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2017 03 30 – Livestream in StvV

Mehr Transparenz und Bürgernähe durch Livestream und
Zusammenschnitt der Stadtverordnetenversammlungen

1. Antrag

Antrag der AfD-Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. März 2017.

Mehr Transparenz und Bürgernähe durch Livestream und Zusammenschnitt der Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1.     Die Hauptsatzung der Stadt Wiesbaden wird gemäß § 52 HGO ergänzt: „Die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung können im Internet als Ton- und Bildübertragung zugänglich gemacht werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung.“

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird ergänzt um: “Die Stadtverordnetenvorsteherin/der Stadtverordnetenvorsteher veranlasst eine zeitgleiche Ton- und Bildübertragung der Redebeiträge im Internet. Die Ton- und Bildübertragung ist von der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher zu Beginn der Sitzung anzukündigen. Rednerinnen oder Redner, die einer Ton- und Bildübertragung widersprechen, haben dies der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher anzuzeigen. In diesem Fall werden Redebeiträge der oder des Widersprechenden nicht übertragen. Gleiches gilt für die dauerhafte Veröffentlichung der Ton- und Bildaufnahmen.“

Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten,

2.     Unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher und medienrechtlicher Bestimmungen die technischen Voraussetzungen zur Live-Übertragung (Ton und Bild)  des öffentlichen Teils der Stadtverordnetenversammlungen auf der Internetseite www.wiesbaden.de zu schaffen.
Diese soll zum 01.01.2018 und der damit einhergehenden Verabschiedung des Doppelhaushalts 2018/2019 beginnen. Zu Erprobungszwecken soll eine testweise Übertragung bereits am 01.10.2017 mit Beginn der Haushaltsdebatte gestartet werden.

3.     Die aufgezeichneten Bild- und Tonaufnahmen zeitnah, nach einzelnen Tagesordnungspunkten getrennt abrufbar, auf der Internetseite www.wiesbaden.de für mind. 3 Monate zu veröffentlichen.

 

2. Begründungsrede

Dr. Eckhard Müller

AfD-Stadtverordneter Dr. Eckhard Müller

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

zum Thema Livestream der StvV

es ist schon lange üblich, dass sich die Menschen tagesaktuell und vielfältig über Politik im Internet informieren. Manche behaupten zwar immer noch, dass Internet sei Neuland, für die meisten Menschen sind aber Online-Behördengänge, Online-Steuererklärungen und Online-Einkäufe, völlig normal geworden.

Interessanterweise bietet die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung, das höchste Entscheidungsgremium dieser Stadt, in seinen öffentlichen Beratungen bislang keine leicht zugängliche und umfassende Informationsmöglichkeit für interessierte Bürger. Durch Pressemitteilungen und Presseberichterstattungen kann zwangsläufig nur ein unvollständiges Bild über Verlauf und Inhalte der Sitzungen vermittelt werden.

Die gutgemeinten Vorstöße der Vergangenheit, die eine Übertragung der Stadtverordnetenversammlung zum Ziel hatten, sind leider nicht erfolgreich gewesen. Die technische Umsetzung wurde bereits mit Experten erörtert. Die einmaligen Einrichtungskosten liegen nur zwischen 20.000 € und 30.000 €. Das sind Zahlen nach den Beratungen von 2011 bzw. 2012, die auf Aussagen von Herrn Röpke von Big City TV basieren. Ähnliche Werte wurden in Hofheim genannt.

Das geeignete Medium um mehr Transparenz und Öffentlichkeit herzustellen, ist das Internet. Eine wachsende Zahl von Kommunen, in Hessen und auch bundesweit, machen es uns bereits vor. Sie übertragen Sitzungen per Livestream in Ton und Bild und stellen die Sitzungsaufzeichnungen anschließend, für jeden abrufbar, dauerhaft ins Internet. So macht man politische Entscheidungsprozesse noch transparenter und informiert die Bürger über die aktuellen Vorgänge und die Themen in der Stadt direkt.

