An den
Magistrat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, 15.02.2022
Frage des Stadtverordneten Dr. Eckhard Müller für die Fragestunde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Laut Antwort des Magistrats auf eine schriftliche Anfrage der AfD-Fraktion lag der LHW im November 2021 ein Normenkontrollantrag vonseiten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Ostfeld vor.
Ich frage den Magistrat:
- Hat der VGH der LHW eine Frist für eine Erwiderung gesetzt? Falls ja, bis wann?
- Hat die Landeshauptstadt sich bereits zum Normenkontrollantrag geäußert? Falls ja, wann und wie?
- Liegen inzwischen weitere Normenkontrollanträge und/oder -klagen vor? Falls ja, welche?
- Liegt eine Klage der Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) im Zusammenhang mit dem Ostfeldprojekt vor?
- Rechnet die Landeshauptstadt Wiesbaden mit einem Abschluss aller Verfahren zum Ostfeld vor Ende 2025?
- Welche Maßnahmen, die im Falle eines Scheiterns der Ostfeldpläne nutzlos wären, wurden/werden von der LHW oder einer Beteiligungsgesellschaft vor Abschluss der Verfahren durchgeführt und wie hoch sind die Kosten dafür?
Dr. Eckhard Müller
Fraktionsvorsitzender
AfD Stadtverordnetenfraktion