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16.12.2016 Kredite der Landeshauptstadt Wiesbaden

 

Kredite der Landeshauptstadt Wiesbaden

 

1. Frage

Jürgen Wernergold

Wir fragen den Magistrat und bitten ihn in diesem Zuge um folgende Unterlagen:

1. Eine Übersicht über die Kredite der Kernverwaltung der Landeshauptstadt Wiesbaden

2. Die verfügbaren Informationen zu den einzelnen Krediten der jeweiligen Eigenbetriebe, insbesondere jeweils:
                a) Nominalbetrag,
                b) Fälligkeitsdatum,
                c) Zins,
                d) Kündigungsmöglichkeit.

3. Auskunft über Absicherungsgeschäfte der Stadt Wiesbaden bezüglich der laufenden Kredite.

 

 

2. Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu den Punkten 1 und 2:

Mit Beschluss Nr. 0071 vom 12.02.2004 (Magistratsbeschluss Nr. 0002 vom 13.01.2004) hat die Stadtverordnetenversammlung die Einführung eines Zinsrisikomanagements bei der Landeshauptstadt Wiesbaden genehmigt. Parallel wurde beschlossen, dass Dezernat VI/20 den Körperschaften halbjährlich über das Ergebnis der abgelaufenen Periode berichtet.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Sitzungsvorlage Nr. 16-V-20-0067 („Zinsrisikomanagement – Sachstandsbericht II/2016).

Mit Beschluss Nr. 0946 vom 21.10.2003 hat der Magistrat dem Abschluss eines Beratervertrages zur Einführung und Begleitung eines Zinsrisikomanagements zugestimmt. Von Anfang 2004 bis Ende 2013 hatte der Vertrag mit der HypoVereinsbank (später UniCredit) Bestand. Seit Anfang 2014 ist die Commerzbank unser Vertragspartner und nimmt das Beratungsmandat wahr. Die halbjährlichen Zinsrunden werden auch im Zuge des neuen Vertrags, der darüber hinaus auch noch weitere Beratungsleistungen beinhaltet, beibehalten.

Mit Beschluss Nr. 0225 vom 14. April 2015 hat der Magistrat außerdem festgelegt, künftig auch die Schulden der Eigenbetriebe in die Analyse einzubinden, um mögliche Risiken ganzheitlich betrachten zu können. Im Rahmen der aktuellen Analyse wurden also auch die Sondervermögen von ELW, WLW, TriWiCon und Mattiaqua betrachtet. Die letzte Mandatssitzung mit Commerzbank AG fand am 05.10.2016 in Wiesbaden statt.

Konkrete Auswertungen der Commerzbank zu dieser Analyse sind als Anlage 1 beigefügt.

Der ebenfalls beigefügten Anlage 2 können Sie die gewünschte Detailinformation über die Darlehen der Kernverwaltung zum Stichtag 31.12.2016 entnehmen. Hinsichtlich der Darlehen der Eigenbetriebe bitte ich darum, die Einzeldaten jeweils direkt dort abzufragen.

Zu Punkt 3:

Ziel des städtischen Zinsrisikomanagements ist im Wesentlichen auch weiterhin die Nutzung von Kapitalmarktentwicklungen im Hinblick auf eine Verstetigung bzw. Reduzierung der Zinsausgaben des Gesamtportfolios. Die Stadt als „Dauerschuldner“ hat also das Ziel, bei günstigen Zinskonstellationen „im Markt“, bezogen auf Zinssatz und Risiko den Zinsaufwand und die Zinsbindung zu verstetigen bzw. wenn möglich zu optimieren, um dadurch Spielräume für den Haushalt zu schaffen.

Wir haben bei allen Maßnahmen der letzten Jahre nach wie vor den Schwerpunkt auf Zinssicherung, Planbarkeit und Kalkulierbarkeit der Zinsausgaben sowie auf eine Versteigung der Zinsbelastung im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit den städtischen Ressourcen gelegt (möglichst lange Zinsbindung, der „feste Anteil“ des Portfolios beträgt nahezu 100%). So hat die Landeshauptstadt Wiesbaden trotz intensiver Werbeversuche verschiedene Institute in der Vergangenheit stets von rein spekulativen Produkten (z.B. Spread-Geschäften) Abstand genommen, da diese teilweise nicht quantifizierbare und völlig offene Risiken in sich tragen. Gleiches gilt für Fremdwährungsgeschäfte. Die stattdessen eingesetzten Absicherungen(im wesentlichen Forward-Darlehen und Produkte mit Gläubigerkündigungsrechten) haben hingegen einen transparenten und kalkulierbaren Beitrag zur Verstetigung und Kalkulierbarkeit des Zinsaufwands geleistet.

Die Zinsbindungsausläufe der einzelnen Darlehen können der letzten Spalte der Anlage 2 entnommen werden. Vorzeitige Kündigungen ergeben durch die seitens der Bank in Rechnung gestellte Vorfälligkeitsentschädigung keinen wirtschaftlichen Vorteil.

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