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An den

Magistrat

der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden

 

Wiesbaden, 26.10.2021

 

 

Frage des Stadtverordneten Dr. Eckhard Müller für die Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung

 

 

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat Akteneinsichtsrecht bei etwaigen Normenkontrollklagen im Zusammenhang mit der Entwicklungssatzung für das Ostfeld. Laut HGO sind die Gemeindevertreter, hier die Stadtverordneten, laufend über wichtige Verwaltungsangelegenheiten zu unterrichten.

 

 

Ich frage den Magistrat:

  1. Wie viele Normenkontrollklagen liegen beim Oberverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der SEM zum Ostfeld aktuell vor?

 

  1. Wann plant der Magistrat, die Stadtverordneten über Inhalt und Sachstand der Klagen zu unterrichten?

 

  1. Haben die Fraktionen nach Auffassung des Magistrats das Recht zur Akteneinsicht in die Klageschriften?