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An

Herrn Stadtverordnetenvorsteher

Gerhard Obermayr

über Amt 16

Schlossplatz 6

65183 Wiesbaden

 

 

Wiesbaden, den 30.08.2021

 

 

Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat

gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

 

 

Evaluation des Konzepts für die Integration Geflüchteter 2017-2020

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss als Reaktion auf die Flüchtlingskrise 2015/16 am 14. Juli 2016 ein „Konzept für die Integration Geflüchteter“ für die Jahre 2017 bis 2020, dessen Umsetzung einen Beitrag zur Integration der Flüchtlinge (Asylbewerber im Asylverfahren sowie solche mit Anerkennung) in Deutschland bzw. in die Wiesbadener Stadtgesellschaft leisten sollte. Das Konzept benennt zahlreiche Integrationsziele, die im genannten Zeitraum (und darüber hinaus) mittels eines umfassenden Kataloges an Maßnahmen erreicht werden sollten. Mit dem Jahr 2020 ist das Konzept ausgelaufen. Es stellt sich die Frage nach einer Evaluation der Umsetzung des Konzeptes in den drei Vorjahren sowie nach einer Fortschreibung.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:

 

 

  • Auch in den Jahren nach 2015/16 sind Wiesbaden jährlich Flüchtlinge zugewiesen worden.
  • Wie viele Flüchtlinge sind der Stadt in den Jahren 2017-2020 vom Land Hessen jährlich zugewiesen worden?
  • Wie viele davon befinden sich noch im Regelkreis des AsylbLG, wie viele in dem des SGB?
  • Wie viele Flüchtlinge leben aktuell (Stand 31.08.2021) in Wiesbaden?
  • Wie viele leben mit einer Duldung in Wiesbaden?
  • Wie viele Flüchtlinge in Wiesbaden wurden in den Jahren 2017-2020 abgeschoben? (bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
  • Wie viele in Wiesbaden gemeldete Flüchtlinge sind in den Jahren 2017 bis 2020 straffällig geworden? Welche asylrechtlichen Konsequenzen hatte die Straffälligkeit für die Betroffenen? (bitte um Ausschlüsselung der Antwort nach Jahren)
  • Im Integrationskonzept heißt es im Konzeptteil „Wohnen“, dass „ohne eine massive Ausweitung des Wohnungsbaus im preiswerten Segment […] die geflüchteten Menschen sehr lange in den Gemeinschaftsunterkünften leben müssen.“ Genannt wird ein Bedarf von ca. 1500 Wohnungen im preiswerten Segment.
  • Wie viele Flüchtlinge leben derzeit noch in Gemeinschaftsunterkünften (Stand: 31.08.2021)?
  • Wie viele leben derzeit in eigenen Wohnungen/Wohngemeinschaften?
  • Auf welche Weise gedenkt der Magistrat den genannten Bedarf langfristig zu decken? Wo sollen/werden die entsprechenden Wohnungen entstehen? Mit welchen Baukosten rechnet der Magistrat?
  • In der Presse wird regelmäßig erwähnt, dass etwa 3000 Wiesbadener auf der Warteliste für eine Sozialwohnungen stehen. Sind in dieser Zahl die Flüchtlinge inbegriffen? Wie groß ist ihr Anteil an dieser Zahl?

 

 

  • Laut Integrationskonzept lassen 1400 Einzelpersonen „laut BAMF-Studie je eine weitere Person Familiennachzug erwarten“.
  • Wie viele Menschen sind auf diesem Weg in den Jahren 2017-2020 nach Wiesba-

    den gekommen?

  • Wie groß ist ihr Anteil an allen in Wiesbaden ansässigen Flüchtlingen?(Stand:

     31.08.2021)?

 

 

  • Der Schlüssel zur erfolgreichen Integration von Asylbewerbern in die Gesellschaft ist das Erlernen der deutschen Sprache.

a.) Wie viele Asylbewerber haben im Zeitraum 2017-2020 Deutsch-B1-Kurse mit Er-

     folg abgeschlossen?

b.) Wie viele haben Deutsch-B2-Kurse erfolgreich abgeschlossen?

c.) Wie viele C1/C2-Kurse?

d.) Wie viele haben die Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Stu-

     dienbewerber bestanden?

  • Wie viele Flüchtlinge haben im genannten Zeitraum einen Schulabschluss erlangt? (bitte die Antwort aufschlüsseln nach Art des Abschlusses)
  • Welche rechtlichen Verpflichtungen zur Teilnahme an Sprachkursen, Beschäftigungsprogrammen etc. bestehen für Flüchtlinge? Welche Sanktionen wendet das kommunale Jobcenter an, wenn Flüchtlinge ihrer Pflicht nicht nachkommen?
  • Wie viele Flüchtlinge mussten in den letzten drei Jahren sanktioniert werden?

