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21.06.2017 Richtlinien zur Straßenmusik

Ergänzung der Richtlinie zur Straßenmusik in Wiesbaden

 

1. Antrag

Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. Juni 2017

 

Ergänzung der Richtlinie zur Straßenmusik in Wiesbaden

 

Der Ausschuss möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, die dem Magistratsbeschluss 0987 vom 08.11.2005 zugrunde liegenden Verwaltungsrichtlinien hinsichtlich der zugelassenen Sondernutzung öffentlicher Straßen der Landeshauptstadt Wiesbaden im „Punkt VI. Straßenkunst und Straßenmusik“ für den Unterpunkt 1.1. zur Musikdarbietung wie folgt zu ergänzen:

 

    1. Die Sondernutzung öffentlicher Straßen für Straßenmusik ist erlaubnispflichtig.

    2. Zur Erteilung der Spielerlaubnis ist eine Tagesgebühr von 15 € zu entrichten.

    3. Das öffentliche Musizieren ist nur an Werktagen in der Zeit zwischen 9-20 Uhr erlaubt.

    4. Pro Tag können maximal fünf Erlaubnisse zum Musizieren für das gesamte Stadtgebiet erteilt werden.

 

Die bisherigen Regelungen zur Straßenmusik bleiben bestehen. Das Merkblatt zur Ausübung der Straßenmusik ist entsprechend zu ändern.

 

 2. Begründungsrede

Jürgen Wernergold

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

je wärmer es wird, desto ausdauernder werden die Straßenmusikanten in Wiesbaden. Eigentlich ist ein musikalisch untermalter Bummel durch die Fußgängerzone ja eine feine Sache. Aber nicht jeder, den die Muße küsst, ist auch ein Talent.

Manchmal reicht es nur für 1-2 Stücke, die dann in Dauerschleife gespielt werden, oder für drei Akkorde auf der Gitarre, die dann aber umso inspirierter und lautstark gesanglich verstärkt werden.

Verstehen sie mich nicht falsch, wir haben nichts gegen Straßenmusik, auch nichts gegen schlechte, aber wir wollen eine, wenn auch sehr kleine Hürde schaffen, die die Musiker nehmen müssen. Bislang reicht es aus, um 8 Uhr anzufangen, alle halbe Stunde den Standort zu wechseln und um 20 Uhr wieder abzuziehen. Und während dessen nicht gerade mit einem Dudelsack oder einer Trommel alles beschallen.
Dass sich unter diesen Voraussetzungen ein regelrechter Musiktourismus in Wiesbaden etablieren konnte, ist kein Wunder. So sitzen vor der geschlossen City-Passage gleich mehrere Gitarrenspieler, die abwechselnd um Spenden in ihre gleich 5-fach vorhanden Becher bitten. Daneben gibt es Akkordeon, Klarinetten und Geigen-Kombos, die sich kaum an Enthusiasmus, wohl aber an Einfallsreichtum überbieten lassen.
Doch wie gesagt, uns geht es nicht um das künstlerische Niveau, sondern darum, den Musikzirkus auf ein erträgliches Maß zu beschränken. Die Künstler nutzen die Fußgängerzone der Stadt Wiesbaden, um abgaben- und steuerfrei Geld zu verdienen. Wenigstens eine kleine Tagesgebühr von 15 € halten wir hier für die Ausstellung einer „Spielerlaubnis“ für angemessen.

Anfangen dürfen die Musiker laut aktueller Richtlinie um 8 Uhr. Wer öfter am Bahnhof vorbeigeht weiß, dass es dort meistens schon um 7 Uhr losgeht. Wir finden, 9 Uhr ist früh genug zum Musizieren. Außerdem halten wir eine Beschränkung der Spielerlaubnisse auf Werktage für völlig ausreichend.

Und um Dissonanzen in der Fußgängerzone zu vermeiden, sollten an einem Tag nicht mehr als 5 Musiker gleichzeitig auftreten dürfen. Mit Einführung einer Tageslizenz wäre es den Mitarbeitern der Stadtpolizei auch viel einfacher, die Einhaltung der, erlauben sie mir dieses Wortspiel, „Spielregeln“ kontrollieren zu können.

