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AfD Rathausfraktion stellt Anfrage zu Vermietung städtischer Räume – Pressemitteilung des Oberbürgermeisters lässt zentrale Fragen offen

Pressemitteilung der AfD Rathausfraktion Wiesbaden

AfD Rathausfraktion stellt Anfrage zu Vermietung städtischer Räume – Pressemitteilung des Oberbürgermeisters lässt zentrale Fragen offen

Wiesbaden, 18. Februar 2026

Die AfD Rathausfraktion Wiesbaden hat eine schriftliche Anfrage an den Magistrat gemäß § 45 der Geschäftsordnung eingebracht, um offene Fragen rund um die Vermietung städtischer Räumlichkeiten zu klären. Hintergrund sind Berichte über Veranstaltungen der Gruppe „Salehin“ in städtischen Einrichtungen sowie die anschließende Stellungnahme von Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende.

In seiner Pressemitteilung erklärte der Oberbürgermeister zwar, dass Wiesbaden „keinen Raum für antisemitische Hetze“ bieten wolle und eine Überarbeitung der Bürgerhaussatzung geprüft werde, räumte zugleich jedoch ein, dass die Nutzung der Räumlichkeiten nach aktueller Satzung genehmigt worden sei und die Verwaltung korrekt gehandelt habe.

Aus Sicht der AfD Rathausfraktion bleibt damit entscheidender Klärungsbedarf bestehen. Die Pressemitteilung beantwortet weder, nach welchen Kriterien politische oder religiöse Gruppen geprüft werden, noch wie häufig Vermietungen abgelehnt wurden oder welche konkreten Maßnahmen die Stadt bislang gegen antisemitische und radikale Bestrebungen ergriffen hat. Genau diese Punkte stehen im Mittelpunkt der nun eingereichten Anfrage.

„Es reicht nicht, allgemeine Prüfaufträge anzukündigen. Die Bürger erwarten Transparenz darüber, wie Entscheidungen zustande kommen und welche Sicherheitsmechanismen tatsächlich greifen“, erklärt Monika Giesa, Stadtverordnete der AfD Rathausfraktion. Gerade wenn der politische Islam und antisemitische Positionen im Raum stehen, müsse klar sein, nach welchen Maßstäben die Stadt handelt und welche Konsequenzen gezogen werden.

Die Anfrage soll daher umfassend aufklären, welche Prüfmechanismen existieren, welche Ausschlussgründe gelten und wie die bisherige Verwaltungspraxis aussieht. Ziel ist es, bestehende Regelungslücken sichtbar zu machen und eine politische Debatte auf Grundlage konkreter Fakten zu führen. Abschließend stellt die AfD Rathausfraktion klar, dass städtische Bürgerhäuser Orte des gesellschaftlichen Miteinanders sein müssen und weder antisemitischen Positionen noch extremistischen Ideologien Raum bieten dürfen. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Aktivitäten des politischen Islams erwartet die Fraktion vom Magistrat eine klare, rechtssichere Linie: Transparente Prüfmaßstäbe, konsequente Entscheidungen und der Schutz jüdischen Lebens müssen oberste Priorität haben.