An
Herrn Klaus-Peter Große
Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 28. August 2019
Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung des Ausschusses Planung, Bau und Verkehr am 03. September 2018
Offene Fragen zum Projekt Ostfeld
Begründung:
Jüngst waren der Presse Berichte über die Verhandlungen der Stadt Wiesbaden mit den amerikanischen Streitkräften zu entnehmen, die die mögliche Verlegung von Flugrouten über dem Ostfeld, wie sie aktuell vom amerikanischen Militär genutzt werden, zum Gegenstand haben. So war mit Blick auf die sogenannten „Instrumentenflugrouten“ in der Frankfurter Rundschau vom 08.08.2019 zu lesen, dass die SEG ihre Planungen bereits angepasst habe, indem sie das Quartier nach Süden „gerückt“ habe. Hinsichtlich der sogenannten „Sichtflugrouten“, von denen eine laut aktuellem Flächennutzungsplan zentral über dem neuen Quartier verlaufen würde, heißt es, dass man „mit den Amerikanern im Gespräch“ sei. „Ein Termin sei schon anberaumt“, wird SEG-Geschäftsführer Stöcklin zitiert.
Vor dem Hintergrund, dass das Projekt Ostfeld womöglich bereits in der kommenden Stadtverordnetenversammlung zum „städtebaulichen Entwicklungsgebiet“ nach §165 BauGB erklärt werden soll, stellen sich drängende Fragen zum genauen Stand der Dinge in dieser Frage.
Antrag:
Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr wolle beschließen:
Der Magistrat möge berichten,
- Wie groß ist der Verlust an Wohnbau- und Gewerbefläche, der sich aus der genannten Verschiebung des Planungsgebietes Richtung Süden zur Freihaltung der „Instrumentenflugrouten“ ergibt?
- In der Stellungnahme der BIA im Namen der amerik. Streitkräfte ist davon die Rede, dass „die US-Streitkräfte nicht bereit sind, den Betrieb auf ihrer Liegenschaft einzuschränken oder zu verändern, um die Auswirkungen der geplanten Entwicklungen Ostfeld/Kalkofen […] zu schmälern“. Worauf fußt die Zuversicht der SEG, dass sich an dieser grundlegenden Ablehnung des US-Militärs in Kürze etwas ändern wird?
- Angenommen, die amerik. Streitkräfte halten am Status Quo fest: welche Fläche würde durch eine Freihaltung der Fläche unterhalb der jetzigen „Sichtflugrouten“ für Wohn- und Gewerbebebauung wegfallen? Um wie viele Wohnungen müsste das geplante Quartier kleiner ausfallen als bisher angenommen?
- Inwieweit wirkt sich eine Verkleinerung der bebaubaren Fläche für das Stadtquartier Ostfeld auf die Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach §165 aus?
Ralf Offermanns Philipp Schumacher
Fachpolitischer Sprecher Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion