Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat
gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Zahlen zum Familiennachzug nach Wiesbaden
Personen mit Flüchtlingsstatus nach §3 AsylG oder §16a GG können Mitglieder ihrer Kernfamilie nach Deutschland nachholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte endete am 31.07.2018. Seitdem können monatlich insgesamt 1.000 Familienangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Hinzu kommen Härtefälle nach
§ 22 des Aufenthaltsgesetzes.
In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:
- Wie viele Personen sind in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 insgesamt im Rahmen der Regelungen für den Familiennachzug nach Wiesbaden gekommen? Bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln.
- Bei wie vielen der unter Punkt 1 genannten Personen handelt es sich um nachgezogene Eltern von unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten? Wenn möglich bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln.
- Bei wie vielen der unter Punkt 1 genannten Personen handelt es sich um nachgezogene Ehe- bzw. Lebenspartner von Schutzberechtigten? Wenn möglich bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln. a) In wie vielen Fällen wurde mehr als ein Ehepartner des Schutzberechtigten nach Wiesbaden nachgezogen? b) In wie vielen Fällen wurden minderjährige Kinder aus mehreren Ehen des Schutzberechtigten nach Wiesbaden nachgezogen?
- Bei wie vielen der unter Punkt 1 genannten Personen handelt es sich um Nachzüge über die Härtefallregelung?
- Wie viele Personen wurden in 2018 durchschnittlich von einem Asyl- oder Schutzberechtigten in Wiesbaden nachgezogen?
- Wie viele Personen sind seit dem 01.08.2018 im Rahmen der Regelungen für den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte nach Wiesbaden nachgezogen?
- Gibt es in Wiesbaden Fälle, in denen der Antrag auf Familiennachzug später als 3 Monate nach Bewilligung des Asylbescheids gestellt wurde?
a) Falls ja, wie viele?
b) Wie viele Familienangehörige sind nach Wiesbaden nachgezogen, obwohl der Schutzsuchende den Unterhalt für seine
Angehörigen nicht selbst bestreiten kann? - Rechnet der Magistrat für das Jahr 2019 mit einem Anstieg der Nachzugszahlen?
- Welche direkten und indirekten Kosten sind der Stadt Wiesbaden durch den Familiennachzug in den Jahren 2015, 2016, 2017 entstanden und wie setzen sich diese zusammen? Bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln.
- Mit welchen direkten und indirekten Kosten durch den Familiennachzug rechnet der Magistrat für die Jahre 2018 und 2019?
Antwort:
Zu 1.
Eine statistische Erfassung des Flüchtlingsstatus wurde erst 2017 eingeführt. 2017 kamen 141 Personen und 2018 62 Personen im Rahmen des Familiennachzugs nach Wiesbaden.
Zu 2.
Weder 2017 noch 2018 ist ein Nachzug erfolgt.
Zu 3.
2017 – 138 Personen
2018 – 47 Personen
a) keine
b) keine
Zu 4.
2017 waren es drei Personen und 2018 waren es 15 Personen im Rahmen der bereits bestehenden Härtefallregelung der §§ 22 und 23 AufenthG.
zu 5.
Keine Auswertung möglich.
Zu 6.
Bisher reisten keine Personen über diese Regelung ein. Seit dem 01.08.2018 wurden der Ausländerbehörde 13 Anträge auf Familiennachzug durch die Ausländervertretungen zugesandt. Bei vier Anträgen wurden negative Voten an die Auslandsvertretungen übermittelt. Neun Anträge befinden sich noch in Bearbeitung.
Zu 7.
Nicht bekannt
a) nicht bekannt
b) nicht bekannt
Zu 8.
Keine Prognose möglich.
Zu 9.
Eine direkte Zuordnung von direkten und indirekten Kosten zu der gefragten Personengruppe ist nicht möglich.
Im SGB II zahlt der Bund das Arbeitslosengeld II zu 100 % und er beteiligt sich (wie bei allen anderen Leistungsberechtigten im SGB II auch) anteilig an den Kosten der Unterkunft, damit auch an den Gebühren für Gemeinschaftsunterkünfte. Die Verwaltungskosten trägt der Bund mit 84,8 %.
Im SGB XII zahlt die Stadt alle Kapitel, nur Kapitel 4 ist eine Bundesauftragsverwaltung. Alle Verwaltungskosten trägt die Stadt unabhängig vom Status Familiennachzug.
Zu 10.
Selbstverständlich nutzen auch die Personen, die im Rahmen des Familiennachzuges nach Wiesbaden gekommen sind, Dienstleistungen der Stadt wie z. B. Kindertagesstätten, Schulen, Straßen, uvam.
Eine Darstellung der indirekten Kosten ist nicht möglich.