Unter Beachtung datenrechtlicher Bestimmungen, zum Beispiel darf nur der Redner selbst zu sehen sein, der jedoch gegenbenenfalls seiner Aufnahme widersprechen kann, wobei die Übertragung und Aufzeichnung ausgesetzt werden muss, lässt die Hessische Gemeindeordnung (HGO) in § 52 Film- und Tonaufnahmen ohne weiteres zu, soweit die jeweilige Hauptsatzung und Geschäftsordnung entsprechend geändert wird. Redebeiträge und Entscheidungen sind so auch nach Jahren noch abrufbar. Politik wird dadurch transparent, erfahrbar und nachvollziehbar.

Die Hessische Gemeindeordnung hat damit den Entwicklungen in der Informationstechnologie Rechnung getragen und der Landeshauptstadt Wiesbaden stünde es gut zu Gesicht, diese Möglichkeit im Interesse der Bürger auch zu nutzen. Die hessische Landeshauptstadt würde damit nicht nur ihre mediale Zukunftsorientierung beweisen, sondern es auch ihren Bürgern ermöglichen, sich ein authentisches Bild von ihren 81 Stadtverordneten zu machen. Und uns, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gibt ein Livestream die Möglichkeit, sich einer größeren Öffentlichkeit zu präsentieren.

Mit dieser Transparenz, die Nähe und Verständnis schafft, wird der Bürger in die Lage versetzt, das Verhalten der Fraktionen und der Stadtverordneten zu bewerten und hieraus politische Schlüsse zu ziehen. Andere Städte machen es schon seit Jahren vor wie es geht. Lassen Sie Wiesbaden nicht den Anschluss verlieren und stimmen Sie unserem Antrag zu.

Zum Abschluss noch ein paar Bemerkungen zu einer aktuellen Entwicklung. Das Wiesbadener Jugendparlament, welches bekannt für seine sehr kritische Haltung gegenüber der AfD ist, hat sich in seiner Sitzung vom 28. März 2017 dafür ausgesprochen,  diesen Antrag der AfD zu unterstützen.

Das Jugendparlament hofft, dass der ideologiefreie und sachliche Antrag eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung findet, auch wenn er von der AfD kommt. Das Jugendparlament wird in Presseberichten mit den Worten zitiert: „Wir sehen in diesem Antrag ausschließlich positive Aspekte und wir sehen keinen Grund, warum eine Fraktion am Donnerstag dem Antrag nicht zustimmen sollte.“ Wir möchten uns dieser Argumentation anschließen.

Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit.

 

3. Ergebnis

Der Antrag der AfD wurde nach einer längeren Debatte in den Fachausschuss für Bürgerbeteiligung und Netzpolitik verwiesen.

 

4. Pressemitteilung der AfD-Fraktion

Es gab keine Pressemitteilung

 

5. (Online verfügbare) Pressereaktionen

 

01.04.2017

Wiesbadener Tagblatt

Wiesbaden-Kolumne „Meine Wochenschau“: Die Krokodilstränen der Rattenfänger

… bei der AfD war die Aufbruchstimmung verflogen. Trickreich wie einst der berühmte Rattenfänger versuchen sie, neue Anhänger hinter sich zu scharen. weiterlesen…

 

31.3.2017

Frankfurter Rundschau

Live aus dem Rathaus

Die Wiesbadener Stadtverordneten wollen prüfen lassen, ob ihre Sitzungen im Rathaus künftig im Internet übertragen werden können. weiterlesen…

 

29.3.2017

Focus

Jugendparlament für Liveübertragungen

Das Wiesbadener Jugendparlament hat sich auf seiner jüngsten Sitzung am 28. März dafür ausgesprochen, einen Antrag der AfD-Fraktion im Rathaus zu unterstützen, der Liveübertragungen der Stadtverordnetenversammlung fordert. weiterlesen…

 

29.3.2017

Wiesbadenaktuell

Wiesbadener Jugendparlament für Liveübertragungen

Reinklicke und via Internet die Stadtverordnetenversammlung live mitverfolgen. Das wünscht sich das Jugendparlament. So kann jeder, wenn es möchte, bei den Entscheidungsprozessen dabei sein. weiterlesen…