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14.09.2017 Satzung zu Ferienwohnungen

Zweckentfremdete Wohnungen für den Wohnungsmarkt zurückgewinnen und Erstellung einer „Ferienwohnungssatzung“

 

1. Antrag

Antrag der AfD-Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2017.

 

Begründung:

Auch in Wiesbaden ist bezahlbarer Wohnraum ein sehr knappes Gut. Schon jetzt finden viele Einwohner mit niedrigem Einkommen keine angemessenen und bezahlbaren Wohnungen. Für alle diese Menschen hat die Stadt eine Fürsorgepflicht.

In dieser angespannten Lage gibt die Novelle der Baunutzungsverordnung vom 13. Mai 2017 Wohnungseigentümern die Möglichkeit, Mietwohnungen grundsätzlich in Ferienwohnungen umzuwidmen. Andererseits hat die Landeshauptstadt Wiesbaden nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes des hessischen Landtags (Drucksache 19/4656) die Möglichkeit, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten durch Satzung Gebiete festzulegen, in denen für das Vermieten von Wohnungen an Feriengäste eine Genehmigung erforderlich ist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 1. Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Wohnungsgesetzes eine Satzung zu erlassen, die es der Landeshauptstadt Wiesbaden ermöglicht, die entgeltliche Überlassung von Wohnraum als Ferienwohnung auf dem Stadtgebiet zu regeln und ggfs. einzuschränken.

 2. Der Magistrat wird gebeten, entsprechend qualifizierte Mitarbeiter des Bauamtes mit der praktischen Umsetzung der Satzung zu beauftragen.

 3. Der Magistrat wird gebeten, bereits jetzt das Vorliegen der baurechtlichen Genehmigungen von angebotenen Ferienwohnungen zu kontrollieren und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.

 4. Der Magistrat wird gebeten, bereits jetzt für ermittelte Fälle Bußgelder gemäß dem Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach der Hessischen Bauordnung zu erlassen.

 

2. Begründungsrede

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrte Stadtverordnete,
liebe Gäste,

der Wohnungsmarkt in Wiesbaden gilt als „angespannt“. Dies ist nicht nur eine Redewendung in der allgemeinen Debatte. Es ist amtlich festgehalten. So weist die „Hessische Mietenbegrenzungsverordnung“ aus, dass Wiesbaden bis auf die Gemeindeteile Igstadt, Medenbach und Naurod einen „angespannten Wohnungsmarkt“ hat.

Natürlich ist diese Tatsache sowohl den Stadtverordneten dieser Stadt wie auch dem Magistrat bekannt. Bisher wurde, um dem angespannten Wohnungsmarkt irgendwie Rechnung zu tragen, über vielfältige Maßnahmen diskutiert. So wird versucht, mehr Wohnraum zur Verfügung zu stellen und darüber hinaus verstärkt in den Sozialen Wohnungsbau zu investieren. Die Debatten hierzu sind sattsam bekannt. Leider steht zu befürchten, dass sich auf diesem Wege an der Wohnraumknappheit so schnell nichts ändert. Ein kontinuierlicher Zuzug in die Stadt Wiesbaden wird bei der Fertigstellung dieser Wohnungen den Trend zu knappem Wohnraum vielleicht etwas entschärfen, aber womöglich nicht nachhaltig verbessern.

Hinzu kommt, dass mit der Novelle der Baunutzungsverordnung am 13. Mai 2017 Ferienwohnungen in Wohngebieten grundsätzlich zulässig sind (§13a BauNVO). Der kurze Besuch einschlägig bekannter Plattformen im Internet, die solche Ferienwohnungen auch mitten in Wiesbaden anbieten, sollte klar machen, dass dies bisher von manchem Vermieter auch fleißig genutzt wird. Auf diese Weise können zwar die privaten Mieteinnahmen kräftig erhöht werden, die ehemaligen Mietwohnungen stehen aber nicht mehr der Wohnbevölkerung, sondern Touristen und Medizintouristen zur Verfügung. Damit wird die Lage in einem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt nur noch mehr verschärft.

Es sollte eigentlich jedem einleuchten: Touristen aller Art können sich Hotels leisten. Was aber derzeit passiert: Medizintouristen werden auf dem Wohnungsmarkt teilweise bevorzugt, weil sie mehr für die vorübergehende Wohngelegenheit zahlen können. Die Reihenfolge der Liste für Sozialwohnungen wird damit ad absurdum geführt. Das ist gleich doppelte Ungerechtigkeit.

Aus diesem Grund hat der hessische Landtag (Drucksache 19/4656) das hessische Wohnungsaufsichtsgesetz geändert. Es erlaubt Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt, und Wiesbaden ist eine solche Stadt, durch Satzung Gebiete festzulegen, in denen für das Vermieten von Wohnungen an Feriengäste eine Genehmigung erforderlich ist. Städte wie Frankfurt und München machen, wie der Presse zu entnehmen ist, von dieser Möglichkeit schon länger fleißig Gebrauch. Insbesondere unsere Nachbarstadt Frankfurt ist damit recht erfolgreich. Kurz nach Gründung der Taskforce innerhalb der Bauaufsicht konnten 427 Ferienwohnungen in den Wohnungsmarkt zurückgeführt werden (s. dazu die Zeitung „Frankfurt baut“ des Planungsdezernats der Stadt Frankfurt, 12. Juni 2015).

Damit erhält die Stadt nicht nur eine gute Übersicht über die in der Stadt befindlichen Ferienwohnungen, sie hat auch ein gutes Steuerungsinstrument in der Hand, um relativ schnell eine größere Zahl Mietwohnungen dem Wohnungsmarkt wieder zuzuführen. Nutznießer einer solchen restriktiven Handhabung von Ferienwohnungen in der Stadt wäre dann auch die ortsansässige Hotellerie. Wir alle sollten nämlich auch ein Interesse daran haben, unsere hier ansässige und großartige Hotellerie und dessen Vielfalt zu unterstützen und zu stärken.

Uns ist bewusst, dass diese Maßnahme die angespannte Lage nicht beseitigt. Doch wenn man sich anschaut, welche Zustände auf dem Wohnungsmarkt dieser Stadt vorherrschen, finden wir, dass jede Maßnahme, die die Not lindern hilft, sinnvoll und richtig ist.

Unterstützen Sie daher bitte unseren Antrag:

Der Magistrat möge bitte eine Satzung erlassen, um gegen die entgeltliche Überlassung von Wohnraum als Ferienwohnung auf dem Stadtgebiet vorzugehen

Der Magistrat möge zwei Mitarbeiter des Bauamtes mit der praktischen Umsetzung der Kontrolle  und der praktischen Umsetzung der Satzung beauftragen, sowie Bußgelder gegen jene Vermieter zu verhängen, die sich nicht an diese Regelung halten wollen.

Lassen Sie uns gemeinsam und konstruktiv mit diesem Antrag daran arbeiten, dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken und ein Signal an diejenigen zu senden, die lange darauf warten, dass die Politik auf diesem schnell Gebiet etwas tut. Denn die derzeitigen Bestrebungen entspannen den Wohnungsmarkt erst, wenn der Bau der Wohnungen in vielen Jahren fertig gestellt ist.

Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit.

 

3. Ergebnis

Der Antrag der AfD wurde mit den Stimmen der AfD, SPD, CDU, Grünen und der FDP zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr verwiesen.Es enthielten sich Linke&Piraten.

 

4. (Online verfügbare) Pressereaktionen

Es gabe keine (online verfügbaren) Pressereaktionen.