Demokratieverständnis von Oberbürgermeister Sven Gerich
1. Frage

AfD Stadtverordneter Dr. Eckhard Müller
Am 20.4.2017 wurde Wiesbadens Oberbürgermeister Sven Gerich (SPD) im Wiesbadener Kurier auf Seite 11 mit einem Zitat vom 19.4.2017 wie folgt zitiert:
„Persönlich bin ich froh, dass der Andechser die Veranstaltung in seinen Räumen abgesagt hat. Als Oberbürgermeister weise ich darauf hin, dass es einer nicht verbotenen Partei möglich ist, Räumlichkeiten anzumieten und dass der Vermieter selbst zu entscheiden hat.“
In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:
1. Wie bewertet der Magistrat grundsätzlich die obige Aussage des Oberbürgermeisters unter Berücksichtigung der massiven Bedrohung des Andechser-Personals am 18. und 19.4.2017?
2. Sollte sich ein Oberbürgermeister zu einem Sachverhalt in einer öffentlichen Stellungnahme persönlich und amtlich gleichzeitig so unterschiedlich äußern, dass beide Äußerungen durchaus als widersprüchlich zueinander bewertet werden können?
3. Welche Art von Demokratieverständnis liegt den oben zitierten beiden Äußerungen des Oberbürgermeisters zu Grunde?
2. Antwort
Die Frage des Stadtverordneten Dr. Müller beantworte ich wie folgt:
Zunächst zur Faktenlage:
Zu 1.: Ich wusste nichts von einer Bedrohung des Wirtes oder des Personals des „Andechser“. Ich lehne Gewaltandrohungen gegen jedwede Person grundsätzlich ab.
Zu 2.: Von einem Oberbürgermeister als Amtsträger werden zurecht Dinge erwartet, die von einer Privatperson nicht erwartet werden. Insofern liegt es nahe, dass ein Amtsträger sich – auch wenn es Ihnen nicht gefallen mag – mitunter als Privatperson (und Parteipolitiker) äußert. Dass er dabei in der Öffentlichkeit als Amtsträger wahrgenommen wird, ist nicht von ihm zu verantworten. Dies zu betonen würde eine politische Aussage eines Oberbürgermeisters unmöglich machen. Einige mögen sich wünschen, dass ich als Amtsträger nicht meine private politische Meinung verkünde, sondern mich nur in meiner Funktion als Oberbürgermeister äußern sollte. Ich mache keine Hehl aus meinen politischen Ansichten und bin daher auch bereit, diese auszusprechen, weiß bei konfrontativen Sachverhalten aber sehr wohl auf den Unterschied zwischen Amt und Person hinzuweisen.
Nur in meiner Funktion als Oberbürgermeister bin ich stets an das Neutralitätsgebot gebunden: Insbesondere dann, wenn meine Äußerung einen erkennbaren Bezug zu meinem politischen Amt hat und der Äußerung aufgrund dessen eine besondere Gewichtung beigemessen wird. (In Wahlkampfzeiten tritt hier noch das Gebot äußerster Zurückhaltung hinzu.) Nichtsdestotrotz ist es mir aber auch als Oberbürgermeister gestattet, mich im Rahmen der Sachlichkeit zu gesellschaftsrelevanten Entwicklungen zu äußern und hiermit an die Öffentlichkeit zu treten.
Zu 3.: Und nun komme ich zur eigentlichen Frage, der Frage des Demokratieverständnisses. Ich muss sagen, ich bin erstaunt, dass diese Frage von der Wiesbadener AfD-Fraktion gestellt wird, in Person des Fraktionsvorsitzenden, der gleichzeitig Parteivorsitzender ist und damit sicherlich auch um das Demokratieverständnis der AfD insgesamt weiß.
Mein Demokratieverständnis habe ich unter 2) dargelegt: alle nicht verbotenen Organisationen haben das Recht, sich zu versammeln und Räume anzumieten, sofern ihnen der Vermieter diese Räume überlässt. (Auf die rechtliche Frage, ob ein Vermieter dies auch gegen seinen Willen tun muss, gehe ich als Befürworter der sozialen Marktwirtschaft und Gegner einer sozialistischen Wirtschaftsordnung nicht ein.)
Ich weiß ja nicht, wie die Mehrheit der Anwesenden dies sieht, aber mein Demokratieverständnis beruht auf dem Grundgesetz. Dafür brauche ich auch keine Leitkulturellen Richtlinien aus einem Ministerium, aber das ist hier ebenfalls nicht das Thema.
Mein Demokratieverständnis ist, dass zunächst einmal die Würde des Menschen unantastbar ist. Diese Würde kommt allen Menschen zu – übrigens nicht nur deutschen Staatsbürgern. Und wenn es nach mir ginge, sollte dies auch weltweit gelten, aber ich finde, wenn wir das in Deutschland erst einmal konsequent handhaben, dann ist schon einiges erreicht.
Und jetzt frage ich Sie mal nach Ihrem Demokratieverständnis. Ist das ebenfalls das Grundgesetz? Wenn dies so ist, so habe ich noch gar keine Aussage, Pressemeldung, Rede zu einem prominenten Vertreter Ihrer Partei gehört, ich zitiere mit Erlaubnis der Frau Stadtverordnetenvorsteherin aus focus online vom 24.01.2017, in dem die Zitate eines Herrn Björn Höcke aufgelistet sind:
„Im 21. Jahrhundert trifft der lebensbejahende afrikanische Ausbreitungstyp auf den selbstverneinenden europäischen Platzhaltertyp.“ (in einem Vortrag über Asylbewerber aus Afrika, 21. November 2015)
Björn Höcke, einer der beiden Parteisprecher und Fraktionsvorsitzender der AfD in Thüringen, kennt sich aber nicht nur bei der Typologie von Europäern und Afrikanern aus, er ist auch durchaus geschichtsbewusst, indem er nämlich sagt:
„Ich will, dass Deutschland nicht nur eine tausendjährige Vergangenheit hat. Ich will, dass Deutschland auch eine tausendjährige Zukunft hat.“ (auf einer Kundgebung im Oktober 2015)
Das ist nicht nur für Eingeweihte ein deutlicher Hinweis auf die nationalsozialistische Herrschaft. Uns aus der Terminologie der Nationalsozialisten bedient sich Herr Höcke immer wieder, etwa wenn er sagt:
„Sigmar Gabriel, dieser Volksverderber, anders kann ich ihn nicht nennen.“ (auf einer Demo in Erfurt, März 2016.)
Der Begriff „Volksverderber“ verwendet Adolf Hitler bereits in „Mein Kampf“.
Das Demokratieverständnis von Herrn Höcke hinterfrage ich schon gar nicht mehr. Aber wie ist das mit Ihnen? Wie stehen Sie zu den Aussagen eines Ihrer Spitzenfunktionäre? Zu Aussagen, bei denen es nicht um Straßenbau, Wirtschaftspolitik oder den Sozialhaushalt, sondern um die Kernpunkte unserer Demokratie geht, um die Würde des Menschen?
Ich habe von Ihnen noch keine öffentliche Distanzierung wahrgenommen. Wie steht es also um Ihr Demokratieverständnis?
Aber anstatt Position zu beziehen, anstatt mal Butter bei die Fische zu geben, geben Sie sich mit der Opferrolle zufrieden, fühlen sich von einer Aussage des Oberbürgermeisters herausgefordert, dem Sie nun wirklich nicht vorwerfen können, er habe im Amt auch nur ansatzweise Benachteiligungen gegen die AfD ersonnen. Gab es ein Bürgerhaus, von dessen Nutzung Sie ausgeschlossen waren? Im Gegenteil: Ich bin dagegen, Ihnen mit Verwaltungstricks zu begegnen. Ich würde viel lieber öfter mit Ihnen in die politische Debatte einsteigen und inhaltlich diskutieren. Sollte das nicht eigentlich auch Ihr Anspruch sein?
