An
Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Gerhard Obermayr
über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 24.01.2023
Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat
gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Sachstand Luftreinhalteplan
Begründung:
In der Stadtverordnetenversammlung am 6. September 2018 wurde aus der Vorlage 18-V-36-0021 das Sofortpaket für den über 40 Maßnahmenpunkte großen Luftreinhalteplan zur Abwendung eines Dieselfahrverbots für die Landeshauptstadt Wiesbaden beschlossen. Die NO2 -Jahresmittelwerte an den verkehrsnahen Messstellen Ringkirche und Schiersteiner Straße lagen im Jahr 2017 bei 48,9 bzw. 50 µg/m3. Der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwert für das Jahresmittel liegt bei 40 µg/m3.
In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:
- Wie hoch lagen die NO2 –Jahresmittelwerte in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022?
- Welche Punkte des Luftreinhalteplans wurden bislang umgesetzt?
- Welche Punkte des Luftreinhalteplans können nicht umgesetzt werden und warum nicht?
- Welche Punkte des Luftreinhalteplans werden noch umgesetzt und wie lange wird es bis zur abschließenden Umsetzung dauern?
- Wird auch weiterhin an der Umsetzung des Luftreinhalteplans festgehalten, auch wenn die Stickstoffdioxid-Grenzwerte für das Jahresmittel eingehalten werden? Wenn ja, mit welchem Ziel?
- Wie hoch sind die bisherigen Kosten für die Umsetzung der einzelnen Punkte des Luftreinhalteplans?
- Mit welchen Kosten für die weitere Umsetzung der noch offenen, nicht notwendigen Punkte ist zu rechnen?
Denis Seldenreich Sascha Herr
Stadtverordneter Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion