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Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Christa Gabriel

über Amt 16, im Hause

 

Wiesbaden, den 28. März 2017

Dringlichkeitsantrag der AfD-Stadtverordnetenfraktion für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2017

Verurteilung von Straftaten gegen Wiesbadener Gastwirte und Stadtverordnete

Begründung:

Bereits seit Anfang 2016 kam es zu mehreren Straftaten gegen AfD-Stadtverordnete und Wiesbadener Gastwirte im Zusammenhang mit Veranstaltungen der AfD. Im April 2016 wurden Graffiti-Angriffe auf die Wohnungen von acht AfD-Stadtverordneten durchgeführt. Im Mai 2016 erfolgte nach mehreren kleineren Graffitiangriffen in den Vormonaten, der große Farbbeutel- und Graffitiangriff  auf das Restaurant „Im Ländchen“. Im Februar 2017 gab es erneut Graffiti-Angriffe auf die Wohnungen von zwei AfD-Stadtverordneten.

In der Nacht vom 23. auf den 24. März 2017 wurde auf ein Wiesbadener Restaurant ein Farbbeutelanschlag verübt. Zu der Tat bekannte sich eine sogenannte Antifa-Gruppe unter dem Kampagnenslogan „make racists afraid again“ auf der Internetplattform linksunten.indymedia.org. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Im anstehenden Bundestagswahlkampf ist zu befürchten, dass es zu weiteren politisch motivierten Straftaten gegen die AfD, aber auch gegen andere Parteien und deren Veranstaltungsorte in Wiesbaden kommen wird. Die AfD-Fraktion regt daher aus gegebenem Anlass zeitnah eine eindeutige Stellungnahme und eine klare Verurteilung solcher Verhaltensweisen an, damit den an diesen Taten beteiligten Menschen unmissverständlich klar gemacht wird, dass sie gegen die rechtsstaatliche Ordnung verstoßen und ihre Handlungen strafbar sind, für die sie keinerlei Verständnis, auch kein stillschweigendes, bei den demokratischen Parteien in der Landeshauptstadt Wiesbaden erwarten können.

 

Daher stellen wir den vorliegenden Dringlichkeitsantrag:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden verurteilt Straftaten gegen Wiesbadener Gastwirte, die demokratischen Parteien Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Verfügung stellen.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden verurteilt Straftaten, die sich gegen Wiesbadener Stadtverordnete richten.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung sieht in den unter Punkt 1 und 2 genannten Straftaten Einschüchterungsversuche gegen Gastwirte und Stadtverordnete und betrachtet diese als einen direkten Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Staates. Physische und psychische Gewalt können in keinem Fall als Mittel der politischen Auseinandersetzung mit demokratischen Parteien dienen und werden einhellig abgelehnt.

 

 

Dr. Eckhard Müller                                                Michael Obergfell
Fraktionsvorsitzender                                          Stellv. Fraktionsvorsitzender
AfD-Stadtverordnetenfraktion