Ich kann es nun einmal nicht ändern, wenn sich Menschen bei Ihnen bewerben, die auf facebook unverhohlen in Nazi-Vokabular hetzen. Ich bin doch nicht verantwortlich dafür, dass in Ihrer Partei in Wiesbaden Menschen Mitglied sind, die zum bewaffneten Bürgerkrieg aufrufen. Das ist doch alles Ihr Problem – schieben Sie das doch nicht mit einem schwachen Vorwurf des mangelnden Demokratieverständnisses auf den Oberbürgermeister.
Diskutieren Sie mit mir, diskutieren Sie mit mir über Dinge, die Wiesbaden betreffen, Probleme der Wiesbadenerinnen und Wiesbadener, Soziales, Wohnungsnot, Luftverschmutzung, zu wenig Radwege, Bebauungspläne, Grünflächen, Spielplätze, Schwimmbäder, aber diskutieren Sie inhaltlich mit mir.
Aber da höre ich von Ihnen nicht viel. Der sensor hat nachgezählt: in einem Jahr sieben Anträge im Stadtparlament, zwei in den elf Fachausschüssen. Wer mag, kann ja mal den palamentarischen Output der gleich großen Grünen-Fraktion dagegenstellen. Das wäre doch mal spannend.
Auf die schlichte Frage nach meinem Demokratieverständnis bin ich gezwungen, Ihnen die Gegenfrage zu stellen und die Antwort fällt bei mir sicherlich einfacher und klarer aus als bei Ihnen.
Lassen Sie mich zum Abschluss aus dem Entwurf des Positionspapiers des Bündnisses für Demokratie zitieren. Ein Bündnis, das sich gegründet hat, als die Demokratinnen und Demokraten sich zusammengetan haben, um ursprünglich die Reihen gegen die NPD zu schließen. Ein Bündnis, dem neben den Gewerkschaften, den Kirchen, der Arbeiterwohlfahrt zum Beispiel auch die Wiesbadener CDU, die SPD und die Grünen angehören. In dem Entwurf des Positionspapiers heißt es:
„Die lokale AfD ist Teil dieses ideologischen und parteilichen Ganzen, auch wenn manche Mitglieder harmlos auftreten und einzelne Positionen ihrer Mutterpartei kritisieren, ohne dem aber je irgendwelche Taten folgen zu lassen. Die AfD pflegt ihre vorgebliche Opferrolle, um damit zu rechtfertigen, dass die selbst fortgesetzt gegen die Grundregeln eine demokratischen und friedlichen Miteinanders verstößt.“
Ich freue mich auf Ihr Bekenntnis zu unserer Demokratie, zum Grundgesetz und auf die Absage an alle rassistischen und menschenverachtenden Positionen Ihrer Partei.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Gerich
3. Aktuelle Stunde – Redebeiträge der AfD
Die AfD Rathausfraktion beantragte aufgrund der Antworten von Oberbürgermeister Sven Gerich eine aktuelle Stunde. Diese dauerte wie vorgeschrieben dreissig Minuten und fand im Anschluss an die Fragestunde statt. Jeder Redner hatte maximal drei Minuten Redezeit. Für die AfD sprachen die beiden Stadtverordneten Dr. Eckhard Müller und Robert Lambrou.

AfD-Stadtverordneter Robert Lambrou
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Wiesbadener Kurier am 12. März 2016 sagten Sie in einem großen Interview und mit Ihrer Erlaubnis, Frau Stadtverordnetenvorsteherin, zitiere ich.
Herr Hauzel: „Wie fühlt man sich als Oberbürgermeister der Stadt mit dem höchsten AfD-Ergebnis aller kreisfreien Städte in Hessen?
