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25.06.2019 KLIMADEBATTE VERSACHLICHEN

25.06.2019

 

Antrag der AfD-Stadtverordnetenfraktion für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019

 

Klimadebatte versachlichen

 

Begründung:

Zu einem rationalen, verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema „Klima“ gehört aus Sicht der AfD-Rathausfraktion, sich nicht durch eine emotional aufgeheizte Debatte in vorschnelle Beschlüsse treiben zu lassen. Vielmehr sollten wir sorgfältig abwägen, was wir sicher wissen können und wo es berechtigte Zweifel gibt. Alle verfügbaren finanziellen und gesellschaftlichen Ressourcen auf eine Karte zu setzen, birgt ein hohes Risiko, wenn die Ausgangslage den Aufwand nicht zweifelsfrei rechtfertigt. Wo konkrete Maßnahmen ergriffen werden sollen, dürfen diese die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Stadt, der privaten Haushalte und Unternehmen nicht übersteigen. Maßnahmen dürfen außerdem nicht nur symbolischen Wert haben, sondern müssen in einem vernünftigen Verhältnis zu einem nachweisbaren und messbaren Effekt auf das Klima stehen.

 

 

Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1.           Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis dass,

 

  1. der Anteil Deutschlands an der globalen CO2-Emission etwa 2 Prozent beträgt.

  2. während Deutschland seinen CO2-Ausstoß seit 1990 um mehr als 30 Prozent reduziert hat, der globale CO2-Ausstoß im selben Zeitraum um etwa 60 Prozent angestiegen ist.

  3. czu den größten Emittenten von Treibhausgasen im Jahr 2018 mit einem Anteil von 85 Prozent am weltweiten CO2-Ausstoß die drei Länder China, USA und Indien gehörten, wobei allein China für 27 Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich war.

  4. während in Deutschland bis 2030 alle 130 Kohlekraftwerke abgeschaltet werden sollen, allein China im selben Zeitraum 300 neue Kohlekraftwerke in der Türkei, in Bangladesch, Vietnam, Ägypten, Indonesien und auf den Philippinen baut und sich weltweit insgesamt 1.400 neue Kohlekraftwerke in 59 Ländern in Planung oder sogar schon im Bau befinden.

  5. selbst wenn in Deutschland alle denkbaren Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emission umgesetzt würden, der globale CO2-Ausstoß in den kommenden Jahren weiter anwächst.

  6. der Effekt der deutschen Anstrengungen durch den zusätzlichen globalen CO2-Ausstoß um ein Vielfaches überkompensiert wird. 

  7. ein durch Treibhausgasemissionen verursachter Klimawandel durch alle in Deutschlanddenkbaren Maßnahmen weder aufzuhalten noch messbar zu verzögern ist, ungeachtet aller deutschen Anstrengungen also dennoch stattfinden würde.

  8. Geld, das für Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Deutschland ausgegeben würde, nicht mehr für Anpassungen an den Klimawandel zur Verfügung stünde, ebenfalls nicht für soziale Sicherungssysteme oder andere Aufgaben der öffentlichen Hand.

  9. die Kosten der Reduzierung von CO2-Emissionen durch die Energie- und Verkehrswende von den Bürgern und Unternehmen zusätzlich über Steuern und/oder Abgaben aufgebracht werden müssen oder über das Anwachsen der öffentlichen Verschuldung an kommende Generationen weitergegeben werden.

  10. die angestrebte Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Deutschland um 90 Prozent schätzungsweise 4.600 Milliarden EUR  kosten wird.
  11. der Strompreis für die Verbraucher weiter steigen wird.

  12. Vorgaben für den Wohnungsbau, in Niedrigenergie- oder Passivbauweise zu bauen, die Baukosten erhöhen und damit dem Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum entgegenstehen.

  13. der Ausbau von Windkraftanlagen und Fotovoltaikflächen in der erforderlichen Größenordnung eine Versiebenfachung der heute installierten Anlagen erfordern würde, mit unabsehbaren Folgen für das Ökosystem.

  14. der EU-interne Handel mit CO2-Zertifikaten nationale oder lokale Einsparungsanstrengungen dadurch konterkariert, dass das eingesparte CO2 an anderer Stelle zusätzlich emittiert werden darf.

2.           Der Magistrat wird gebeten zu berichten,

 

  1. wie er sicherstellt, dass alle Klimaschutzmaßnahmen der Landeshauptstadt Wiesbaden und ihrer Unternehmen, auch solche der sogenannten Verkehrswende,  den Grundsätzen zur sparsamen, wirtschaftlichen und risikominimierenden Haushaltsführung nach § 92 der HGO genügen.

  2. wie er die gebotene Verhältnismäßigkeit von Klimaschutzmaßnahmen mit Blick auf die Kosten-Nutzen-Relation für die Wiesbadener Bürger abgewogen hat oder zukünftig abwägen wird.

  3. wie er den konkreten Effekt von Maßnahmen zur Senkung des CO2-Ausstoßes in Wiesbaden auf das globale Klima aktuell ermittelt und zukünftig ermitteln wird.