Revisionsamtsleitung – Klärung der langen Vakanz und Neubesetzung der Stelle
1. Antrag
Antrag der AfD-Stadtverordnetenfraktion in der
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. Mai 2017
Revisionsamtsleitung – Klärung der langen Vakanz und Neubesetzung der Stelle
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Der Magistrat wird gebeten, Bericht darüber zu erstatten, warum die Stelle eines Leiters des Revisionsamtes seit Januar 2016, also seit fast eineinhalb Jahren, nicht besetzt ist.
2. Der Magistrat wird gebeten, Bericht darüber zu erstatten, inwieweit die kommissarische Leitung des Revisionsamtes seit Januar 2016 durch zwei Stellvertreter mit den rechtlichen Bestimmungen der HGO in Einklang steht.
3. Der Magistrat wird gebeten, Bericht darüber zu erstatten, wann die Revisionsamtsleitung ausgeschrieben wird.
4. Der Magistrat wird gebeten, Bericht darüber zu erstatten, ob eine solche Ausschreibung bundesweit und unter Berücksichtigung der in § 130 Abs. 4 vorgeschriebenen Kriterien erfolgen wird.
2. Begründungsrede

AfD Stadtverordnete Erika Müller
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
das Revisionsamt sollte in der Landeshauptstadt Wiesbaden stark und unabhängig sein, um auftragsgemäß kontrollieren zu können und so auch gegen Filz und Korruption zu stehen.
Jedoch ist dieses wichtige Amt in der Stadtverwaltung praktisch seit Anfang 2016 ohne eine ordnungsgemäße Leitung. Leider scheint dies schon fast eine Art „Wiesbadener Tradition“ zu sein.
Die Stelle des Revisionsamtsleiters war bereits von Dezember 2000 bis März 2004 für fast dreieinhalb Jahre unbesetzt. Über 40 Monate lang gab es keinen Amtsleiter.
Danach wurde ab April 2004 das Revisionsamt von Herrn Reinhard Edel übernommen. Als Herr Edel im Mai 2007 in den Ruhestand ging, folgte, als ob dieses Ereignis über Nacht eingetreten wäre, eine erneute Vakanz von zwölf Monaten.
Von Mai 2007 bis Dezember 2008 gab es nur eine kommissarische Leitung durch Herrn Löber, dem damaligen Stellvertreter des Revisionsamtsleiters. Erst im Januar 2009 wurde die Leitung des Revisionsamtes in Person von Herrn Thomas Zenzen wieder von einem ordnungsgemäßen Amtsleiter ausgeübt.
Am 17. Dezember 2015 beschloss die Stadtverordneten-versammlung, die Konzernrevision durch die städtische Gesellschaft „WVV Wiesbaden Holding“ wahrnehmen zu lassen und das Revisionsamt auf die Kernverwaltung und die rechtlich unselbständigen Eigenbetriebe zu reduzieren.
Durch diese Ausgliederung der Konzernrevision aus dem Revisionsamt erfuhr das Amt eine deutliche Schwächung. War dies beabsichtigt?
Im Januar 2016 übernahm Herr Zenzen den Aufbau des Konzerncontrollings in der Stadtgesellschaft „WVV Wiesbaden Holding“ und wechselte als Leiter Konzerncontrolling am 1. April 2016 endgültig zu der Stadtgesellschaft.
Dazu heißt es in einer Verfügung von Oberbürgermeister Sven Gerich vom 18. Januar 2016, dass Herr Zenzen die Funktion des Revisionsamtsleiters nur noch eingeschränkt wahrnehmen kann.
De facto nimmt er dort aber spätestens seit dem 1. April 2016 überhaupt keine Funktion mehr wahr. Die kommissarische Amtsleitung wird seitdem auch offiziell von den beiden Abteilungsleitern Frau Kilb und Herrn Buch wahrgenommen.
Weiter heißt es in der Verfügung von Herrn Oberbürgermeister Gerich, wie bereits erwähnt am 18. Januar 2016, dass die Leitung des Revisionsamtes neu besetzt werden muss. Wie wahr!
Dabei steht in dieser Verfügung unter Punkt fünf sogar wörtlich und mit Ihrer Erlaubnis, Frau Stadtverordnetenvorsteherin, zitiere ich: „Die Sitzungsvorlage zur Ausschreibung der Revisionsamtsleitung wird ebenfalls zeitnah in den Geschäftsgang gegeben.“
Nun entsteht der Eindruck, dass hier ein Revisionsamt ohne Leitung, wie es aktuell gehandhabt wird, endgültig zu einer „Wiesbadener Tradition“ werden soll.
Durch welche Paragraphen der Hessischen Gemeindeordnung ist dieser bemerkenswerte Zustand eigentlich gedeckt? Können Sie mir die Frage beantworten, Herr Oberbürgermeister?
Da in der Hessischen Gemeindeordnung dem Revisionsamt über den Paragrafen 130, Absatz 4 eine herausragende Stellung unter allen anderen Ämtern und Dienststellen der hessischen Kommunalverwaltung zugewiesen wird, ist die Frage, kommt die Stadt Wiesbaden diesem Anspruch nach?
Sollte die Landeshauptstadt nicht ein positives Vorbild für ganz Hessen sein?
Es fällt auf, dass vor der Suche eines neuen Revisionsamtsleiters mit einer neuen Verfügung vom Oberbürgermeister am 31. März 2017 bereits neue organisatorische Strukturen geschafft wurden, welche den kommenden Revisionsamtsleiter in der Gestaltung seines Amtes behindern könnten.
Zur den Kriterien bei der Besetzung der Stelle verweisen wir auf die Stadt Frankfurt. Die Mainmetropole hatte für die Stelle des Revisionsamtsleiters zum 1. März 2011 wie folgt eine sehr erfahrene Persönlichkeit ausgesucht.
Herr Hans-Dieter Wieden ist ein Experte der kommunalen Finanzverwaltung, der seine Erfahrungen außerhalb der Stadt sammelte – das finden wir übrigens sehr wichtig – und darüber hinaus als Dozent wirkt und Mitglied im Vorstand des Fachverbands „Finanzprüfung Hessen“ ist.
Die Stadt Wiesbaden sollte sich ein Beispiel an der Stadt Frankfurt nehmen, damit wir über ein starkes und unabhängiges Revisionsamt verfügen können.
Die AfD Rathausfraktion steht für Transparenz und Bürgernähe. Dazu gehört auch ein starkes und unabhängiges Revisionsamt. Deshalb stellt die AfD die vier vorliegenden Berichtsfragen an den Magistrat.
Außerdem empfiehlt die AfD dringend, dass die Stelle des Revisionsamtsleiters zeitnah unter Berücksichtigung des Paragrafen 130 der Hessischen Gemeindeordnung ausgeschrieben wird.
3. Ergebnis
Der Antrag der AfD Rathausfraktion wurde gegen die Stimmen der AfD als für „durch Aussprache für erledigt erklärt“.
4. Pressemitteilung der AfD-Fraktion
Pressemitteilung AfD Rathausfraktion Wiesbaden Nr. 14 / 2017
AfD Rathausfraktion setzt Ausschreibung der Stelle des Revisionsamtsleiters durch
Revisionsamtsleitung seit längerer Zeit nicht besetzt. AfD Rathausfraktion fordert bundesweite Ausschreibung und kompetente Stellenbesetzung.
Wiesbaden (14. Juli 2017). In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. Mai 2017 brachte die AfD Rathausfraktion mit ihrem Antrag zur Neubesetzung der Stelle des Revisionsamtsleiters Bewegung in den seit fast eineinhalb Jahren anhängigen Prozess der Ausschreibung einer der wichtigsten Leitungspositionen in der Verwaltung der Landeshauptstadt.
In ihrer Begründungsrede wies die AfD Stadtverordnete Erika Müller darauf hin, dass „durch die Bestimmungen der Paragraphen 129 bis 133 der Hessischen Gemeindeordnung das Revisionsamt eine Sonderstellung in der kommunalen Selbstverwaltung einnimmt.“ Das Revisionsamt ist in der Durchführung seiner Prüfungen unabhängig und stellt damit eine wichtige Kontrollinstanz der städtischen Finanzen dar. Außerdem kann sich die gewählte Stadtverordnetenversammlung des Revisionsamtes bedienen, wenn sie zu bestimmten Vorgängen unabhängige Prüfberichte erhalten möchte.
Seit dem Wechsel des ehemaligen Revisionsamtsleiters Herrn Achim Zenzen in die Leitung des Konzerncontrollings der städtischen Gesellschaft „WVV Wiesbaden Holding“ zum 1. April 2016 steht des Revisionsamt der hessischen Landeshauptstadt jedoch ohne Leitung da. Eine Verfügung von Oberbürgermeister Sven Gerich vom Januar 2016 spricht zwar von einer „zeitnahen“ Ausschreibung der Stelle des Revisionsamtsleiters, geschehen ist bis vor kurzer Zeit jedoch nichts. Dies ist ein nicht neuer Zustand in der Landeshauptstadt: Bereits von Dezember 2000 bis März 2004 war das Revisionsamt für 40 Monate ohne Amtsleiter.
Bewegung in das Verfahren zur Neubesetzung kam erst mit dem Antrag der AfD Rathausfraktion, der neben einer zügigen Ausschreibung auch die Besetzung mit einer kompetenten und unabhängigen Persönlichkeit forderte.
In seiner Antwortrede erklärte Oberbürgermeister Gerich im Stadtparlament, dass „die Ausschreibung und die Neubesetzung der vakanten Amtsleitung in nächster Zeit unter Beachtung aller gesetzlichen Erfordernisse erfolgen wird…“.
Da eine „zeitnahe“ Ausschreibung der Stelle bereits in der Verfügung des Oberbürgermeisters zur Neuorganisation des Revisionsamtes vom Januar 2016 angekündigt war, sah sich die AfD Stadtverordnete Müller in der Folgesitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. Juni 2017 veranlasst, den Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden nach dem aktuellen Sachstand der Stellenbesetzung zu fragen.
In seiner knapp gehaltenen Antwort erklärte Oberbürgermeister Gerich daraufhin, dass eine entsprechende Sitzungsvorlage vom Magistrat am 20. Juni 2017 beschlossen worden sei und mit dem Beginn der Ausschreibung ab dem 21. Juli 2017 gerechnet werden kann.
Die Stadtverordnete Müller weist erneut daraufhin: „Die herausragende Stelle des Revisionsamtsleiters muss zwingend bundesweit ausgeschrieben werden und das auch in den entsprechenden Fachpublikationen. Nur so können wir die fachlich besten Kandidaten erreichen, wie es ja im Übrigen auch in der hessischen Gemeindeordnung explizit gefordert wird. Die Stadt Frankfurt hat gezeigt, wie ein Kandidat auszusehen hat.“
In der Stadt Frankfurt am Main wurde mit Herrn Herr Hans-Dieter Wieden ein ausgesprochener Experte der kommunalen Finanzverwaltung, der seine Erfahrungen außerhalb der Stadt sammelte und darüber hinaus als Dozent wirkt sowie Mitglied im Vorstand des Fachverbands „Finanzprüfung Hessen“ ist, im Jahr 2011 zum Leiter des dortigen Revisionsamtes ernannt.
Die AfD Rathausfraktion wird den Ausschreibungsprozess weiter begleiten und sich dafür einsetzen, dass die besonders wichtige Stelle der Revisionsamtsleitung in einer bundesweiten Ausschreibung mit einer kompetenten Persönlichkeit besetzt wird.
„Was wäre eigentlich passiert, wenn die AfD Rathausfraktion diese Verzögerung in der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2017 nicht angeprangert und im Juni noch einmal nachgehakt hätte? Wäre die Stelle auch ohne die Anfrage der AfD überhaupt ‚zeitnah‘ ausgeschrieben worden?“ fragt sich die Stadtverordnete Müller.
5. (Online verfügbare) Pressereaktionen
Es gab keine (online verfügbaren) Pressereaktionen.