An
Herrn Dr. Gerhard Obermayr
Stadtverordnetenvorsteher
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 10.05.2023
Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 17.05.2023
Gebäudesanierung in der LHW nach Vorgabe des geplanten novellierten Gebäudeenergiegesetzes
Begründung:
Das Bundeskabinett hat am 19. April 2023 eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Ab 2024 müssen demnach neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Heizungen die älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht mehr betrieben werden. Ab 2045 sind Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, verboten. Immobilienbesitzer werden nicht nur gezwungen die Heizung zu tauschen, sondern sie müssen auch ihr Haus oder ihre Wohnung energetisch sanieren. Nach Schätzungen müssen in Deutschland etwa 58 Prozent der Wohnimmobilien bis 2033 saniert werden.
Die finanziellen Belastungen sind enorm. Der Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes geht bis 2028 von jährlichen Belastungen für die Bürger von 9 Milliarden Euro aus. Die tatsächlichen Kosten dürften weitaus höher liegen. Für viele Gebäude bedeuten die gesetzlichen Vorgaben einen wirtschaftlichen Totalschaden, andere sind baulich gar nicht umrüstbar.
Neben den privaten Immobilienbesitzern ist auch die öffentliche Hand mit ihrem Immobilienbestand betroffen. Gebäude im Besitz oder städtischer Trägerschaft der LHW müssen ebenfalls saniert werden, sollte das Gesetz so verabschiedet werden.
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau, am 4. Juli 2023, darüber zu berichten, wie die stadteigenen Gebäude von dieser Gesetzesänderung betroffen sind. In dem Bericht sollen mindestens folgende Fragen beantwortet werden:
- Welche Gebäude in städtischer Trägerschaft werden von den notwendigen Umbaumaßnahmen nach dem geplanten novellierten Gebäudeenergiegesetz betroffen sein? (Bitte auflisten)
- Mit welchen Kosten für die Umbaumaßnahmen ist für die einzelnen Gebäude zu rechnen und wie hoch werden die Kosten insgesamt ausfallen?
- Bei welchen Gebäuden wäre ein Neubau finanziell sinnvoller als die Umbaumaßnahmen gemäß geplantem novelliertem Gebäudeenergiegesetz?
- Wie viele Gebäude in städtischem Besitz sind baulich nicht nach den Vorgaben des geplanten novellierten Gebäudeenergiegesetzes umrüstbar?
- Welche stadteigenen Immobilien, sind an private Investoren vermietet oder verpachtet? (Wir bitten um genaue Auflistung, welche Gebäude an welche Investoren)
- Welche dieser stadteigenen Immobilien müssen nach dem geplanten novellierten Gebäudeenergiegesetz saniert werden und mit welchen Maßnahmen? (Bitte auflisten)
- Bei welchen dieser Gebäude trägt die Stadt die Teil- oder Gesamtkosten an den Umbaumaßnahmen und wie hoch werden diese Kosten voraussichtlich ausfallen?
(Bitte einzeln auflisten)
- Bei welchen dieser Gebäude trägt der Mieter/Pächter diese Sanierungskosten? (Bitte auflisten)
- Welche dieser Gebäude sind baulich nicht sinnvoll umrüstbar? (Bitte auflisten)
- Welche Immobilien in der Trägerschaft städtischer Beteiligungsgesellschaften sind an die LHW vermietet oder verpachtet? (Wir bitten um genaue Auflistung welches Gebäude von welchem Eigentümer)
- Welche dieser Immobilien müssen nach dem geplanten novellierten Gebäudeenergiegesetz saniert werden und mit welchen Maßnahmen? (Bitte auflisten)
- Bei welchen dieser angemieteten Gebäude trägt die Stadt die Teil- oder Gesamtkosten an den Umbaumaßnahmen und wie hoch werden diese Kosten voraussichtlich ausfallen? (Bitte einzeln auflisten)
- Bei welchen dieser Gebäude trägt der Eigentümer diese Sanierungskosten? (Bitte auflisten)
- Wie werden sich durch die gesetzlichen Vorgaben die wirtschaftlichen Bedingungen für das Mietmodell für Schulen und Kitas in der LHW ändern?
Monika Giesa Sascha Herr
Fachpolitische Sprecherin Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion