Rahmenvorgaben zum allgemeinen, erwerbsmäßigen und organisierten Betteln
1. Antrag
Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06. September 2017
Rahmenvorgaben zum allgemeinen, erwerbsmäßigen und organisierten Betteln
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist für ihre Schönheit bekannt. Die Kirchgasse und die Wilhelmstraße gelten bundesweit als hervorragende Einkaufsorte und sind sehr beliebt. Leider kann man immer wieder Fälle von erwerbsmäßigen und aufdringlichen Betteln erleben. Dies stört immer wieder das Bild der Innenstadt und unsere Pflicht ist es auch, Gefahren für Bürger in diesem Stadtteil zu verhindern.
Damit Bürger und Gäste der Landeshauptstadt Wiesbaden sicher und stressfrei unsere Stadt genießen und einkaufen können, beantragen wir eine Verbesserung der Gefahrenabwehrverordnung sowie der Verwaltungsrichtlinien zur Straßensondernutzung.
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen
1. § 4 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung sowie die Verwaltungsrichtlinien zur einheitlichen Behandlung der Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren der Landeshauptstadt Wiesbaden soll auch an neue Formen des erwerbsmäßigen und organisierten Bettelns angepasst werden.
2. § 4 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung der Landeshauptstadt Wiesbaden soll daher im Wortlaut wie folgt geändert bzw. ergänzt werden:
„Das aggressive Betteln durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen, das Betteln durch das Vorschicken von Kindern, das organisierte Betteln, das Betteln unter Zurschaustellung tatsächlicher oder der Vortäuschung körperlicher Behinderungen, Krankheiten oder persönlicher Notlagen, sowie das Betteln mit Zirkustieren ist verboten.“
3. Die Verwaltungsrichtlinien zur einheitlichen Behandlung der Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren in der Landeshauptstadt Wiesbaden werden unter Punkt VI. Straßenkunst und Straßenmusik wie folgt geändert:
Die Punkte 1.2 und 1.3 entfallen und werden wie folgt ersetzt:
„1.2. Die Ausübung bildender und darstellender Künste, wie z.B. Pantomime, Artistik, Kabarett, Straßentheater sowie sonstige künstlerische Nutzungen wie Pflastermalerei, Töpferei, Bildhauerei, Kunstmalerei, Holzschnitzerei u.a. sind erlaubnis- und gebührenpflichtig.“
4. Für die Ausübung darstellender Künste wird eine Sondernutzungsgebühr je Tag von 15,00 € erhoben. Die Anlage zu § 8 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren in der Landeshauptstadt Wiesbaden ist entsprechend zu ergänzen.
2. Ergebnis
Der Antrag der AfD wurde einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Magistrat verwiesen. Der Magistrat ist derzeit mit einer Überarbeitung der Gefahrenabwehrverordnungen sowie der Verwaltungsrichtlinien zur einheitlichen Behandlung der Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren in der Landeshauptstadt Wiesbaden betraut. Die Vorschläge der AfD-Fraktion sollen in die Überarbeitung mit einfliessen. Der Magistrat wird dem Haupt- und Finanzausschuss in dessen nächster Sitzung am 08.11.2017 über den Sachstand der Überarbeitung berichten.
3. Pressemitteilung der AfD-Fraktion
Eine Pressemitteilung erfolgte nicht.
4. (Online verfügbare) Pressereaktionen
Es gabe keine (online verfügbaren) Pressereaktionen.