An
Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Gerhard Obermayr
über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 18.01.2022
Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat
gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Stand der Evaluierung der Waffenverbotszone nach Ablauf von drei Jahren
Begründung:
Nach der Rechtsverordnung von Dezember 2018 und der Einführung der Waffenverbotszone 2019 in Wiesbaden durch Hinweisschilder, gilt diese Anordnung nun im vierten Jahr. Zum generellen Verbot eine Waffe zu tragen, kamen das Verbot von Messern, Schraubenzieher, Knüppel, Baseballschläger etc.. Das Verbot galt für die Fußgängerzone und Teile des Westends im Bereich des Platzes der Deutschen Einheit und Hellmundstraße für die Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr. In diesem Bereich und Zeitabschnitt werden Personenkontrollen ohne konkreten Anlass von Polizeibeamten und Mitarbeitern des Ordnungsamtes durchgeführt.
In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:
- Wie viele Kontrollen gab es im Zeitraum von Beginn an bis heute?
- Wie viele und welche Waffen und gefährlichen Gegenstände sind insgesamt sichergestellt worden? (Bitte eine Aufschlüsselung nach Art der Waffen und gefährlichen Gegenstände)
- Sind außer gefährlichen Gegenständen auch noch andere Dinge wie z. B. Drogen und/oder Diebesgut sichergestellt worden?
- Ist nach Ablauf der ersten drei Jahre, wie im Beschluss Nr. 533 vom 11.12.2018 festgelegt, eine Evaluation angeordnet?
- Bis wann wird ein Ergebnis der Evaluation zur Waffenverbotszone erwartet?
- Welches sind die Kriterien für die Evaluation?
- In welcher Form wird die Evaluation durchgeführt?
Wir bitten darum, das Ergebnis der Evaluation für alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung in einer schriftlichen Form zur Verfügung zu stellen, die der Datenschutz zulässt.
Dr. Eckhard Müller Stefan Beckmann
Fraktionsvorsitzender Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion