Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. Juni 2017
Änderung von § 5 Nr. 2 der Haushaltssatzung
Der Haupt- und Finanzausschuss wolle beschließen:
1. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer der Landeshauptstadt Wiesbaden wird zum 01.01.2018 von 454 % um 14 Prozentpunkte auf 440 % verringert.
2. § 5 Nr. 2 der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden wird für das Haushaltsjahr 2018/2019 entsprechend angepasst.
Begründungsrede Gewerbesteuer
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
unser Antrag ist eigentlich selbsterklärend und bedarf nicht vieler Worte. Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat im letzten Jahr einen sehr erfreulichen Überschuss erwirtschaftet.
Im aktuellen Haushaltsjahr liegen die Erträge aus der Gewerbesteuer bereits jetzt deutlich über der Prognose. Deshalb sehen wir es als geboten an, einen Anreiz für Unternehmen zu schaffen, sich in Wiesbaden niederzulassen.
Mit dem bisherigen Hebesatz von 454% hat Wiesbaden im Jahr 2015 Gewerbesteuereinnahmen von 319 Mio. € erzielt.
Mit der von uns vorgeschlagenen Verringerung um 14 %-Punkte auf 440 % ergeben sich Einnahmen von 309 Mio. €. Ein in meinen Augen zu verkraftender Minderbetrag bei einem Haushaltsüberschuss von über 50 Mio. €.
Wiesbaden hat den zweithöchsten Hebesatz in Hessen, bei einem so deutlichen Jahresüberschuss und einer positiven Signal an die Wirtschaft, den Hebesatz nach unten zu korrigieren.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit