Einsparung einer Dezernentenstelle
1. Antrag
Antrag der AfD-Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2016
Einsparung einer Dezernentenstelle
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Änderung der Hauptsatzung
Der in der Anlage zum Antrag beigefügte Entwurf einer Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden wird als Satzung beschlossen.
Anlage zum Antrag:
Entwurf einer Änderungssatzung der Hauptsatzung
Aufgrund der §§ 5, 6 und 51 Nr. 6 des Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I 2005, 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBI. S. 618), hat die Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016 die nachfolgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 24. März 1969, veröffentlicht am 29. März 1969 im Wiesbadener Kurier, Wiesbadener Tagblatt und in der Allgemeinen Zeitung – Mainzer Anzeiger, zuletzt geändert durch Satzung vom 4. Mai 2016, veröffentlicht am 11. Mai 2016 im Wiesbadener Kurier und Wiesbadener Tagblatt, in Kraft getreten am 12. Mai 2016, wird zum 31. Dezember 2016 wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 2 wird das Wort „sechs“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2. Begründungsrede

Stadtverordneter Wilfried Bröder
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herrn,
die Alternative für Deutschland stellt aus gegebenem Anlass den Antrag zur Änderung der Hauptsatzung, um die Zahl der weiteren hauptamtlichen Dezernentenstellen in Wiesbaden dauerhaft auf fünf festzuschreiben.
Ich möchte unseren Antrag wie folgt begründen:
Derzeit verfügt Wiesbaden über 5 weitere hauptamtliche Dezernentinnen und Dezernenten – dabei sind der Oberbürgermeister und der Bürgermeister ausgenommen – ,die aus unserer Sicht eine wirklich gute Arbeit leisten.
Im relativen Vergleich (Anzahl der Einwohner pro Stelle) der Anzahl von Dezernaten mit anderen hessischen und bundesdeutschen Kommunen auf, dass Wiesbaden mit fünf weiteren Dezernaten gut versorgt ist.
In Wiesbaden kommt auf 48.000 Einwohner ein Dezernat, in Darmstadt auf 51.300 oder Kassel auf 71.660 Einwohner jeweils ein Dezernat. Das gleiche Verhältnis von Einwohnern zu Dezernaten wie in Kassel oder Frankfurt auf Wiesbaden angesetzt, hieße, dass die Landeshauptstadt sogar mit vier weiteren Dezernaten auskommen könnte.
Angesichts dieser Darlegungen und unter Einbeziehung einer öffentlichen Aussage des OB, Herrn Gerich, dass er weder die Notwendigkeit für eine Vergrößerung noch für eine Verkleinerung sehe, gleichwohl aber die Stadt aus seiner persönlichen Sicht auch mit einem Dezernenten weniger zu führen sei, daraus leiten wir Handlungsbedarf ab und teilen ausdrücklich die Auffassung des OB den status quo festzuschreiben. Sollte dann, wie am 1. März 2016 in den öffentlichen Medien dargestellt, seitens einer im Parlament vertretenen Partei, und zwar der SPD, die Streichung einiger städtischen Gesellschaften angegangen werden, kommt auf die Dezernenten Mehrarbeit zu, die rechtfertigt, den jetzigen Stand der Dezernatsstellen beizubehalten.
Auf der Basis des zuvor Gesagten halten wir von der AfD es daher für geboten, die in der Hauptsatzung festgeschriebene Höchstzahl der weiteren hauptamtlichen Dezernentenstellen auch auf fünf zu begrenzen.
Im Fokus unserer Forderung stehen die Kosten, die jedes Dezernat vor allem durch die Besoldung der hauptamtlichen Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber anfallen.So muss der Bürger für jede Stelle mindestens 108.149 Euro pro Jahr aufbringen.
Bei einer sechsjährigen Amtszeit summiert sich das Grundgehalt demnach auf 648.900 Euro und bei einer zwölfjährigen Amtszeit sogar auf 1.300.000 Euro.
Mir liegt es nahe zu betonen, dass es bei dieser Darstellung nicht um Neid oder Missgunst geht, denn aufgrund der anspruchsvollen Tätigkeit, die eine Dezernentin, ein Dezernent zu leisten hat, ist diese Entlohnung angemessen. Es geht uns ausschließlich um den Verzicht einer weiteren Stelle.
Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht ausführlich auf Sachverhalt der sich an eine Amtszeit anschließende Versorgung eingehen, aber einige Fakten nennen.
