An
Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Gerhard Obermayr
über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 19.09.2022
Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat
gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Umsatzsteuerpflichtige Dienstleistungen der LHW
Begründung:
Die Neuregelung der Umsatzsteuer beschäftigt die kommunale Ebene anhaltend. Durch die Koppelung der Besteuerung an die Körperschaftssteuer und das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art waren juristische Personen des öffentlichen Rechts bisher nur in wenigen Fällen umsatzsteuerpflichtig. Dies hat sich durch die Neuregelung in § 2b UStG im Jahre 2015 grundlegend geändert. Durch das Corona-Steuerhilfegesetz hat es nochmals einen zeitlichen Aufschub gegeben, welcher nunmehr aber zum 31.12.2022 ausläuft. Ab 1. Januar 2023 gilt für die LHW, dass marktrelevante Leistungen von Personen des öffentlichen Rechts künftig zu den gleichen Bedingungen erbracht werden müssen wie die privatwirtschaftlicher Unternehmen.
In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:
- Welche marktrelevanten Dienstleistungen bietet die LHW zurzeit an, die ab dem 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig wären? (Wir bitten um Auflistung aller Dienstleistungen)
- Für die Bürger bedeutet der Umsatzsteueraufschlag eine Preiserhöhung. Wann und wie werden die Bürger der LHW hierüber in Kenntnis gesetzt?
- Mit welchen Kosten (Personal, Schulungen, Informationskampagnen, Buchhaltung) rechnet die LHW für die Bewältigung des bürokratischen Mehraufwands in diesem Zusammenhang?
Roman Bausch Stefan Beckmann
Stadtverordneter Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion