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An
Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Gerhard Obermayr

über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden

Wiesbaden, den 24.01.2023

 

Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat
gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

 

Sachstand Luftreinhalteplan

Begründung:

In der Stadtverordnetenversammlung am 6. September 2018 wurde aus der Vorlage 18-V-36-0021 das Sofortpaket für den über 40 Maßnahmenpunkte großen Luftreinhalteplan zur Abwendung eines Dieselfahrverbots für die Landeshauptstadt Wiesbaden beschlossen. Die NO2 -Jahresmittelwerte an den verkehrsnahen Messstellen Ringkirche und Schiersteiner Straße lagen im Jahr 2017 bei 48,9 bzw. 50 µg/m3. Der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwert für das Jahresmittel liegt bei 40 µg/m3.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:

  1. Wie hoch lagen die NO2 –Jahresmittelwerte in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022?
  2. Welche Punkte des Luftreinhalteplans wurden bislang umgesetzt?
  3. Welche Punkte des Luftreinhalteplans können nicht umgesetzt werden und warum nicht?
  4. Welche Punkte des Luftreinhalteplans werden noch umgesetzt und wie lange wird es bis zur abschließenden Umsetzung dauern?
  5. Wird auch weiterhin an der Umsetzung des Luftreinhalteplans festgehalten, auch wenn die Stickstoffdioxid-Grenzwerte für das Jahresmittel eingehalten werden? Wenn ja, mit welchem Ziel?
  6. Wie hoch sind die bisherigen Kosten für die Umsetzung der einzelnen Punkte des Luftreinhalteplans?
  7. Mit welchen Kosten für die weitere Umsetzung der noch offenen, nicht notwendigen Punkte ist zu rechnen?

 

 

 

Denis Seldenreich                                                      Sascha Herr
Stadtverordneter                                                       Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion                                 AfD Stadtverordnetenfraktion

 

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