzogen.

Unter den von der Bauaufsicht und der Feuerwehr bis Anfang September besichtigten 10 Wohnhochhäusern befinden sich 8 Wohnhochhäuser, bei denen nachträglich eine Fassadensanierung stattgefunden hat. Bei allen überprüften Wohnhochhäusern konnten hinsichtlich ihres Fassadenaufbaus keine brennbaren Materialien festgestellt werden.

 

Frage 2:

Seit 2010 wurden aufgrund von Anzeigen, Meldungen und Mitteilungen über baurechtswidrige Zustände insgesamt 2518 Verfahren zur Prüfung und Herstellung baurechtmäßiger Zustände bearbeitet. Daneben wurden 909 Verfahren der wiederkehrenden Sicherheitsüberprüfung von Sonderbauten bearbeitet.

Wie viele ordnungsrechtliche Maßnahmen aufgrund von festgestellten Brandschutzmängeln verhängt wurden, lässt sich rückwirkend nicht exakt ermitteln. Die Vorschriften der Hessischen Bauordnung dienen überwiegend dem Brandschutz; insoweit haben sich mindestens die Hälfte der Verfahren mit der Prüfung und Beseitigung von Brandschutzmängeln, wie z.B. Brandschutzanforderungen an Decken, Brandwände, Flucht- und Rettungswege, Feuerungsanlagen, die Wirksamkeit und Betreibssicherheit technischer Anlagen (z.B. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Lüftungsanlagen, Sprinkleranlagen etc.) befasst.

 

Frage 3:

Eine Anhörung der Landesregierung vor Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag ist nach Mitteilung des HMWEVL nicht mehr vorgesehen. Seitens des HMWEVL wird davon ausgegangen, dass der Hessische Landtag zur Änderung der HBO eine Anhörung durchführen wird.

Im Rahmen dieser Anhörung wird der Magistrat ein Verbot von Polystyrol-Dämmungen ab einer Gebäudehöhe von 7 m befürworten.

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