 

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit

 

 3. Ergebnis

Der Haupt- und Finanzauschuss entschied, den AfD-Antrag als eingebracht zu betrachten. Dies bedeutet, dass der Antrag im Rahmen der kommenden Beratungen über die neue Straßensondernutzungssatzung des Magistrats wieder auf die Tagesordnung zur Beratung und Abstimmung kommen wird. Teile der SPD-Ausschussmitglieder hatten mit ihrer Forderung, den AfD-Antrag per Geschäftsordnungstrick „durch Aussprache für erledigt“ zu erklären, keinen Erfolg.

 

 4. Pressemitteilung der AfD-Fraktion

Bisherige Richtlinien erfordern nicht einmal eine Genehmigung. AfD fordert Reglementierung auf maximal fünf Straßenmusiker in Wiesbaden pro Tag.

Wiesbaden (22. Juni 2017). In der gestrigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses brachte die AfD-Rathausfraktion einen Antrag zur Konkretisierung der bestehenden Richtlinien für Straßenmusikanten in Wiesbaden ein. Ein Thema, das vielen Wiesbadenern bereits seit Jahren im wahrsten Sinne des Wortes „im Ohr“ liegt.

„Wir sind durchaus für Straßenmusik, aber die bisherigen Regeln sind uns einfach nicht konkret und sinnvoll genug“ begründete Jürgen Wernergold, ordnungspolitischer Sprecher der AfD Rathausfraktion, seinen Antrag.

„Etliche Fußgänger und Geschäfteinhaber fühlen sich durch zu viele Straßenmusiker im Stadtbild gestört. Das ergibt sich nicht zuletzt aus einer Vielzahl von lokalen Artikeln zu diesem Thema. Bislang brauchen Straßenmusikanten in Wiesbaden, anders als in anderen Städten wie beispielsweise München, nicht einmal eine Genehmigung der Landeshauptstadt, um in der Fußgängerzone zu spielen. Sie spielen einfach“, erläutert Jürgen Wernergold.

Er führt weiter aus: „Die einzigen konkreten Auflagen, welche die Stadtverwaltung Straßenmusikern macht, sind ein Standortwechsel alle dreißig Minuten und das Verbot des Einsatzes von Verstärkern und lautstarken Instrumenten.“

Dass unter diesen Umständen ein weitgehend ungesteuertes Musizieren von Straßenmusikanten in den Wiesbadener Fußgängerzonen stattfindet, kann nicht verwundern.

In ihrem Antrag forderte die AfD Rathausfraktion eine Beschränkung für Straßenmusik auf Werktage in der Zeit zwischen 9 und 20 Uhr, eine Spielerlaubnisgebühr in Höhe von 15 € und die Beschränkung der Spielerlaubnisse auf täglich maximal fünf Straßenmusikanten in der Stadt.

Bisher darf eine völlig unbegrenzte Zahl von Straßenmusikern täglich, auch an Sonn- und Feiertagen, von 8 bis 20 Uhr musizieren.

Beschwerden über zu viel Straßenmusik gibt es in Wiesbaden schon seit längerem. Passiert ist bisher jedoch nichts. Zuständig für das Thema im Rahmen der sogenannten „Kenia“-Kooperation wird in Kürze Straßenverkehrsdezernent Andreas Kowol sein.

Der Antrag der AfD-Rathausfraktion wurde zwar nicht abgestimmt, gilt jedoch als eingebracht.  Er wird zur Beratung und Abstimmung wieder auf die Tagesordnung gesetzt, wenn der neue Dezernent zu einer Neufassung der „Sondernutzungssatzung an öffentlichen Straßen“ kommt, zu der auch die „Richtlinien für Straßenmusikanten gehören.

„Unser Antrag hat Bewegung in die Sache gebracht. Wir werden weiter am Ball bleiben und auf eine zeitnahe Konkretisierung der Richtlinien zur Straßenmusik drängen“, fasst Wernergold seine Eindrücke der gestrigen Ausschusssitzung zusammen.

(Pressemitteilung AfD-Rathausfraktion Wiesbaden Nr. 11 / 2017)

 

5. (Online verfügbare) Pressereaktionen

Es gab keine (online verfügbaren) Pressereaktionen.

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