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21.12.2017 Wiesbadener Bündnis für Demokratie

Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Wiesbaden im Bündnis für Demokratie

 

1. Frage

Dr. Eckhard Müller

Bisher wurde öffentlich nie widersprochen, dass die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) Mitglied im „Wiesbadener Bündnis für Demokratie“ ist. Daraus folgt, dass sie automatisch alle Veröffentlichungen und Aktionen des Bündnisses mitträgt.

Das Bündnis demonstrierte am 10.9. in Erbenheim gegen eine Veranstaltung der AfD Wiesbaden. Im Aufruf heißt es unter anderem, dass die AfD „demokratiefeindliche Gedanken und Ideologien“ vertritt.

Ich frage den Magistrat:

 

 1. Ist die LHW Mitglied im Bündnis?

 2. Falls ja, verletzt die LHW dann nicht die Neutralitätspflicht, wenn sie gegen die Veranstaltung einer demokratischen Partei demonstriert?

 3. So die LHW die Rechte einer demokratisch legitimierten Partei nicht in Frage stellt, wird sie den Verbleib im Bündnis überdenken oder ist sie der Meinung, dass die AfD Wiesbaden demokratiefeindliche Gedanken und Ideologien vertritt?

 4. Wie beurteilt die LHW die Sachbeschädigungen am Bürgerhaus im Vorfeld der o.g. Veranstaltung durch die sie selbst geschädigt wurde?

 

 

2. Antwort

Die Frage des Stadtverordneten Dr. Müller beantworte ich wie folgt

 

Zu 1.)
Die Landeshauptstadt Wiesbaden als Gebietskörperschaft ist nicht Mitglied des Bündnisses für Demokratie. Mitglieder sind vielmehr einzelne Parteien sowie weitere Institutionen. Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat lediglich das „Leitbild“ des Bündnisses mitunterzeichnet. Dies schließt mit den Worten: „Der Maßstab all unseres Handelns ist das Grundgesetz.“

 

Zu 2.)
Da die Landeshauptstadt Wiesbaden nicht Mitglied des Bündnisses ist, ist sie auch nicht an den Demonstrationen des Bündnisses beteiligt.

 

Zu 3.)
Da einzelne Parteien und Institutionen Mitglied im Bündnis sind und nicht die Landeshauptstadt Wiesbaden – und hier wiederhole ich mich – , stellt sich für die Landeshauptstadt Wiesbaden auch die Frage des Verbleibs in diesem Bündnis nicht.

Soweit Sie fragen, ob die Landeshauptstadt Wiesbaden der Meinung ist, dass die AfD Wiesbaden demokratiefeindliche Gedanken und Ideologien vertritt, kann ich sagen, dass sich der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden als Kollektivorgan hierzu noch keine Meinung gebildet hat.

 

Zu 4.)
Sachbeschädigungen jeglicher Art, auch durch Graffiti, haben regelmäßig strafrechtliche Relevanz – ich verurteile alle Arten von strafrechtlichen Handlungen. Das Hauptamt erstattete auf Grund der Sachbeschädigungen umgehend Anzeige gegen Unbekannt beim zuständigen IV. Polizeirevier, welches die Anzeige zwischenzeitlich an die Polizeidirektion Wiesbaden weitergegeben hat, da von einer politisch motivierten Tag ausgegangen wird.

Mit freundlichen Grüßen

 

Sven Gerich

 

3. Nachfrage 

AfD-Stadtverordneter Robert Lambrou

Herr Oberbürgermeister, der Herr Bürgermeister Arno Goßmann hat und zwar auch mit seinem Titel, das Leitbild, in dem auch ganz klar drinsteht, dass nur Organisationen, Verbände und Parteien dieses Papier unterzeichnet haben die Mitglied sind im Bündnis für Demokratie sind, als Bürgermeister unterschrieben. Aus § 70 der Hessischen Gemeindeordnung „Aufgaben des Bürgermeisters“ geht ganz klar hervor, wenn damit nicht finanzwirksame Auswirkungen verbunden sind, gilt die Unterschrift eines Bürgermeisters und die Stadt Wiesbaden ist damit Mitglied im Bündnis für Demokratie am 10. Und 09. September 2017 gewesen.

Ich frage Sie, hat der Herr Oberbürgermeister seine Antwort eigentlich mit dem Rechtsamt und dem Herrn Rechtsdezernenten abgestimmt?

 

4. Antwort

Ich teile Ihre Auffassung nachdrücklich nicht. Verträge oder Mitgliedschaften sind nicht, wenn sie öffentlich für die Landeshauptstadt Wiesbaden geschlossen wurden, von zwei Magistratsmitgliedern zu unterschreiben. Da die Unterschrift unter das von Ihnen angesprochene Dokument kein Dokument einer Beitrittserklärung ist, bleibe ich bei meiner Aussage: Die Gebietskörperschaft der Landeshauptstadt Wiesbaden ist nicht Mitglied im Bündnis für Demokratie.

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