 

 

  • Laut Integrationskonzept benötigten – Stand: 11/2016 – 1200 junge Flüchtlinge eine Ausbildung, darunter ca. 330 Frauen. Ziel sollte es sein, dass alle Flüchtlinge unter 25 Jahren zu einer Berufsausbildung geführt werden.
  • Wie viele dieser Flüchtlinge haben im genannten Zeitraum erfolgreich eine Ausbil-dung absolviert?
  • Wie viele Flüchtlinge haben insgesamt (auch älter als 25 Jahre) im Konzeptzeitraum erfolgreich eine Ausbildung absolviert?
  • Wie viele befinden sich aktuell in einer Ausbildung?
  • Wie vielen Flüchtlinge wurde eine Ausbildung/einen Hochschulabschluss aus ihrem Heimatland anerkannt?
  • Wie viele Flüchtlinge waren – Stand 31.12.2019 – sozialversicherungspflichtig be-schäftigt?
  • Wie viele sind es heute? Wie groß ist der Anteil weiblicher Flüchtlinge (an allen weiblichen Flüchtlingen), der sozialvers. beschäftigt ist?  (Stand 31.08.2021)?     
  • Wie hoch ist aktuell (siehe e.) der Anteil der Flüchtlinge, der auf SGB-Leistungen angewiesen ist?

 

 

  • Das Integrationskonzept formulierte das Ziel, dass 75% aller Flüchtlingskinder im Alter von 2 bis unter 3 Jahren und 95% der Kinder ab 3 bis zur Einschulung eine Kindertagesstätte besuchen sollen.
  • Wie viel Prozent der Flüchtlingskinder (je Altersklasse) haben im genannten Zeitraum eine Kita besucht?
  • Wie viel Prozent der Kinder von Flüchtlingen (auch in Deutschland geborenen) besuchen aktuell eine Kita?

 

 

6.)  Das Integrationskonzept ist 2020 ausgelaufen. Der Integrationsprozess dauert jedoch an.

  • Wie bewertet der Magistrat den aktuellen Stand der Integration von Flüchtlingen

       und Asylbewerbern in Wiesbaden?

  • Ist eine Fortschreibung des Integrationskonzeptes von 2017-2020 geplant? Wenn nicht, wieso?
  • Welche Hürden und Schwierigkeiten sieht der Magistrat für die weitere Integration von Flüchtlingen/Asylbewerbern in der Zukunft?
  • Welche konkreten Ziele möchte der Magistrat bei der Integration der Flüchtlinge in den nächsten drei Jahren erreichen? Auf welchem Wege?
  • Für die Umsetzung des Integrationskonzeptes standen in den vergangenen Jahren für freiwillige kommunale Leistungen 1,1 Millionen Euro aus dem „Integrationsfond für Geflüchtete“ zur Verfügung. Welche Bedarfe beabsichtigen die zuständigen Dezernate für die Finanzierung von freiwilligen Leistungen zum Doppelhaushalt 2022/23 anzumelden? In welcher Höhe?
  • Kosten der Unterkunft und Lebenshaltungskosten von geduldeten Asylbewerbern werden vom Bund nach wie vor nicht übernommen. Welche Kosten hatte die Stadt Wiesbaden in den Jahren 2017-2020 für geduldete Asylbewerber zu tragen? Welche Bedarfe wird das Sozialdezernat für den kommenden Doppelhaushalt anmelden (müssen)?

 

 

 

 

 

 

 

  • Laut Wiesbadener Kurier vom 23.08.2021 seien Wiesbaden bereits zwei sog. „Ortskräfte“ mit ihren Familien aus Afghanistan kommend zugewiesen worden. Womöglich werden weitere in den nächsten Wochen und Monaten folgen.

 

  • Über welche Aufnahmekapazität verfügt die Stadt Wiesbaden aktuell? Wie viele freie Plätze gibt es derzeit in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt?
  • Wie viele neue Asylbewerber könnte die Stadt – nach den Erfahrungen der letzten Jahre – zukünftig pro Jahr maximal aufnehmen?
  • In welcher Weise kommuniziert der Magistrat mit der Landesregierung über ihre Aufnahmekapazitäten? Welches Feedback gibt der Magistrat an die Landesregierung bezüglich dem Stand der Integration?
  • Wie bewertet der Magistrat aktuell den Grad der Kostendeckung durch Bund und Land bei der Finanzierung aller Ausgaben mit Asylbewerber-/Flüchtlingsbezug?

 

 

 

Monika Giesa                                                                        Philipp Schumacher

Sozialpolitische Sprecherin                                                   Politischer Referent

AfD Stadtverordnetenfraktion                                               AfD Stadtverordnetenfraktion

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