An
Herrn Felix Kisseler
Vorsitzender des Revisionsausschusses
über Amt 16
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 18.01.2022
Antrag der AfD-Stadtverordnetenfraktion für die Sitzung des Revisionsausschusses am 26.01.2022
Rechtsetzung für Print-Fraktionspublikationen in der Vorwahlzeit
Begründung:
Aus der Antwort des Magistrats auf eine Anfrage der AfD-Fraktion geht hervor, dass das Revisionsamt der Landeshauptstadt die Publikation der CDU-Fraktionszeitung am 30.01.2021 „im Hinblick auf die Empfehlungen zur Öffentlichkeitsarbeit für nicht zulässig bzw. nicht durch entsprechende Fraktionszuwendungsmittel finanzierbar“ wertet. Grund ist, dass die CDU-Fraktion mit dem Zeitpunkt der Verteilung der Publikation in die Haushalte, rund sechs Wochen vor der Wahl und nur zwei Tage vor Beginn der Briefwahl, die Empfehlung des Hessischen Städtetags zur Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf die Zurückhaltungsphase im Vorfeld von Wahlen missachtet hat.
Die Fraktionszeitung wurde von der CDU-Fraktion unzulässig aus Fraktionsmitteln finanziert.
Bei den Hinweisen des Hessischen Städtetags handelt es sich um Empfehlungen. Um zukünftig Klarheit und Durchsetzbarkeit zu schaffen, sollte sich die Landeshauptstadt nach Auffassung der AfD eine rechtlich bindende Regelung geben.
Antrag:
Der Revisionsausschuss wolle beschließen,
die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen,
- Der Magistrat wird gebeten, zu berichten,
wann der Magistrat ggf. i. V. mit dem Amt der Stadtverordnetenversammlung die Rückzahlung der für die Fraktionszeitung aufgewendeten Mittel von der CDU-Fraktion verlangt hat oder verlangen wird.
- Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen,
wie die gültigen Empfehlungen des Hessischen Städtetags zur Öffentlichkeitsarbeit der kommunalen Fraktionen in einer Satzung, Verordnung oder sonstigen rechtsverbindlichen Richtlinie für Wiesbaden geregelt werden können.
- Der Magistrat wird gebeten,
innerhalb des laufenden Jahres eine entsprechende Vorlage zur Rechtsetzung auszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Vorlage soll insbesondere eine rechtsverbindliche Sperrfrist für vollständig oder teilweise aus Fraktionsmitteln finanzierte Print-Fraktionspublikationen zur Verteilung an die Haushalte in der engeren Vorwahlzeit beinhalten, die zeitlich nicht hinter den Empfehlungen des Hessischen Städtetags, also 3 Monate vor einem Wahltag, zurückbleibt.
Roman Bausch Anja Philipp
Stadtverordneter Fraktionsgeschäftsführerin
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion