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An den

Magistrat

der Landeshauptstadt Wiesbaden

Schloßplatz 6

65183 Wiesbaden

 

Wiesbaden, 15.02.2022

 

 

Frage des Stadtverordneten Dr. Eckhard Müller für die Fragestunde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

 

Laut Antwort des Magistrats auf eine schriftliche Anfrage der AfD-Fraktion lag der LHW im November 2021 ein Normenkontrollantrag vonseiten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Ostfeld vor.

 

Ich frage den Magistrat:

 

  1. Hat der VGH der LHW eine Frist für eine Erwiderung gesetzt? Falls ja, bis wann?
  2. Hat die Landeshauptstadt sich bereits zum Normenkontrollantrag geäußert? Falls ja, wann und wie?
  3. Liegen inzwischen weitere Normenkontrollanträge und/oder -klagen vor? Falls ja, welche?
  4. Liegt eine Klage der Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) im Zusammenhang mit dem Ostfeldprojekt vor?
  5. Rechnet die Landeshauptstadt Wiesbaden mit einem Abschluss aller Verfahren zum Ostfeld vor Ende 2025?
  6. Welche Maßnahmen, die im Falle eines Scheiterns der Ostfeldpläne nutzlos wären, wurden/werden von der LHW oder einer Beteiligungsgesellschaft vor Abschluss der Verfahren durchgeführt und wie hoch sind die Kosten dafür?

 

 

 

Dr. Eckhard Müller

Fraktionsvorsitzender

AfD Stadtverordnetenfraktion