Herr Gerich: „Immer noch als Oberbürgermeister aller Wiesbadenerinnen und Wiesbadener – auch derer, die AfD gewählt haben“
Weiter sagten Sie „Die Logik daraus muss sein, sich mehr um diese Gruppe zu kümmern, einerseits unsere Politik zu erklären …“
Bereits in diesem Interview schwingt ein Demokratieverständnis mit, das mir so nicht gefällt, dass ich aber leider seit längerem bei Ihnen erlebe.
Es ist das Bild vom AfD-Wähler als verirrtes, hilfloses kleines Schäfchen, welchem man nur die Welt richtig erklären muss, um es auf den politisch korrekten Weg zurückzuführen.
Das geht aus meiner Sicht über den demokratischen Wettbewerb um die Gunst des Wählers hinaus. Wer AfD wählt, um den muss man sich kümmern. Unausgesprochen: Es ist nicht in Ordnung, dass diese Bürger AfD gewählt haben? Da muss man doch etwas tun.
Die AfD ist eine demokratische Partei, die demokratisch gewählt wurde von Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Diese waren der Meinung, dass die anderen Parteien ihre Interessen nicht mehr vertreten. Und aus genau diesem Grund werden vermutlich weiterhin viele Menschen AfD wählen.
Da nutzt es auch nichts, wenn man sich um sie kümmert. Vielleicht sollte man diese Wähler und auch die AfD als Partei einfach nur akzeptieren und vor allem respektieren.
Dazu würde dann aber auch gehören, dass man solche Äußerungen unterlässt, welche Sie, Herr Oberbürgermeister, sie am 19. April 2017 getätigt haben.
Solche Äußerungen kommen übrigens nicht nur bei den Wiesbadener AfD-Wählern sehr schlecht an. Da müssen Sie nur in die sozialen Medien schauen, um zu dieser Erkenntnis zu kommen.
Gegen die AfD und deren Umfeld werden in Wiesbaden seit Dezember 2015 regelmäßig Straftaten verübt.
Wissen Sie eigentlich, dass sich der CDU Landrat des Landkreises Bergstrasse, Herr Christian Engelhardt, am 5. Januar 2017 sich empört über Drohungen gegen AfD-Kreispolitiker geäußert hat. Ohne das ihn jemand dazu drängen musste.
Er sagte und mit Ihrer Erlaubnis Frau Stadtverordnetenvorsteherin zitiere ich: „Unsere Gesellschaft muss sich gegen solches Handeln stellen. Die Auseinandersetzung zwischen verschiedenen – auch extremen politischen Positionen – darf keinesfalls in Nötigungen, Bedrohung oder Tätlichkeiten enden.“
Dass, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister ist ein vorbildliches Demokratieverständnis. Dieser Landrat im Kreis Bergstraße ist ein Landrat aller Bürgerinnen und Bürger, auch der AfD-Wähler.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

AfD Stadtverordneter Dr. Eckhard Müller
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
angesichts Ihrer Äußerungen am 19. April 2017 im Wiesbadener Kurier frage ich mich, ob Sie eigentlich vergessen haben könnten, dass sieben von acht Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung am 30. März 2017 eine Erklärung gegen Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung abgegeben und damit einen Beschluss vom November 2012 bekräftigt haben?
Diese Erklärung wurde auf Wunsch der AfD nach einem Farbbeutelangriff gegen eine Gaststätte, der jüngsten von vielen Straftaten gegen die Partei und ihr Umfeld in Wiesbaden, abgegeben.
Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen Farbbeuteln und Drohanrufen gegen Gastwirte? Straftat ist Straftat! Beide waren politisch motiviert.
Dazu verlieren Sie leider kein Wort in der Presse. Auch im Nachhinein nicht. Warum nicht? Was ist das für ein Demokratieverständnis?
Wissen Sie eigentlich, dass die Drohungen per E-Mail, Brief und vor allem per Telefon derart massiv waren, dass der Geschäftsführer des Andechser volle zwei Tage lang Polizeischutz erhielt?
Wie wirkt Ihre Aussage, dass Sie persönlich froh waren über die Absage eigentlich in diesem Zusammenhang? Was ist das für ein Demokratieverständnis?
