Antrag der AfD-Stadtverordnetenfraktion für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
am 27.06.2019
Neustrukturierung der Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention in der Landeshauptstadt Wiesbaden
Begründung:
Die wirksame Bekämpfung und Prävention von Korruption ist eines der wichtigsten Merkmale entwickelter Staaten. Nur eine integre Verwaltung kann die ordnungsgemäße Wahrnehmung von Aufgaben im Dienste der Bürger und Unternehmen gewährleisten. Diese bildet das Fundament für ein Vertrauensverhältnis zwischen Verwaltung und Bürgern, zwischen Angestellten und Vorgesetzten, zwischen Politik und freier Wirtschaft.
Die Landeshauptstadt hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Stelle einer Antikorruptionsbeauftragten eingerichtet. Die momentane Ausstattung als Teilzeitstelle und die Weisungsgebundenheit an den amtierenden Oberbürgermeister schränken die Wirkmächtigkeit und Unabhängigkeit dieser wichtigen Institution des kommunalen „Immunsystems“ jedoch ein.
Bedenkt man das weit gefächerte klassische Aufgabenfeld von Antikorruptionsbeauftragten bzw. Antikorruptionsstellen, wie die Beratung und Unterstützung der hauptamtlichen Magistratsmitglieder und Amtsleitungen, die Sensibilisierung von Beschäftigen, die Einführung und Etablierung von Präventionsmaßnahmen und nicht zuletzt auch die bloße Ansprechbarkeit für jeden Bürger, erscheint die momentane Ausstattung der Antikorruptionsstelle nicht angemessen. Insbesondere wenn man das zusätzliche Aufgabengebiet bedenkt, das sich aus der Verflechtung der Verwaltung mit den vielen städtischen Beteiligungsunternehmen ergibt.
Aus diesen Gründen halten wir eine Aufwertung der Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention durch eine Neustrukturierung der Antikorruptionsarbeit als Ganzes sowie die Schaffung der hierfür notwendigen Stellen für geboten.
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat möge berichten,
- Wie die Korruptionsaufklärung und -prävention in der Verwaltung der LHW aktuell umgesetzt und evaluiert wird. Welche Programme, Maßnahmen, Schulungen etc. sind vorhanden? Ist die Teilnahme verpflichtend? Wie erfolgt die Dokumentation dieser Maßnahmen?
- Inwieweit sind die Gesellschaften und Unternehmen mit städtischer Beteiligung in die Antikorruptionsarbeit eingebunden bzw. verknüpft? Gibt es Ansprechpartner für das Feld der Antikorruption in den Unternehmen? Mittels welcher Maßnahmen wird die Integrität dieser Unternehmen seitens der Stadt gewährleistet und geprüft?
- Wurden in den letzten 10 Jahren abgeschlossene Korruptionsfälle offengelegt, wie es im „Handbuch Korruptionsprävention“ vorgesehen
Der Magistrat wird beauftragt,
- die bisherige Stelle der Antikorruptionsbeauftragten in eine neu einzurichtende Antikorruptionsstelle zu überführen, die organisatorisch aber weisungsfrei dem Rechtsamt angegliedert wird.
- eine Vorlage auszuarbeiten mit dem Ziel, die Antikorruptionsstelle mit mindestens zwei Planstellen (Vollzeitäquivalenten) plus Assistenzkraft auszustatten und diese im Haushaltsplan 2020/21 zu berücksichtigen.
- eine Beschlussvorlage für eine neue Ermächtigungsgrundlage für die Antikorruptionsstelle zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, die die bisher gültige Verfügung des Oberbürgermeisters vom 21.12.2007 ersetzt. Diese Ermächtigungsgrundlage soll auch folgenden Kriterien genügen:
- Zu ihrem Inkrafttreten, einer Änderung oder Aufhebung ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
- Die Antikorruptionsstelle hat eine unverzügliche, uneingeschränkte, weisungsunabhängige und gleichzeitige Informationspflicht gegenüber dem Oberbürgermeister, dem Personal- und Organisationsamtsdezernenten und dem Revisionsausschuss, sobald sie Kenntnis von Pflichtverletzungen und Unregelmäßigkeiten sowie begründeten Verdachtsfällen erlangt.
4. für zukünftige Nachbesetzungen in der Antikorruptionsstelle eine Überlappungszeit von mind. sechs Monaten festzuschreiben, um einen möglichst
umfassenden Wissenstransfer vom alten auf den neuen Stelleninhaber zu gewährleisten.
5. zu prüfen, ob es möglich ist, zukünftig bei allen Bewerbern auf Stellen mit Leitungsfunktion in der Verwaltung den IBES-Integritätstest durchzuführen
und dessen Ergebnisse für den Auswahlprozess zu berücksichtigen. (IBES = Inventar berufsbezogener Einstellungen und Selbsteinschätzungen)