An
Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Christa Gabriel
über Amt 16, im Hause
Wiesbaden, den 21. März 2017
Antrag der AfD-Stadtverordnetenfraktion für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2017
Betreff: Mehr Transparenz und Bürgernähe durch Livestream und Zusammenschnitt der Stadtverordnetenversammlungen
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Hauptsatzung der Stadt Wiesbaden wird gemäß § 52 HGO ergänzt: „Die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung können im Internet als Ton- und Bildübertragung zugänglich gemacht werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung.“
Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird ergänzt um: “Die Stadtverordnetenvorsteherin/der Stadtverordnetenvorsteher veranlasst eine zeitgleiche Ton- und Bildübertragung der Redebeiträge im Internet. Die Ton- und Bildübertragung ist von der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher zu Beginn der Sitzung anzukündigen. Rednerinnen oder Redner, die einer Ton- und Bildübertragung widersprechen, haben dies der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher anzuzeigen. In diesem Fall werden Redebeiträge der oder des Widersprechenden nicht übertragen. Gleiches gilt für die dauerhafte Veröffentlichung der Ton- und Bildaufnahmen.“
Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten,
- Unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher und medienrechtlicher Bestimmungen die technischen Voraussetzungen zur Live-Übertragung (Ton und Bild) des öffentlichen Teils der Stadtverordnetenversammlungen auf der Internetseite wiesbaden.de zu schaffen.
Diese soll zum 01.01.2018 und der damit einhergehenden Verabschiedung des Doppelhaushalts 2018/2019 beginnen. Zu Erprobungszwecken soll eine testweise Übertragung bereits am 01.10.2017 mit Beginn der Haushaltsdebatte gestartet werden. - Die aufgezeichneten Bild- und Tonaufnahmen zeitnah, nach einzelnen Tagesordnungspunkten getrennt abrufbar, auf der Internetseite wiesbaden.de für mind. 3 Monate zu veröffentlichen.
Dr. Eckhard Müller
Fraktionsvorsitzender
AfD-Stadtverordnetenfraktion