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2017 02 16 Videoüberwachungsanlagen

Wiedereinrichtung und Modernisierung von Videoüberwachungsanlagen in Wiesbaden

 

1. Antrag

Antrag der AfD-Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Februar 2017.

Mehr Wiedereinrichtung und Modernisierung von Videoüberwachungsanlagen in Wiesbaden

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

1. Die Wiedereinrichtung einer Videoüberwachungsanlage mit digitaler Kameratechnik im Areal rund um den Platz der Deutschen Einheit, inklusive Abdeckung der Haltestellen an der Bleich- und der Schwalbacher Straße, zu veranlassen.

2. Die Modernisierung der Videoüberwachungsanlage auf dem Bahnhofsvorplatz auf einen digitalen Standard, sowie die Aufstockung der Zahl der Kameras, zu veranlassen.

3. Einen Förderantrag zur kommunalen Videoüberwachung beim zuständigen hessischen Ministerium des Innern und für Sport zu stellen.

 

2. Begründungsrede

AfD-Stadtverordneter Robert Lambrou

AfD-Stadtverordneter Robert Lambrou

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

zum Thema Videoüberwachungsanlagen.

Aktuell gibt es in Wiesbaden nur eine einzige polizeiliche Videoüberwachungsanlage am Bahnhofsvorplatz und der dortigen Unterführung des Kaiser-Friedrich-Rings.

Warum nur eine einzige?

Alle Voraussetzungen, die eine Videoüberwachung nach §14 HSOG rechtfertigen, nämlich Kriminalitätsschwerpunkt, Nutzung für öffentliche Veranstaltungen, die Eignung als potentielles Anschlagsziel und eine hohe Frequentierung von Einwohnern, kommen am Platz der Deutschen Einheit  mitten in Wiesbaden zusammen. Und gerade deshalb wurde der Platz ja bis 2013, bis zum Bau der neuen Sporthalle, auch videoüberwacht.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann es hier keine Einwände geben.

Warum wurden die Kameras an diesem Kriminalitätsschwerpunkt nach dem Umbau nicht wieder installiert und die Videoüberwachung dort nicht konsequent fortgeführt?

Welchen Stellenwert hat die Innere Sicherheit in der Stadtpolitik?

Die Polizei hat ein großes Interesse daran, die Videoüberwachung lieber heute als morgen zu erweitern.

Der Präsident des Polizeipräsidiums Westhessen, Herr Müller, so war zuletzt Mitte Januar in FAZ, Frankfurter Rundschau und Wiesbadener Kurier zu lesen, fordert eine verstärkte Videoüberwachung in Wiesbaden und darüber hinaus eine Modernisierung der bestehenden Anlage.

Die Kameras am Bahnhofsvorplatz sind noch analog. Und das im Jahre 2017. Die Technik ist so veraltet, dass sie praktisch keinen Nutzen mehr hat. Eine Umrüstung und Erweiterung wäre hier denkbar einfach, da sowohl die technischen Voraussetzungen als auch die rechtlichen Grundlagen bereits gegeben sind.

Zuletzt hat die schwarz-grüne Landesregierung den Etat für Zuschüsse zur Videoüberwachung von 300.000 € auf 1.300.000 € pro Jahr erhöht. Die Stadt Frankfurt hat schon Geld aus diesem Topf beantragt.

Was hindert die Stadt Wiesbaden daran, ebenfalls von einer Förderung bis zu 66 Prozent der Kosten zu profitieren?

Ich frage Sie erneut: Welchen Stellenwert hat die Innere Sicherheit in der Stadtpolitik?

Die Videoüberwachungsanlagen sind aber nur dann eine wesentliche Verbesserung, wenn sie von einer leistungsfähigen und motivierten Stadtpolizei genutzt werden.

Zum Thema Stadtpolizei.

Da gibt es einiges zu tun.

Die wichtigste fehlende materielle Ausstattung der Stadtpolizei sind Gewahrsamszellen. Obwohl die Dienststelle der Stadtpolizei in der Mauritiusgalerie völlig neu gestaltet wird, sind auch dort keine Gewahrsamszellen vorgesehen, in denen Personen bis zu 24 Stunden festgesetzt werden können.

Ohne eigene Zellen müssen die Stadtpolizisten aber immer erst Kontakt mit der Landespolizei aufnehmen, um die festgesetzten Personen dann eventuell zum entsprechenden Landespolizeirevier bringen zu dürfen.

Lassen Sie uns das bitte ändern und der Stadtpolizei in der neuen Dienststelle die erforderlichen Gewahrsamszellen geben.

Wir haben übrigens gehört, dass die zweiundzwanzig befristet eingestellten Stadtpolizisten immer noch keine unbefristeten Verträge in ihren Händen halten. Die Stadtpolizisten haben Stand heute wohl noch überhaupt nichts Schriftliches erhalten.

Wir haben auch gehört, dass sich Stadtpolizisten deshalb, entsprechend der gesetzlichen Regelungen, kürzlich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet haben.

Musste es die Stadt Wiesbaden wirklich so weit kommen lassen?

Wann erhalten diese Stadtpolizisten jetzt endlich schriftlich Sicherheit über ihre berufliche Zukunft?

Zur personellen Aufstockung hatte die AfD bereits im Dezember 2016 im Stadtparlament einen konkreten Antrag gestellt. Zusätzlich zu den zweiundzwanzig entfristeten Stellen hatten wir weitere zwanzig Stellen gefordert. Alle für den Bereich der Gefahrenabwehr.

Die anderen Fraktionen in diesem Stadtparlament haben diese Notwendigkeit damals nicht gesehen und sich über diese zutiefst berechtigte Forderung aufgeregt beziehungsweise lustig gemacht.

Wir freuen uns, dass zur heutigen Stadtverordnetenversammlung wenigstens die CDU, wenn auch mit langer, zweimonatiger Verspätung und einer kräftigen Anschubfinanzierung in Form einer AfD, die ihr beim Thema Innere Sicherheit zuverlässig im Nacken sitzt, die Notwendigkeit der personellen Aufstockung der Wiesbadener Stadtpolizei endlich eingesehen hat.

Wir haben gehört, dass die Zahl der Mitarbeiter im Bereich Verkehrsüberwachung deutlich gesteigert werden soll, wohl auch um die Zahl der „Knöllchen“ zu erhöhen.

Wir haben gehört, dass die Zahl der Mitarbeiter im Bereich Gefahrenabwehr nicht erhöht werden soll. Eine Verstärkung vor allem in diesem Bereich wäre aber sehr wichtig.

Falls dem so ist, sollte über diesen Punkt dringend noch einmal nachgedacht werden. Es ist der Bereich der Gefahrenabwehr, in dem Stadtpolizisten spürbar fehlen.

Wir haben gehört, dass die Stadtpolizisten vor allem nachts und am Wochenende prozentuell deutlich weniger eingesetzt werden sollen, um die dann fälligen tariflichen Lohnzuschläge einzusparen.

Da geht es wohl um Kostenreduzierung. Zu Lasten der Sicherheit in dieser Stadt?

Wir haben gehört, dass es redaktionelle Änderungen in der Bestallung der Stadtpolizisten geben soll und entsprechende Kenntnisnahmen bereits von Stadtpolizisten unterschrieben werden mussten.

Wir haben gehört, dass es unter anderem wohl um die Streichung der Hilfpolizeibeamteneigenschaft nach §99 Absatz 2, Satz 1 geht sowie auch um die Streichung der Paragraphen, §55 HSOG und §63 Absatz 2, Nummer 3 HSOG.

Das würde zum Beispiel bedeuten, dass ein Stadtpolizist in Zukunft nur noch die Identität eines Störers feststellen und ihn des Platzes verweisen könnte. Bei Nichtbefolgung der Anweisung könnte der Stadtpolizist jedoch keinen Zwang mehr ausüben.

Derartig in den Befugnissen begrenzte Kollegen könnten nicht mehr souverän Gefahren abwehren, sondern müssen sich im Ernstfall weitgehend zurückhalten.

Wir haben gehört, dass die Pausenregelung neu vorgegeben wurde. Es ist nun anscheinend zwingend nur noch der Pausenraum in der aktuellen Zentrale der Stadtpolizei im Europaviertel zu benutzen. Mahlzeiten unter freiem Himmel oder in anderen städtischen Liegenschaften sollen verboten worden sein.

Es sollen in den letzten zwei Monaten einige Verfügungen wie diese erlassen worden sein, die man durchaus auch als eine gewisse Form von Schikanierung von Stadtpolizisten verstehen kann.

Wo käme überhaupt der Anlass für solch eine eventuelle Schikanierung her? War vielleicht der Applaus der Stadtpolizisten hier auf der Tribüne des Stadtparlamentes im Dezember 2016 zu heftig?

Und nun das letzte Hörensagen. Wir haben gehört, dass die Stadtpolizei konsequenter aufgeteilt werden soll in die Bereiche Verkehrsüberwachung und Gefahrenabwehr.

Eine solche Spezialisierung kann zwar als ein sinnvoller Schritt angesehen werden.

Wir haben aber auch gehört, dass die Verkehrsüberwachung in das Verkehrsdezernat wechseln soll und nur die Gefahrenabwehr im Ordnungsdezernat verbleiben soll.

Was sollen solche Pläne, die Stadtpolizei auseinanderzureißen, eigentlich bewirken?

Wir bitten den Magistrat bei all diesen eben angesprochenen Punkten dringend um Aufklärung.

Die Bürger sehen uniformierte Polizisten, egal ob es Landes- oder Stadtpolizisten sind und wenden sich an diese, wenn  sie Hilfe benötigen.

Die Uniformen gleichen sich weitgehend, dann muss auch für die Stadtpolizisten ein Einschreiten möglich sein. Es kann nicht sein, dass die Stadtpolizisten aus verschiedenen Gründen nur noch begrenzt in der Lage sind, Gefahren abzuwehren.

So etwas wäre den Bürgern nicht zu vermitteln. Insbesondere vor dem Hintergrund der Neugestaltung der Mauritiuspassage zu einer Dienststelle der Stadtpolizei und dem politischen Credo, mehr Sicherheit in Wiesbaden herzustellen.

Hat die Polizei in dieser Stadt außer bei der Alternative für Deutschland eigentlich noch eine Lobby?

Hat die Innere Sicherheit für die anderen Fraktionen noch einen genau so hohen Stellenwert wie für die Alternative für Deutschland?

Wir fordern Sie auf, wesentlich mehr für die Stadtpolizei und wesentlich mehr für die Innere Sicherheit in Wiesbaden zu tun.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

3. Ergebnis

Der Antrag wurde zusammen mit einem gleichlautenden Antrag der CDU-Fraktion zu weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

4. Pressemitteilung der AfD-Fraktion

Es gab keine Pressemitteilung der AfD-Fraktion.

 

5. (Online verfügbare) Pressereaktionen

16.2.2017

Wiesbaden: CDU fordert Erneuerung der Videoüberwachung am Bahnhofsvorplatz

WIESBADEN – Aufgeregt beantragte der Fraktionsvorsitzende Eckhard Müller, den Ältestenausschuss einzuberufen. Dass drei Punkte des AfD-Antrags zur Sicherheitsdebatte von der Mehrheit der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung als „durch Aussprache erledigt“ betrachtet wurden, brachte die Parlamentsneulinge auf die Palme. Noch viel mehr, dass Stadtverordnetenvorsteherin Christa Gabriel (SPD) ihnen aus der Geschäftsordnung vorlas, dass auch das Zusammentreten des Ältestenausschusses von einer Mehrheit beschlossen werden müsse. weiterlesen…