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20.06.2017 Ergänzung der Richtlinie zur Straßenmusik in Wiesbaden

Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. Juni 2017

 

Ergänzung der Richtlinie zur Straßenmusik in Wiesbaden

 

Der Ausschuss möge beschließen:

 

Der Magistrat wird gebeten, die dem Magistratsbeschluss 0987 vom 08.11.2005 zugrunde liegenden Verwaltungsrichtlinien hinsichtlich der zugelassenen Sondernutzung öffentlicher Straßen der Landeshauptstadt Wiesbaden im „Punkt VI. Straßenkunst und Straßenmusik“ für den Unterpunkt 1.1. zur Musikdarbietung wie folgt zu ergänzen:

 

1.     Die Sondernutzung öffentlicher Straßen für Straßenmusik ist erlaubnispflichtig.

2.     Zur Erteilung der Spielerlaubnis ist eine Tagesgebühr von 15 € zu entrichten.

3.     Das öffentliche Musizieren ist nur an Werktagen in der Zeit zwischen 9-20 Uhr erlaubt.

4.     Pro Tag können maximal fünf Erlaubnisse zum Musizieren für das gesamte Stadtgebiet erteilt werden.

 

Die bisherigen Regelungen zur Straßenmusik bleiben bestehen. Das Merkblatt zur Ausübung der Straßenmusik ist entsprechend zu ändern.

 

 

Begründungsrede zur Straßenmusik

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

 

je wärmer es wird, desto ausdauernder werden die Straßenmusikanten in Wiesbaden. Eigentlich ist ein musikalisch untermalter Bummel durch die Fußgängerzone ja eine feine Sache. Aber nicht jeder, den die Muße küsst, ist auch ein Talent.

Manchmal reicht es nur für 1-2 Stücke, die dann in Dauerschleife gespielt werden, oder für drei Akkorde auf der Gitarre, die dann aber umso inspirierter und lautstark gesanglich verstärkt werden.

Verstehen sie mich nicht falsch, wir haben nichts gegen Straßenmusik, auch nichts gegen schlechte, aber wir wollen eine, wenn auch sehr kleine Hürde schaffen, die die Musiker nehmen müssen. Bislang reicht es aus, um 8 Uhr anzufangen, alle halbe Stunde den Standort zu wechseln und um 20 Uhr wieder abzuziehen. Und während dessen nicht gerade mit einem Dudelsack oder einer Trommel alles beschallen.
Dass sich unter diesen Voraussetzungen ein regelrechter Musiktourismus in Wiesbaden etablieren konnte, ist kein Wunder. So sitzen vor der geschlossen City-Passage gleich mehrere Gitarrenspieler, die abwechselnd um Spenden in ihre gleich 5-fach vorhanden Becher bitten. Daneben gibt es Akkordeon, Klarinetten und Geigen-Kombos, die sich kaum an Enthusiasmus, wohl aber an Einfallsreichtum überbieten lassen.
Doch wie gesagt, uns geht es nicht um das künstlerische Niveau, sondern darum, den Musikzirkus auf ein erträgliches Maß zu beschränken. Die Künstler nutzen die Fußgängerzone der Stadt Wiesbaden, um abgaben- und steuerfrei Geld zu verdienen. Wenigstens eine kleine Tagesgebühr von 15 € halten wir hier für die Ausstellung einer „Spielerlaubnis“ für angemessen.

 

Anfangen dürfen die Musiker laut aktueller Richtlinie um 8 Uhr. Wer öfter am Bahnhof vorbeigeht weiß, dass es dort meistens schon um 7 Uhr losgeht. Wir finden, 9 Uhr ist früh genug zum Musizieren. Außerdem halten wir eine Beschränkung der Spielerlaubnisse auf Werktage für völlig ausreichend.

 

Und um Dissonanzen in der Fußgängerzone zu vermeiden, sollten an einem Tag nicht mehr als 5 Musiker gelichzeitig auftreten dürfen. Mit Einführung einer Tageslizenz wäre es den Mitarbeitern der Stadtpolizei auch viel einfacher, die Einhaltung der, erlauben sie mir dieses Wortspiel, „Spielregeln“ kontrollieren zu können.

 

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit