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An Herrn
Sebastian Rutten, Ausschussvorsitzender
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration, Kinder und Familie
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden

 

 

Wiesbaden, den 16.02.2021

 

Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung des Ausschusses
für Soziales, Gesundheit, Integration, Kinder und Familie am 24.02.2021

 

Notwendigkeit der zentralen Anlaufstelle für Migrantenorganisationen

Begründung:

 

„Um die Bedeutung von Migrantenorganisationen beim Integrationsprozess zu würdigen und sie in ihrer Arbeit zu unterstützen, hat der Magistrat beschlossen, beim Amt für Zuwanderung und Integration eine zentrale Anlaufstelle einzurichten“, heißt es in der Mitteilung des offiziellen Pressedienstes der Landeshauptstadt vom 08. Februar. Konkrete Bedarfe werden in der Pressemitteilung jedoch nicht genannt, es wird lediglich von „Kooperationen mit Migrantenorganisationen“, dem zur Verfügung stehen als „Ansprechperson und Brückenbauer“ oder dem notorischen „interkulturellen Austausch“ gesprochen. Für die in der Pressemitteilung genannten Bedarfe bzw. Aufgaben existieren bereits Verwaltungsstrukturen, wie auch die Referentin des Sozialdezernenten gegenüber der Frankfurter Rundschau äußerte. 

Es entsteht der Eindruck, als hätte man über das Landesprogramm „WIR“ eine Fördermittelquelle entdeckt, für deren Erschließung nun die Grundlage in Form einer Anlaufstelle geschaffen wurde – ohne tatsächliche Notwendigkeit. Das Amt für Zuwanderung und Integration selbst ist bereits die zentrale Anlaufstelle für Aufgaben innerhalb dieses Gebiets, wodurch eine derartige bürokratische Zusatzkonstruktion umso fragwürdiger erscheint.

 

Der Ausschuss möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten:
  2. Was sind es konkret für „erhobene Bedarfe“ (vgl. Pressemitteilung), die die unbedingte Notwendigkeit einer weiteren „zentralen Anlaufstelle“ hervorrufen? Welche und wie viele Organisationen bzw. Vereine haben entsprechende Rückmeldungen gegeben?
  3. Von welcher Organisation bzw. welchem Verein kam der erste Impuls zur Einrichtung dieser zentralen Anlaufstelle, wie wurde die Notwendigkeit dokumentiert? Die Dokumente mögen dem Sozialausschuss vorgelegt werden.
  4. Zu den Grundsätzen der kommunalen Haushaltsführung gilt: Der Ausgabebedarf ist definiert durch die Aufgaben. Zählt es zu den Aufgaben des Magistrats, Migrantenorganisationen zu würdigen, indem er eine in den letzten Jahren bereits deutlich vergrößerte Verwaltung durch eine solche Einheit weiter anwachsen lässt?

 

  1. Der Ausschuss möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,

  1. Es werden keine finanziellen Mittel der Stadt zum Betrieb einer „Zentralen Anlaufstelle für Migrantenorganisationen“ verwendet. Die finanzielle Deckung erfolgt vollständig aus den laut Sozialdezernent zu erwartenden Landeszuschüssen, oder die Anlaufstelle wird nicht weiter betrieben. Bis zur Bestätigung dieser Landeszuschüsse finden keine weiteren Bemühungen zur Etablierung der Anlaufstelle statt.
  2. Die Formulare zur beantragten Landesförderung im Rahmen der Richtlinie zu den Vielfaltszentren in Kommunen und Landkreisen (Landesprogramm „WIR“) werden dem Ausschuss in Kopie vorgelegt.

 

 

 

Dr. Eckhard Müller                                                                               Jens Schaefer
Fraktionsvorsitzender                                                                            Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion                                                           AfD Stadtverordnetenfraktion

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