Und noch etwas stört mich in Ihrer Äußerung ganz besonders. Sie sprechen von „einer nicht verbotenen Partei“. Warum sprechen sie nicht von einer „demokratischen Partei“? Fällt es Ihnen so schwer, andere Meinungen im demokratischen Spektrum zu akzeptieren?
In diesem Zusammenhang möchte ich an Ihr Verhalten anlässlich der „Demo für Alle“ und der Gegendemo „Ihr seid nicht Alle“ erinnern.
An diesem Tag Anfang November 2016 wurde mit einer am Rathaus gehissten Regenbogenfahne ganz klar Partei für eine der beiden Seiten ergriffen. Sie hatten dies sogar im Vorfeld angekündigt.
Auch diese Aktion zeigte ein Demokratieverständnis, welches man hinterfragen kann. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat in einem vergleichbaren Fall klar entschieden, dass hier eine Verletzung des Neutralitätsgebots vorliegt.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich wünsche mir von Ihnen für die Zukunft einen angemesseneren Umgang mit der AfD, wie Sie ihn selbstverständlich bei allen anderen demokratischen Parteien bereits praktizieren.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
4. Aktuelle Stunde – Redebeiträge der CDU
Bemerkenswert fand die AfD Rathausfraktion innerhalb der aktuellen Stunde die beiden Redebeiträge der CDU von Dr. Bernd Wittkowski und Bernhard Lorenz.
Dr. Bernd Wittkowski (CDU)
Parlamentarischer Geschäftsführer
Sehr geehrter Stadtverordnentenvorsteherin,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
vielleicht kann mein Beitrag ein wenig zur Versachlichung beitragen. Ich will das Gebaren des Andechser ganz kurz erläutern.
Aber vorab ein Satz: Sicherlich darf der Oberbürgermeister privat eine Meinung haben, ob es auch immer klug ist diese öffentlich zu äußern, ist eine andere, die ich jetzt auch gar nicht hier bewerten will.
Ich selbst bin allerdings nicht froh, dass der Andechser die Veranstaltung der AfD in seinen Räumen abgesagt hat und die Reservierungsbestätigung storniert hat. Es ist aber nicht deshalb, weil ich mich als AfD-Sympathisant betroffen fühle, sondern deshalb weil ein solches Gebaren, prinzipiell meinem Rechtsempfinden und meinem Demokratieverständnis wiederspricht.
Ein alter rechtlicher Grundsatz heißt: Pacta sunt servanda. Für die Nicht-Lateiner, vertragliche Regeln sind einzuhalten. Dies gilt in erster Linie für Verträge, hat aber grundsätzlich auch für Vorträge, um solch einen handelt es sich bei einer Reservierungsvereinbarung.
Mit diesem Grundsatz ist das Verhalten des Andechser nicht zu vereinbaren, der offensichtlich auf Druck von außen die Reservierung für die Räumlichkeiten rückgängig gemacht hat.
Es gibt aber noch einen weiteren, viel wichtigeren Aspekt. Anders als staatliche Einrichtungen, sind Private, wie Gaststätten, zwar nicht unmittelbar an die Grundrecht gebunden. Das Grundgesetz und damit unmittelbar die Grundrechte des Art. 3 GG „Gleichbehandlungsgrundsatz, Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit“, Art. 8 „Versammlungsrecht“ ist als eine Werteordnung zu versehen, die für alle Geltung haben muss, auch für Private.
Juristisch, spricht man von der mittelbaren Wirkung von Grundrechten zwischen privaten Rechtsträgern. Vor diesem Hintergrund, dass also auch Private nicht frei sind von der Bindung des Grundgesetzes und mittelbar an die Grundrechte gebunden sind, kann man sich schon fragen, ob diese nachträgliche Stornierung, nur weil einem die politische Richtung nicht gefällt, eine Haltung ist, die man öffentlich befürworten will oder sollte.
