An
Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Gerhard Obermayr
über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 25.04.2022
Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat
gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Kosten Ostfeld
Begründung:
Aus der Sitzung des Ortsbeirates Mainz-Kastel vom 07. Februar 2023 ist uns bekannt geworden, dass Herr Benthien, Controller der SEG, die bislang verausgabten Kosten für das Ostfeld-Projekt, seit dem Beschluss 0198 des Magistrats vom 21.03.2017 bis zum 01.11.2023 mit 4,9 Millionen EUR (brutto) angibt.
In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:
- Wie hoch ist die Abweichung der bislang abgerechneten Kosten zu den ursprünglich veranschlagten Kosten für das Ostfeld-Projekt bis heute insgesamt?
- Wie setzen sich die bisher verausgabten Kosten i.H.v. 4,9 Millionen EUR für das Projekt Ostfeld aufgeschlüsselt zusammen?
- Wie hoch sind die Kosten für die verschiedenen Beratungsfelder sowie die erstellten und in Auftrag gegebenen Gutachten.
- Wie viele Stellen (VZÄ) wurden in der Verwaltung für das Projekt Ostfeld geschaffen, insbesondere im Stadtplanungsamt, wie viele bei der SEG und wie hoch liegen diesbezüglich die Kosten?
- Wie ist der konkrete Stand bei den anhängigen Normenkontrollklagen? Was hat sich hier seit Juni 2022 getan?
- Hat sich an der Einschätzung des Magistrats bezüglich der Erfolgsaussichten der Normenkontrollklagen gegen die SEM angesichts der jüngsten Prognosen des Statistischen Landesamts zur rückläufigen Entwicklung der Einwohnerzahlen Wiesbadens bis 2040 etwas geändert?
- Welche Vorkehrungen und/oder Maßnahmen hat der Magistrat bisher geplant oder ergriffen, um dem finanziellen Risiko eines Scheiterns der Finanzplanung für das Ostfeld, zum Beispiel durch den Erfolg einer Normenkontrollklage, entgegenzuwirken?
Denis Seldenreich Sascha Herr
Stadtverordneter Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion