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07.02.2018 Arrestzellen für die Stadtpolizei

Arrestzellen für die Stadtpolizei

 

1. Frage

AfD-Stadtverordneter Denis Seldenreich

Der Antrag der AfD Fraktion in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Februar 2017 forderte die Einrichtung von Arrestzellen in der neuen Dienststelle der Stadtpolizei in der Mauritiusgalerie. Der Antrag wurde von den anderen Fraktionen entschieden zurückgewiesen. Es hieß, Arrestzellen seien aufgrund der Sicherheitslage in Wiesbaden nicht nötig. Darüber hinaus sei eine in Gewahrsamnahme durch die Stadtpolizei aufgrund der Bestimmungen des § 32 HSOG nicht zulässig.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:

 1. Trifft es zu, dass in der neuen Zentrale der Stadtpolizei mehrere kleine Lagerräume, in Fachkreisen „umbaute Warteräume“ genannt, eingerichtet werden?

 2. Stimmt es, dass diese kleinen Lagerräume planungs- und bautechnisch ganz bewusst so konstruiert sind, dass sie sich schnell in Arrestzellen umbauen lassen?

 3. Was hat seit der Forderung der AfD-Fraktion vom 16. Februar 2017 zu einem Umdenken und gesteigertem Interesse an Arrestzellen bei der Stadtpolizei geführt?

 

2. Antwort

Die Frage des Stadtverordneten beantworte ich wie folgt:

Zu 1.:
Ja, in der Liegenschaft Mauritiusgalerie werden mehrere Lagerräume unterschiedlicher Größe eingerichtet.

Zu 2.:
Ja, die Lagerräume können mit entsprechendem Aufwand zu Arrestzellen umgebaut werden.

Zu 3.:
Bei der Stadtpolizei gibt es kein gesteigertes Interesse an „umbauten Warteräumen“. Die Stadtpolizie (Nutzer), das Hochbauamt (mieter) und die WVV (Vermieter) haben sich bei der Schaffung der Lagerräume aufgrund der langfristigen Mietdauer entschieden vorzusehen, dass die Lagerräume bautechnisch umgebaut werden könnten, sollte es während der Mietdauer zu gesetzlichen Änderungen (§32 HSOG) kommen.