Mich würde mal interessieren, Herr Oberbürgermeister, ob Sie diese rechtliche Einschätzung von mir teilen, weil Sie in ihrer Äußerung gesagt haben, dass der Vermieter, der Andechser, hier sozusagen entscheiden kann, wie er will.
Bernhard Lorenz (CDU)
Fraktionsvorsitzender
Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
meine Damen und Herren,
ich möchte mich mit meinem Beitrag alleine auf Demokratie- und Demokratieverständnis begrenzen, da bin ich ganz nah am Kollegen Rotloff, deswegen habe ich auch vorhin geklatscht.
Das entscheidende ist, was verstehen wir gemeinsam unter dem Freiheitsrecht eines anderen. Freiheit heißt ich räume dem anderen unabhängig davon was er sagt, das sagen zu können in dem entsprechenden Rahmen. Wenn wir über die Meinungsfreiheit reden, das heißt nicht was man im Jugendwitz ausdrückt. Meinungsfreiheit heißt ich tausche deine Meinung mit meiner oder ich begrüße dass du meiner Meinung bist, diese Meinung ist keine große, egal was du sagst, dieses Recht, diese Freiheit hast du und wenn man diesen Rahmen im Einzelnen beschränkt, habe ich mir es immer zur Übung gemacht , mir zu überlegen, würde ich einem anderen einen vergleichbaren Zustand auch dann absprechen, wenn es jemand sagt, der voll auf meiner Linie ist.
Also um es ganz konkret zu sagen. Würde es der Oberbürgermeister sagen, dass die Veranstaltung mit den Sozialdemokraten abgesagt wird?
– Ich begrüße es, dass dieser Vermieter grundsätzlich nicht an Sozialdemokraten vermietet.
– Ich begrüße es, dass der grundsätzlich keine Sozialdemokraten beschäftigt.
– Ich begrüße es, dass der grundsätzlich nichts an Sozialdemokraten verkauft.
Nur dann, nur dann, wenn ich diese Frage mit einem klaren Ja beantworte, ist das Freiheitrecht klar in Ordnung.
Wenn ich das nicht sagen kann, sondern sagen würde, wenn der Andechser die Veranstaltung absagen kann, weil es die SPD Rathausfraktion war, dann ist das Freiheitsrecht eklatant verletzt. Ich will nicht auf die Details die Kollege Wittkowski Trittwirkung der Grundrechte, objektive Wertordnung ausgeführt hat, sie zeigen nur, dass ist der Konsens, der unserer Verfassungsordnung trägt, und an der Stelle unterstreiche ich, was Simon Rotloff gesagt hat, ein Anschlag auf die Grundrechte und sei es in ihrer Trittwirkung ist ein Anschlag auf unseren Staat.
In der Tat, das ist die Lehre aus Weimar und darüber will ich heute mit Ihnen diskutieren, und Herr Hauzel hat in seiner Kommentierung seiner Pressemitteilung gesagt, tja, es ist doch unglaublich der Lorenz glaubt doch tatsächlich, dass der Wirt des Andechsers, ein Migrant denen ein Forum bieten muss, die ihn möglicherweise aus dem Land jagen wollen, wenn diese Auffassung sich durchsetzt, ja genau das haben wir mit der christlichen Wertordnung in der Tat implementiert, das tut verdammt weh, verdammt weh.
Toleranz kommt aus dem lateinischen und heißt tolerare „erdulden, ertragen, erleiden“, um nichts weniger geht es in dem Ertragen von anderen.
Ich schließe mit dem Satz, nur dann, wenn uns das wirklich heilig ist, und ich sage das mit dem christlichen Sanctus, dreimal heilig ist, das Freiheitsrecht der anderen, auch wenn wir sagen, ich hasse sie, für das was sie sagen, aber ich werde alles tun, dass sie das sagen dürfen, auch hier unten im Andechser, nur dann bewahren wir das, indem wie wir es verteidigen, bewahren wir das, was uns wirklich wert ist. Und darüber möchte ich mit Ihnen sprechen.