Da die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer in Hessen bei 77,8 Jahren liegt, summiert sich die Altersversorgung, die ab dem 55 Lebensjahr gewährt werden kann auf über 23 Jahre gerechnet auf mindestens 837.741,00 Euro (bei 6 Amtsjahren und 33,48% der letzten Besoldungsstufe) und höchstens sogar auf 1.85.00 Euro (bei einem Höchstruhegehalt von 6.466,00 Euro). Bei kommunalen Beamten kommen außer dem Ruhegehalt im Todesfalle gegebenenfalls Ansprüche für Hinterbliebene (Witwe/Witwer und evt Waisenrenten) hinzu was zusätzliche Kosten bereitet. Hier möchte ich auf die Altersversorgung eines Arbeitnehmers verweisen, der nach vierzig Beitragsjahren teilweise eine staatliche Rente bezieht die knapp über dem Sozialhilfesatz liegt..
Um Ihren Einwänden gleich zuvorzukommen möchte ich anfügen, dass mir natürlich bewusst ist, dass es sich bei der Besoldungs- und Ruhestandsregelungen von hauptamtlichen Dezernentinnen und Dezernenten um hessisches Recht handelt, über das wir hier nicht zu befinden haben. Worüber wir aber ungehindert eine für die Bürger nachvollziehbare Entscheidung treffen können, ist die Zahl der Dezernatsstellen im Sinne des Steuerzahlers angemessen zu begrenzen.
Wenn wir den Haushalt konsolidieren wollen und unseren Kindern und Enkels auch noch finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten zugestehen, sollten wir hier beginnen. Sicher sind die Gelder um die es hier geht, gemessen am Gesamthaushaltsaufkommen keine Summen die uns aus dem Schuldenturm helfen, aber es ist ein Anfang, vergleichbar mit dar Aussage von Laotse, der bekanntlich sagte:“Auch der längste Marsch beginnt mit dem ersten Schritt.“ Tun wir diesen!
Einige von Ihnen werden sich jetzt sagen:“ So ist doch derzeit alles ! Was wollen die“? Dazu sage ich:“ Faktisch ja, aber nicht formal“, und fasse noch einmal zusammen:
Ad 1: Im Vergleich mit anderen Kommunen könnte Wiesbaden mit nur vier weiteren hauptamtlichen Beigeordneten auskommen, was ja auch der OB in einer persönlichen Verlautbarung erklärte.
Ad 2: Vor den Kommunalwahlen erklärte die SPD Wiesbaden, die Anzahl der Städtischen Gesellschaften verringern zu wollen. Wir warten auf einen solchen Antrag und würden dem zustimmen. Sollte dieser dann eine Mehrheit finden, kämen auf die Beigeordneten mehr Arbeit zu, was den status quo rechtfertigen würde.
Ad 2: In den letzten Wochen war der Presse zu entnehmen, dass im Zuge von Koalitions- oder Zusammenarbeitsverhandlungen eine/einen sechsten weiteren hauptamtlichen Beigeordneten angedacht wurde. Dieses möchten wir vermeiden, um den Bürger vor weiteren Steuer- und Abgabenlasten zu schützen.
Meine Damen und Herrn,
angesichts der vorgetragenen und belegbaren Zahlen über die Besoldung von hauptamtlichen Dezernentinnen und Dezernenten und deren Versorgungsansprüchen fordert die AfD Stadtverordnetenfraktion die Stadtverordnetenversammlung auf, ihrem Antrag auf Festschreibung der weiteren hauptamtlichen Beigeordneten aus Gründen der Haushaltsdisziplin und aus formalen Gründen zuzustimmen und damit ein in die Zukunft gerichtetes politisches Signal für den Willen zur Einsparung an Steuergeldern zu setzen, statt Gebühren und Abgaben zu Erhöhen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb beschließen, den § 2 Absatz 2 der Hauptsatzung dahingehend abzuändern, dass die darin festgelegte Höchstzahl an hauptamtlichen Beigeordneten dauerhaft von sechs auf fünf reduziert wird.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
3. Ergebnis
Der Antrag wurde von der Parlamentsmehrheit abgelehnt. Für den Antrag stimmten die Fraktionen AfD und Alfa & ULW.
4. Pressemitteilung der AfD-Fraktion
Es gab keine Pressemitteilung.
In Zusammenhang mit dem Antrag steht jedoch die folgende Pressemitteilung vom 6. Januar 2017.
Führt die „Kenia“-Koalition in Wiesbaden zu einer zusätzlichen Dezernentenstelle? Weiterlesen ..
5. (Online verfügbare) Pressereaktionen
19.11.2016
Wiesbadener Kurier
AfD-Antrag sollte nichts ändern
WIESBADEN – Für Irritation, Widerspruch und schließlich mehrheitliche Ablehnung sorgte ein Antrag der AfD im Stadtparlament. Die Partei forderte eine Änderung der sogenannten Hauptsatzung mit dem Ziel, die Zahl der Dezernenten von sechs auf fünf zu reduzieren. weiterlesen…